Baumann Isidor · Ständerat · 2016-11-29
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
In den zahlreichen Voten stelle ich grossmehrheitliche Akzeptanz zum Gegenvorschlag fest, so ist mindestens meine Interpretation, und das bestärkt natürlich die Kommissionsmehrheit. Ich respektiere aber auch die Meinungen der Gegner, die der Initiative und auch dem Gegenvorschlag nicht zustimmen wollen. Trotzdem versuche ich, sie noch abzuholen.
Kollege Zanetti, Sie haben richtig gesagt: Die Verfassung regelt Grundsätze, und sie bildet den Rahmen für die Gesetzgebung. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser neue Verfassungsartikel Grundsätze neu in die Verfassung bringt, die dort noch nicht enthalten sind. Ich verweise insbesondere auf die drei Buchstaben c, d und e.
In diesem neuen Verfassungsartikel wird in Buchstabe c explizit formuliert, dass die Produktion, die Veredlung und der Verkauf auf den Markt ausgerichtet sein müssen und nicht vom Staat geleitet werden. Das ist eine klare Botschaft, die in keinem anderen Artikel der Verfassung so zum Ausdruck kommt.
In Buchstabe d ist der grenzüberschreitende Verkehr angeführt - grenzüberschreitend, das ist eine Praxis, die es im Agrarsektor, im Ernährungssektor heute schon gibt und die selbst im Interesse der Konsumenten ist. Das wird dort festgehalten. Alle sind auf den grenzüberschreitenden Verkehr angewiesen, für die Produktion der Nahrungsmittel, für die Verarbeitung der Nahrungsmittel und nicht zuletzt für die Sicherstellung des gesamten Lebensmittelbedarfs der Schweizer Bevölkerung.
Buchstabe e ist ein spezieller Punkt. Ein ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln - das wissen Sie aus dem Bericht - bindet die Konsumentinnen und Konsumenten mit ein. Das kommt in der Verfassung sonst nirgends vor. Wie werden hier die Konsumentinnen und Konsumenten mit eingebunden? Sie wissen alle aus Statistiken - sie sagen nicht immer die Wahrheit, aber zumindest stimmt die Tendenz -, dass heute rund ein Drittel aller Lebensmittel vernichtet wird. Das kann doch bezüglich Ernährungssicherheit nicht unsere Zukunft sein. Es kann nicht die Lösung sein, dass ein Drittel der Lebensmittel vernichtet wird und wir dementsprechend mehr produzieren. Hier sind Massnahmen gefordert. Es ist im Bericht aufgezeigt, dass es hier Sensibilisierungsmassnahmen braucht, dass es vielleicht neue Deklarationen braucht, dass es neue Informationen braucht. Vor allem braucht es auch Hinweise, dass gewisse Lebensmittel nicht in diesem Masse zur Verfügung gestellt werden müssen, sondern durch andere, auf dem Markt gefragte Lebensmittel ergänzt werden müssen.
Diese Grundsätze, Kollege Zanetti, kommen neu in die Verfassung. Der Rahmen für die Gesetze ist zwar damit gegeben; ich hoffe aber - und das ist auch das Ziel dieses Verfassungsartikels, dass der Bund Voraussetzungen schafft. Voraussetzungen sind nicht zwingend an Gesetzgebung gebunden, im Gegenteil. Es müsste mittelfristig möglich sein, verschiedene Gesetze abzuschaffen, sodass genau diesen [PAGE 910] Punkten, die ich erwähnt habe, ohne Gesetzgebung nachgelebt wird.
Ich weise auch darauf hin, dass das Thema Ernährungssicherheit ein hochaktuelles Thema geworden ist. Es war vor zehn Jahren nicht dasselbe. Es ist in der Bevölkerung ein zentrales Thema geworden. Ich war gestern erstaunt, als ich eine Mitteilung zur Vimentis-Umfrage gelesen habe. Darin wird das Ergebnis betreffend die Frage der Ernährungssicherheit zitiert, wonach 74 Prozent der Schweizer Bevölkerung es als notwendig erachten, dass der Bund die Lebensmittelversorgung finanziell unterstützt - finanziell unterstützt! Die Auflage einer finanziellen Unterstützung ist in diesem Verfassungsartikel nicht aufgeführt. Es ist nicht das Ziel, und es soll nicht das Ziel werden. Aber mindestens hier ist die Botschaft klar: Die Gesellschaft verlangt und erwartet etwas zur Ernährungssicherheit.
