Abate Fabio · Ständerat · 2016-11-30
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-30
Wortprotokoll
Ich werde mich allgemein und kurz äussern. Nach den Beschlüssen des Nationalrates in der Herbstsession - also die Lösung "Inländervorrang light" - haben wir scharfe Kritiken gehört. Die Rede war von einem Affront gegenüber dem Volkswillen, von Verfassungsbruch usw., wie wenn kein Problem, kein Dilemma, kein Spielraum bei der Frage des Vorranges, d. h. des Vorranges, der die Bundesverfassung betrifft, existieren würden. Nein, es ist wichtig, für das Schweizervolk inklusive der Bürgerinnen und Bürger meines Kantons, die Existenz eines echten Problems zu beweisen. Als Tessiner bin ich nicht hier, um Emotionen zu [PAGE 927] wecken, sondern um einen Beitrag zur Lösung eines echten Problems zu leisten.
Ich kenne keine früheren Konfliktfälle, in denen es im Rahmen einer gesetzgeberischen Arbeit an der Umsetzung einer Verfassungsbestimmung zu solchen Schwierigkeiten kam. Aber es gibt auch Hilfsmittel, die uns einen Ausweg zeigen können. Professor Giovanni Biaggini erinnert uns in einem jüngst publizierten Beitrag daran, dass das Völkerrecht von den Parteien völkerrechtlicher Verträge verlangt: "pacta sunt servanda". Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge warnt, dass sich Vertragsparteien nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen können, um die Nichterfüllung eines Vertrages zu rechtfertigen.
Vor einem Jahr hat uns das Bundesgericht mit einer Entscheidung gewarnt oder mindestens darauf aufmerksam gemacht, dass der Vorrang des Freizügigkeitsabkommens klar ist. Die Kantone haben uns letzte Woche - vor dieser Debatte - geschrieben und uns über ihre Position orientiert. Sie unterstützen weiterhin eine Lösung, die mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU kompatibel ist und somit die bilateralen Verträge nicht gefährdet. So hat die SPK ihre Arbeit ausgeführt, und der Ausweg besteht darin, das Abkommen nicht zu verletzen. Das ist die Position der Mehrheit.
Es existiert keine perfekte Lösung. Hier geht es darum, eine ausgewogene Lösung zu erreichen. Dieser muss noch während dieser Session zugestimmt werden. Am 16. Dezember muss die Arbeit vollendet sein - il 16 dicembre la nave deve essere in porto. Taktische Zeitverzögerungen, einfach die Kreativität, Voten zu halten, die mehr als eine halbe Stunde dauern, oder noch andere Lösungen zu suchen, wären nicht geschickt. Horizon 2020 und das Kroatien-Abkommen sind Beispiele für unsere Herausforderungen. Die Wirtschaft unseres Landes wartet auf Antworten, um die eigenen Planungen, um die Strategien erstellen zu können.
Wir stellen Unsicherheit fest, und die Frage ist immer dieselbe: Was mache ich mit meinen Leuten? Man hat oft über Bürokratie und die entsprechenden Kosten gesprochen; das ist vom Berichterstatter bereits erwähnt worden. Seit fünfzehn Jahren ersuchen die Tessiner Parlamentarier in diesem Haus um die Umsetzung von flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Die Türen waren immer zu. Es kostet, und es verursacht nur Bürokratie, waren die Antworten. Aber es ist klar: Keine flankierende Massnahme ist gratis. Am 9. Februar 2014 ist der Entscheid des Volks gefallen, und jetzt stellen wir fest, dass der Erhalt der Bilateralen trotzdem einen Preis hat. Wir müssen uns dessen bewusst sein.
Wie mit dem Präsidenten vereinbart, begründe ich zwei Anträge bereits jetzt: Mit meinem Antrag zu Artikel 17c Absatz 2 möchte ich den Antrag der Minderheit I ergänzen. Die Festlegung der Schwellenwerte, bei deren Überschreitung eine Stellenmeldepflicht eingeführt wird, erfolgt gemäss Minderheit I unter Berücksichtigung der Zuwanderung in die Schweiz einschliesslich der erstmals erteilten Grenzgängerbewilligungen. Es würden also nur die Bewilligungen G berücksichtigt. Es ist aber wichtig, auch die Aufenthaltsbewilligungen, die Bewilligungen B, zu berücksichtigen. Es gibt nicht nur die Grenzgänger. Wenn wir nur deren Bewilligungen berücksichtigen würden, wäre die unvermeidliche Konsequenz wahrscheinlich eine steigende Nachfrage nach Bewilligungen B, sodass die Stellenmeldepflicht umgangen würde. Im Kanton Tessin betrug die Zahl der erstmals erteilten B-Bewilligungen in den letzten drei Jahren drei Viertel der Zahl der erstmals erteilten G-Bewilligungen. Die Grenzgängerbewilligungen sind sehr zahlreich. Der Arbeitsmarkt des Kantons Tessin ist von Grenzgängern geprägt, das wissen wir. Eine Einschränkung, die nur diese Bewilligungen betrifft, könnte keine Auswirkung auf das System haben, weil sie einfach unvollständig ist - dies mit den bereits erwähnten Konsequenzen.
Zu meinem Antrag zu Artikel 17c Absatz 8: Mit diesem Antrag bitte ich um die Streichung des Satzes betreffend die abgelaufenen Kurzarbeitsverhältnisse. Die Erneuerung dieser abgelaufenen Kurzarbeitsverhältnisse wird von der Stellenmeldepflicht ausgenommen. Damit wäre es konsequenterweise sehr interessant, in einem Kontext mit Arbeitsmarktverzerrungen Kurzarbeitsverhältnisse abzuschliessen. Das wäre sicher profitabel. Eine Zunahme solcher Verträge wäre somit unvermeidlich. Sie würden keinen administrativen Aufwand und keine so hohen Kosten wie ein Dauerarbeitsverhältnis verursachen. Mit der Streichung der abgelaufenen Kurzarbeitsverhältnisse wäre die Schaffung von unsicheren Arbeitsverhältnissen, die besonders im Südtessin leider bereits Realität sind, die Regel und würde sicher nur noch Probleme verursachen.