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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-01

Wortprotokoll

Es ist hier tatsächlich eine Einschränkung in Bezug auf den Familiennachzug vorgesehen, indem man die Sozialhilfe und die Ergänzungsleistungen gleichstellen will. Wer Sozialhilfe bezieht, hat bereits heute keinen Anspruch auf Familiennachzug. Neu soll das ebenfalls der Fall sein, wenn es um den Bezug von Ergänzungsleistungen geht.

Mais je dois malgré tout donner raison à Monsieur Cramer dans le sens que le regroupement familial est, il est vrai, un des meilleurs moyens de favoriser l'intégration, on le sait. Je crois que tout le monde peut imaginer que, vivre sans sa conjointe ou son conjoint et ses enfants mineurs, ce n'est pas une vie, ni une vie qui donne envie peut-être de s'engager, parce qu'on a d'abord plus envie de vivre avec sa propre famille.

Weil das bekannt ist, haben Sie in diesem Sinn auch Recht. Manchmal kann der Familiennachzug der Integration noch zusätzlich dienen und dann eben allenfalls auch wieder eine Erwerbstätigkeit ermöglichen oder erleichtern. Dann käme man ein bisschen aus diesem Kreislauf heraus, und das ist ja eigentlich auch unser Ziel.

Was ich Ihnen sagen kann, ist Folgendes - ich sage das gerne auch zuhanden der Materialien -: Wir sind uns natürlich bewusst, dass man, falls die Verweigerung des Familiennachzuges aufgrund des Bezugs von Ergänzungsleistungen zu einem stossenden Ergebnis führt - zum Beispiel natürlich auch in Bezug auf das Kindeswohl -, auch mit dieser Regelung eine Härtefallbewilligung für die Nachziehenden erteilen könnte. Diese Möglichkeit besteht auch mit dieser Gesetzgebung. Und was sowieso immer gilt, gilt auch hier, nämlich dass im Einzelfall entschieden wird und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung getragen werden muss.

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