Kollege Minder, es stimmt nicht, dass der Gegenvorschlag das Druckmittel gegen die Initiative ist, in dem Sinne, dass der Bauernverband gezwungen ist, sie zurückzuziehen. 148 000 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Initiative unterschrieben. Es ist Sache der Initianten, diesen Entscheid zu fällen, und nicht die Aufgabe des Parlamentes, sie dazu zu zwingen. Wenn sie das tun, tun sie das sicher aufgrund der Feststellung, dass der Gegenvorschlag wesentliche Anliegen in die Verfassung aufnimmt - vielleicht sogar noch wesentlich bessere Anliegen, als sie die Initiative beinhaltet.
Es ist aber richtig, wie Sie festgestellt haben, Herr Minder, dass die Forderung nach Vereinfachung und nach weniger Vorschriften und nicht zuletzt auch die Forderung nach mehr Sicherheit im Gegenvorschlag nicht aufgenommen worden sind. Es ist nicht der Zweck eines Gegenvorschlages, dass der Initiativtext übernommen wird, sondern bei einem Gegenvorschlag ist zu überlegen, was verfassungswürdig ist und was - bei jeder Beratung, in der Kommission, im Plenum - Aufgabe des Parlamentes ist: nämlich nicht Vorschriften zu erlassen, um viele zu bevormunden, sondern möglichst wenige; darum braucht es nicht in der Verfassung zu stehen. Die Besitzstandwahrung und die Garantie, dass wir verlässliche Partner sind, ist Aufgabe von uns Parlamentariern und muss auch in die Verfassung geschrieben werden.
Kollege Noser, Sie haben beantragt, keinen Gegenvorschlag zu beschliessen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie haben bei der Begründung formuliert, dass der Bauernverband mit der Initiative das alleinige Deutungs- und Auslegungsrecht haben wolle oder haben könnte. Haben wir nicht Angst vor einer Organisation. Angst ist in der Politik ein schlechter Ratgeber. Da gehen Sie sicher mit mir einig, Herr Noser. Dass Sie nur das Thema Käse und Direktzahlungen als Argument anführen, greift bei der Wichtigkeit des Themas Ernährungssicherheit viel zu kurz. Der Gegenvorschlag ist eine Antwort - und zwar nicht nur eine deklaratorische - auf ein Anliegen der Gesellschaft, wie ich es gesagt habe.
Ich fasse noch einmal zusammen, was verschiedene Redner bereits gesagt haben: Artikel 104 der Bundesverfassung regelt heute nur die Schwerpunkte und im Wesentlichen die Interessen der Landwirtschaft. Unser Gegenvorschlag ergänzt diesen Artikel und nimmt die ganze Wertschöpfungskette hinein. Mit dem Integrieren der ganzen Wertschöpfungskette sollte es künftig möglich sein, die Abstimmung zwischen Landwirtschaft, verarbeitender, importierender und exportierender Industrie sowie den Konsumenten besser und verständlicher zu regeln und Lösungen dafür zu finden.
Ich erinnere Sie daran - wir haben es kurz angesprochen -: Es sind drei Initiativen von unterschiedlichen Organisationen mit teils wesentlich unterschiedlichen Interessen hängig. Wenn Sie die Unterschriften all dieser Initiativen addieren, dann kommen Sie auf knapp 400 000 Unterschriften. Stellen Sie diese Zahl in ein Verhältnis zu den Resultaten von Volksabstimmungen. Das macht etwa 20 Prozent aller Stimmen bei einer Volksabstimmung aus. Ich bin der Meinung, dass das sehr ernst zu nehmen ist. In diesem Sinne ist der Gegenvorschlag der WAK-SR die einzig richtige Antwort.