Wicki Hans · Ständerat · 2016-11-29
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
Ich habe mich ja bereits in der letzten Session zur Frage der Auszahlung dieser Ausbildungsgelder geäussert. In der Folge sind zu diesem Thema etliche Diskussionen mit mir geführt worden. Es ging hierbei um den grundsätzlichen Entscheid, ob die Unterstützungsbeiträge an Absolvierende von vorbereitenden Kursen mindestens einmal jährlich oder erst nach der Prüfung geleistet werden sollen.
Dabei handelt es sich um mehr als eine Nuance. Zu einer erfolgreichen Berufsbildung gehört unter anderem Ausdauer - die Ausdauer, ein Ziel über längere Zeit verfolgen zu können. Entsprechend sollten keine falschen Anreize entstehen, indem Unterstützungsbeiträge bereits ausbezahlt werden, bevor klar ist, ob die Teilnehmenden diese Kurse überhaupt durchziehen. Die mindestens jährliche Auszahlung würde zu einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand führen, denn der Bund müsste jetzt regelmässig prüfen, ob und wie der Abschluss aktiv angestrebt wird. Dazu müssen wir uns die unglaubliche Anzahl von Kursen vor Augen halten, die reglementiert werden müssten. Dies würde auch mit der Kompromisslösung des Nationalrates respektive mit dem Antrag der Mehrheit unserer Kommission nicht verbessert, sondern durch das Erfordernis eines Gesuchs oder Antrages eher noch verstärkt. Entsprechend ist die Auszahlung der Beiträge nach Absolvierung der Prüfung nicht nur aus Sicht des Bundes und der Kantone, sondern auch für die Kursteilnehmer selber die effizienteste und klarste Lösung.
Mir ist bewusst, dass diese Lösung für die Praxis einige Fragen aufwerfen wird. Allerdings können diese dann in der Umsetzung auf Verordnungsstufe berücksichtigt werden. Entsprechend würden auch die Spezialausbildungen oder eben Härtefälle in diese Verordnungen einbezogen werden. Eine generelle Regelung auf gesetzlicher Stufe hingegen dürfte in der Umsetzung zu einem wesentlichen Mehraufwand, zu Mehrkosten und, wie erwähnt, zu falschen Anreizen führen.
Verschiedentlich wurde im Rahmen der bisherigen Beratungen die Befürchtung geäussert, die Kurskosten seien für viele nicht zu stemmen. Meines Erachtens lässt sich dies allerdings nicht pauschal sagen. Hierbei erinnere ich daran, dass die Wirtschaft bereits heute in zahlreichen Fällen die Ausbildungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Aber auch die Selbstzahler sind nicht auf sich alleine angewiesen. Wer einen Kurs belegen möchte, die Kurskosten aber nicht bezahlen kann, der kann sich durchaus an die öffentliche Hand wenden. Die öffentliche Hand wird ihm durchaus zusätzliche Unterstützungsleistungen anbieten. Ohnehin wird mit dem Entwurf des Bundesrates der Unterstützungsbeitrag auch dann ausbezahlt, wenn die Prüfung nicht bestanden werden sollte. Somit stehen die betreffenden Personen wenigstens finanziell nicht vor einem Scherbenhaufen. Im Gegensatz zu denjenigen, welche kostspielige Kurse beginnen, aber nicht weiterverfolgen, haben diese immerhin bis zur Prüfung durchgehalten.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass mit einer regelmässigen Auszahlung respektive mit einer Auszahlung von Teilbeträgen ein erheblicher administrativer Zusatzaufwand geschaffen wird. Mit dem Entwurf des Bundesrates kann dieser in Grenzen gehalten werden, umso mehr als Härtefälle durchaus berücksichtigt werden können, ohne dass diese generalisiert werden müssen.
Ich appelliere an Sie und bitte Sie, dem Modell des Bundesrates zu folgen und Absatz 3bis entsprechend zu streichen.