AB 206920
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-11-29
Wortprotokoll
Die Ausgangslage ist klar: Die Agrarpolitik 2014-2017 ist im dritten Umsetzungsjahr. Nach unserer Einschätzung ist sie grundsätzlich erfolgreich. Es gibt ein paar kleinere Abweichungen, die korrigiert werden müssen, ich denke an Stickstoff-, ich denke an Phosphoreffizienz. Aber die Agrarpolitik 2014-2017 darf bislang als erfolgreich bezeichnet werden. Das hat zur Konsequenz, dass wir in der Periode 2018-2021 weiterfahren wollen, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit verbessern wollen, dass wir den administrativen Aufwand reduzieren wollen, dass wir die Direktzahlungsinstrumente weiter optimieren wollen. Das sind die angestrebten Korrekturen. Diese Korrekturen brauchen keine Gesetzesanpassungen, sondern können auf dem Verordnungsweg durchgesetzt werden.
Wenn es ums Geld geht - und das ist ja das Thema hier -, macht Ihnen der Bundesrat beliebt, dass wir 0,5 Milliarden Franken weniger für die Periode 2018-2021 zur Verfügung stellen; das sind die berühmten 3,7 Prozent. Es ist ein solidarischer Beitrag zum Sparen, zu dem auch alle anderen [PAGE 915] Bereiche eingeladen sind. Die Spardiskussion findet vor allem bezüglich der weniger gebundenen Mittel statt - bezüglich der ungebundenen Mittel etwas weniger. Das ist an sich ein unschöner "Tolggen" im Reinheft. Aber die Landwirtschaft wird im Bereich der weniger gebundenen Mittel nicht stärker zur Kasse gebeten als alle anderen Bereiche. Dies gesagt, soll die Landwirtschaft nicht das Gefühl haben, dass sie zurückversetzt wird.
Was sind jetzt die Massnahmen? Sie wurden zum Teil bereits aufgezählt. Die Versorgungssicherheitsbeiträge kürzen wir um 40 Millionen Franken. Die Plafonierung der Landschaftsqualitätsbeiträge wird auch gemacht, aber ich habe heute Morgen schon mal gerne zur Kenntnis genommen, dass es diesen Landschaftsqualitätsbeiträgen gegenüber nicht nur Kritik gibt. Die Biodiversitätsbeiträge müssen gekürzt werden bzw. werden bei 400 Millionen Franken stabilisiert. Dann werden die Neueinlagen bei den Investitionskrediten auf 2 Millionen Franken pro Jahr beschränkt. Und dann gibt es noch die Senkung der Beiträge für die Qualitäts- und Absatzförderung um 5 Millionen Franken auf das Niveau von 2014 und 2017.
Mit rund 70 bis 100 Millionen Franken pro Jahr trägt das Aufgabengebiet Landwirtschaft gemäss den Vorschlägen des Bundesrates insgesamt in einem ähnlichen Umfang zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 bei wie die anderen Aufgabengebiete. Welches sind die Auswirkungen? Die vorgeschlagenen Zahlungsrahmen 2018-2021 werden die Produktion der Schweizer Landwirtschaft nur unwesentlich verändern. Auf diese Aussage lege ich Wert. Die Produktion ist gewollt, die Produktion wird nicht geschwächt, die Produktion wird nur unwesentlich verändert. Wir sind nach wie vor mit einer Landwirtschaft unterwegs, die in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr mehr Kilokalorien produzieren konnte. Es wurden also Effizienzsteigerungen erwirkt. Gemäss den Modellrechnungen bleibt bis 2021 das sektorale Nettounternehmenseinkommen bei rund 2,8 Milliarden Franken; auch dies ist relativ konstant. Die einzelbetrieblichen Elemente steigen aufgrund des Strukturwandels weiterhin.
Ich empfehle Ihnen die Variante des Bundesrates, weil es die solidarische Variante ist. Der Sparbeitrag wird im Rahmen der Sparbeiträge der anderen Politikbereiche geleistet. Wir können die Agrarpolitik 2014-2017 mit einer Verordnungsanpassung in die nächste Periode führen. Nochmals: Die produzierende Seite der Landwirtschaft wird nicht geschwächt.