Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2016-11-29
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2016-11-29
Wortprotokoll
Zu Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 2: Die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe sind Ausdruck der Solidarität. Als Stiftungsratspräsidentin des Kinderdorfs Pestalozzi weiss ich, was die Entwicklungszusammenarbeit leisten kann, und ich weiss, dass die Hilfswerke allein die notwendige Hilfe nicht zu leisten vermögen. In der Entwicklungszusammenarbeit zu kürzen ist also immer auch eine Behinderung der Arbeit der Hilfswerke, denn es ist logisch: Hat der Bund weniger Geld zur Verfügung, kann er auch die Projekte der Schweizer Hilfswerke weniger stark unterstützen. Und dies ist der Fall angesichts der allgemeinen Weltlage und im Wissen darum, dass die Entwicklungszusammenarbeit bereits 587 Millionen Franken zum bundesrätlichen Stabilisierungsprogramm beiträgt, also rund 25 Prozent, und obwohl die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe nur einen Anteil von 3 bis 4 Prozent am Bundesbudget haben. Die Zahlungsrahmen haben wir am 30. September 2016 hier in diesem Rat im Wissen um die Finanzlage des Bundes beschlossen. Darin ist das Stabilisierungsprogramm schon eingerechnet. Die Argumente, die vorgebracht werden, sind diejenigen, die wir bereits in der Herbstsession diskutiert haben.
Seien wir uns einfach immer bewusst, was die Entwicklungszusammenarbeit bewirkt: Sie gilt der Friedensförderung, der Stabilität und nachhaltigen Entwicklung von Staaten, der Ursachenbekämpfung von Hunger, Armut und Krieg, der Konfliktlösung, der Prävention und natürlich auch der humanitären Hilfe.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I (Quadranti) zuzustimmen, wie in der Herbstsession bereits zum Ausdruck gebracht. Die humanitäre Tradition der Schweiz ist hochzuhalten. Der Mehrheitsantrag hatte auch in der Finanzkommission nur eine Stimme mehr.
Ich fasse zusammen: Ja zum Antrag der Minderheit I (Quadranti) und damit Ja zu Ständerat und Bundesrat, erstens, weil wir erst am 30. September dieses Jahres über diese Zahlungsrahmen abgestimmt haben; zweitens, weil wir die Schweizer Hilfswerke nicht strafen wollen; drittens, weil wir uns unserer humanitären Tradition bewusst sind; viertens, weil wir dazu beitragen wollen, dass Menschen in ihrer Heimat bleiben können und dort Nahrung, Sicherheit und Auskommen haben; und fünftens, weil wir wissen, dass die Entwicklungszusammenarbeit bereits 25 Prozent des bundesrätlichen Stabilisierungsprogramms trägt.
Zum Antrag der Minderheit Quadranti zu Artikel 4a Ziffer 3: Der Bundesrat möchte unter dem Posten "Weitere Massnahmen im Transferbereich des EDA" im ersten Jahr um 600 000 Franken und in den Folgejahren um je 1,2 Millionen Franken kürzen. Das hätte aber drastische Auswirkungen: Die "Schweizer Revue", die rund 760 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer erreicht, könnte per sofort nur noch digital verschickt werden, und dies nur noch fünf- statt sechsmal im Jahr. Der digitale Versand ist zukunftstauglich, und man ist auf dem Weg dahin. Immer mehr nutzen die digitale Version. Allerdings ist das nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es geht auch hier um Solidarität. Stimmen Sie dem Antrag der Minderheit Quadranti zu, damit die Digitalisierung vollzogen werden kann - die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, vor allem die Rentnerinnen und Rentner, werden es Ihnen danken.
Der Antrag meiner Minderheit beinhaltet immer noch eine Kürzung gegenüber heute. Gekürzt wird noch um 300 000 Franken im ersten Jahr und dann jeweils um 900 000 Franken in den Folgejahren. Das sind Kürzungen für eine Vielzahl von Kleinstmassnahmen bei verschiedenen Subventionen des EDA. Deshalb trägt mit dem Minderheitsantrag Quadranti auch die "Schweizer Revue" für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in den nächsten drei Jahren mit jeweils 100 000 Franken zum Stabilisierungsprogramm bei. Mehr ist aber nicht möglich, denn sonst würden wir unsere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bestrafen.
Stimmen Sie bitte aus diesem Grund, aus Solidarität zu unseren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, auch hier dem Antrag der Minderheit Quadranti zu.