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Wicki Hans · Ständerat · 2016-11-28

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein wichtiges Thema, das in unserer Gesellschaft oft und regelmässig diskutiert wird. Grundsätzlich unterstütze ich sämtliche Bestrebungen, welche die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel haben. Ich bin auch sehr froh, dass uns in diesem Bereich bereits einiges gelungen ist. Allerdings stellt sich meines Erachtens die grundlegende Frage, inwieweit die Weiterführung der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Aufgabe des Bundes sein soll.

Ein Grundgedanke dieses Bundesgesetzes lag darin, als Start-up-Finanzhilfe zu dienen. Entsprechend war es zunächst auf acht Jahre befristet worden; es läuft nun bis zum 31. Januar 2019. Inzwischen dürfen wir feststellen, dass ein entsprechend gutes System etabliert werden konnte, das auch Wirkung erzielt hat. Bereits 61 Prozent der Paarhaushalte in der Schweiz mit kleinen Kindern sind von diesem Impulsprogramm erfasst worden. Daneben gibt es natürlich auch noch Paare, die das Ein-Ernährer-Modell wählen. Ihr Anteil beträgt heute etwa 26 Prozent. Vermutlich wird sich dieser Anteil auch nicht mehr dramatisch reduzieren, sei es aus Gründen der finanziellen Unabhängigkeit, sei es, weil eine innerfamiliäre Betreuungsaufgabe die Arbeitstätigkeit beider Elternteile verunmöglicht. Wir dürfen also mit Recht davon ausgehen, dass das Impulsprogramm aus dem Jahr 2003 sehr erfolgreich umgesetzt worden ist und wir heute bereits 87 Prozent aller Paarhaushalte mit kleinen Kindern abgeholt haben.

Ich denke, Sie alle kennen das Pareto-Optimum; da frage ich mich, ob sich ein enormer finanzieller Aufwand noch rechtfertigt, um das restliche Potenzial von 13 Prozent noch abzuholen. Die gesteckten Ziele, die dieses Impulsprogramm beinhaltet, sind meines Erachtens jetzt erreicht, denn die Erziehung und Betreuung von Kindern stellt in erster Linie keine Staatsaufgabe dar, sondern ist und bleibt eine Aufgabe der Familie. Sie liegt, wenn schon, in der Zuständigkeit der Kantone und der Gemeinden.

Selbstverständlich kann aber der Staat unterstützend eingreifen, wie er es mit dem Bundesgesetz auch getan hat. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip hat der Bund allerdings seine Aufgabe erfüllt - entsprechend ist es nun Sache von Kantonen, Gemeinden, Privaten und Unternehmen, dieses System weiterzuführen und es gemäss den anfallenden Bedürfnissen weiterzuentwickeln.

Ich bitte Sie und empfehle Ihnen, auf das Geschäft nicht einzutreten.