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Müller Thomas · Nationalrat · 2016-11-30

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-30

Wortprotokoll

Ich will eine formelle Vorbemerkung machen, damit Sie nicht zu spät zu den Abstimmungen kommen: Um den Termin Donnerstagmittag zu schaffen, haben wir abgemacht, dass pro Block jeweils nur ein Kommissionssprecher spricht. Seien Sie also nicht überrascht, wenn Sie auf Ihren Einsatz am Rednerpult warten.

Der Voranschlag 2017 ist der erste nach den Regeln des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung (NFB). Dabei sind insbesondere drei Neuerungen wesentlich. Erstens wird der Eigenbereich der Verwaltungseinheiten mit einem Globalbudget geführt. Zweitens kann das Parlament die Zielvorgaben der Verwaltungseinheiten ändern und/oder neue Ziele setzen. Drittens nimmt das Parlament den Finanzplan weiterhin zur Kenntnis; es kann aber Änderungsanträge für den nächsten Finanzplan einbringen.

Die Finanzkommission hatte zum Zeitpunkt der Beratung des Voranschlages 2017 Kenntnis von der zweiten Hochrechnung des Jahresergebnisses 2016 per Ende September. Danach dürfte der ordentliche Haushalt im laufenden Jahr um 2,7 Milliarden Franken besser abschliessen als budgetiert. [PAGE 1903] Der zu erwartende Abschluss wird allerdings durch die Negativzinsen verzerrt, was sich vor allem in drei Umständen äussert. Erstens bezahlen Unternehmen ihre direkte Bundessteuer vermehrt im Vorjahr. Zweitens wird die Verrechnungssteuer verzögert zurückgefordert. Drittens erhält der Bund höhere Agios auf Bundesanleihen. Werden diese Sonderfaktoren ausgeblendet, wird 2016 voraussichtlich ein ausgeglichenes Finanzierungsergebnis resultieren. Der Nationalrat ist bei der Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 seit Montag davon ausgegangen, dass die Haushaltentlastung durch die aktuellen Negativzinsen nicht dauerhaft sein wird. Mit der gleichen Erkenntnis hat die Finanzkommission den Voranschlag 2017 beraten und Kürzungen vorgenommen.

In der Fassung der Finanzkommission schliesst die budgetierte Finanzierungsrechnung 2017 mit Ausgaben von 68,7 Milliarden Franken, Einnahmen von 68,4 Milliarden Franken und einem Ausgabenüberschuss von 361 Millionen Franken ab. Die Fassung der Finanzkommission weicht in einem wesentlichen Punkt von jener des Bundesrates ab: Der Bundesrat beantragt, von den von ihm budgetierten Ausgaben im Asylbereich den Teilbetrag von 400 Millionen Franken ausserordentlich einzustellen und damit von der Berechnung der Schuldenbremse für das Jahr 2017 auszunehmen. Die Finanzkommission hat sich nach langer Diskussion mit knapper Mehrheit für einen anderen Weg entschieden. Die Ausgaben beim Staatssekretariat für Migration werden aufgrund von neuen Schätzungen im Asylwesen um 340 Millionen Franken gekürzt. Gleichzeitig wird eine Kreditsperre von 60 Millionen Franken angeordnet. Wir werden darüber im Block 5 debattieren.

Ich gebe Ihnen zum Schluss noch die Abstimmungsergebnisse in der Finanzkommission zu den einzelnen Bundesbeschlüssen bekannt: Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2017: 16 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung; Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2017: 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen; Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2018-2020: 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung. Die Bundesbeschlüsse III bis V - sie betreffen den Bahninfrastrukturfonds, den Infrastrukturfonds und die Eidgenössische Alkoholverwaltung - wurden jeweils mit 24 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Der Nachtrag II zum Voranschlag 2016 war unbestritten: Die Finanzkommission stimmte den drei Bundesbeschlüssen jeweils mit 24 zu 0 Stimmen zu.