Föhn Peter · Ständerat · 2016-12-01
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung: Herr Präsident, Sie haben ja gestern nach meinem Votum noch etwas gesagt. Ich hätte eigentlich wirklich den ganzen Vormittag Futter gehabt, um zu diskutieren. Aber es käme ja sehr wahrscheinlich nicht viel schlauer heraus.
Dann noch eine zweite Vorbemerkung: Es war laut dem provisorischen Text des Amtlichen Bulletins anscheinend ein Versprecher meinerseits. Ich sagte gestern einleitend, dass seit 2007 netto 750 000 Personen zugewandert seien - das ist etwa fünfmal der Kanton Schwyz, nur damit man die Grössenordnung sieht - und dass heute die Arbeitslosenversicherung, nicht die AHV, jährlich 6,7 Milliarden Franken koste. Da habe ich gesagt, dass das zu viel sei. [PAGE 948]
Zu einigen Voten möchte ich nun Stellung nehmen, zuerst gleich zum Vorredner: Die Minderheit I hat versucht darzulegen, weshalb die Anträge der Minderheit II und der Mehrheit nicht gehen, und hat gesagt, die Minderheit II hätte eben eines verpasst, nämlich den Inländervorrang. Herr Sprecher der Minderheit I, auf der Fahne steht in meinem Minderheitsantrag zu Artikel 17abis Absatz 3: "Der Inländervorrang gilt unter Einbezug des Berufsbildungswesens." Er ist also hier ganz klar auch verankert. Demzufolge könnte man nach dem Sprecher der Minderheit I absolut auch den Antrag der Minderheit II umsetzen und würde damit dem Verfassungstext eben am besten entsprechen.
Das Votum von Herrn Jositsch möchte ich verdanken. Er ist ein sehr, sehr guter Jurist, daran zweifle ich keinen Moment. Er hat es auch sehr gut auf den Punkt gebracht. Er ist nicht Kommissionsmitglied. Ich muss schon darauf hinweisen: In der Kommission wurde gesagt - Frau Bundesrätin, Sie können das nachher noch bestätigen, oder vielleicht ist es heute anders -, dass keiner der vorliegenden Anträge vollkommen dem Freizügigkeitsabkommen entspreche, jener der Mehrheit nicht und auch jener der Minderheit I nicht. Von Herrn Jositsch wurde richtig gesagt, was auch die Frau Bundesrätin mehrfach betonte: Das Dümmste sei, wenn man jetzt noch mehr Unsicherheit schaffe und weder die Bundesverfassung noch das Freizügigkeitsabkommen einhalte. Das sei eigentlich für die Wirtschaft das Schlechteste. Nach dem, was ich in der Kommission herausgehört habe, wären jetzt diese beiden Anträge, also jener der Mehrheit und jener der Minderheit I, eben in diese Sparte einzuordnen. Und das, meine auch ich, ist wirklich das Schlimmste.
Ein weiterer Punkt, den Herr Jositsch angesprochen hat - er hat es ja richtig gesagt -: Man muss das Volk wieder fragen, ob es jetzt zur neuen, an das Gesetz angepassten Verfassung, wie wir das jetzt verabschieden in diesem Rat oder in diesem Haus, Ja sagt. Wenn dann das Volk Nein sagt - Nein sagt! - zu dieser Bundesverfassung, dann haben wir die Unsicherheit total geschaffen. Und dann müssen wir auf Knien nach Brüssel gehen und wiederum betteln: "Bitte schön, unser Volk hat nicht zugestimmt, zum zweiten Mal nicht zugestimmt."
Ich muss Ihnen schon sagen: Wenn ich den Verfassungstext hier anschaue, dann stelle ich fest, dass es halt allergrösstmehrheitlich um die Zuwanderung geht und nicht darum, wie die Hiesigen und die Zugewanderten in den Arbeitsprozess eingegliedert werden müssen oder sollten. Auch der Titel heisst "Steuerung der Zuwanderung". Es ist nur in ein, zwei Sätzen so nebenbei erwähnt, dass man eben den Inländervorrang hier anwenden könne oder anwenden müsse. Aber das Volk hat abgestimmt und entschieden, dass es weniger Zuwanderung will. Das steht in Absatz 1 von Artikel 121a: "Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig." Absatz 2 besagt, dass wir mit Höchstzahlen operieren müssen usw. Diese beiden Volksaufträge sind sonst in keinem Antrag auch nur annähernd erwähnt, nur in jenem meiner Minderheit II.
Da kommen wir dann schon in eine missliche Lage, wenn das Volk noch einmal anders entscheidet, als die Mehrheit hier in diesem Saal es wünscht. Da frage ich Sie: Was machen Sie dann? Und wohin gehen Sie dann? Und wie wollen Sie es dann umsetzen, wenn Sie beim ersten Mal nicht gehorchen wollen? Ich habe schon als kleiner Bub zu Hause gelernt, dass man nicht zwei Herren dienen kann. Und ich diene halt, noch einmal, lieber dem Schweizervolk als denen in Brüssel. Das muss ich ganz klar sagen.
Ich könnte jetzt noch auf einige Sachen hinweisen. Herr Rieder, in der Bundesverfassung muss oder kann nicht der Weg aufgezeigt werden, wie das gemacht und gehandhabt werden soll. In der Bundesverfassung wird der Auftrag festgeschrieben, und wir haben dann hier in diesem Haus den Weg in der Gesetzgebung niederzuschreiben, aber eben so niederzuschreiben, wie der Auftraggeber - Volk und Stände - das gewollt hat.
Noch zwei, drei Worte zu Herrn Rechsteiner: So spricht ein Theoretiker und nichts als ein Theoretiker. Ich frage ihn einfach an, ob er überhaupt weiss, wie es auf dem RAV zugeht. Hat er schon Leute aus dem RAV eingestellt und ihnen Arbeit gegeben? Das mache ich, ich bin ständig mit dem RAV in Kontakt. Wenn ich einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin suche, dann geht das erste Telefon an das RAV im Kanton Schwyz. Das tun die Unternehmer. Sie sind nicht einfach grosse Theoretiker, die sagen, wie man es machen sollte, wie es alle anderen machen sollten, wie viel der Bund noch dazuzahlen soll usw., und selber keinen Finger für den Nächsten krümmen; das verurteile ich zutiefst.
Herr Rechsteiner hat gesagt, zur Zeit des Kontingentsystems hätte es wirtschaftliche Effekte gegeben. Herr Rechsteiner ist leider gar nicht im Saal, aber ich sage den Satz trotzdem: Ja, es hatte Effekte, es hatte aber positive Effekte. Die Zahlen zeigen es ja. Das habe nicht ich festgestellt, diese Zahlen hier sind vom Bundesamt für Statistik. Es gab in der damaligen Zeit viel weniger Arbeitslose, heute gibt es etwa einen Viertel mehr. Das Wachstum des Bruttoinlandprodukts war höher, Zuwanderer gab es maximal 30 000. Es gab natürlich auch einzelne Jahre, in denen es nicht so positiv war, im Durchschnitt war es aber eindeutig gut, zumal besser als mit dem heute geltenden System. Das sind verbindliche Zahlen; ansonsten lügt mich das Bundesamt für Statistik an. Es gibt also gute Beispiele, und auf denen sollte man aufbauen. Auf denen sollte man unbedingt aufbauen und den Inländervorrang entsprechend handhaben, damit er eben wirtschaftlich und für den Unternehmer zweckmässig ist.
Dann noch ein Letztes: Ja, wir haben mehrfach über Freizügigkeitsabkommen, über Bilaterale abgestimmt. Wir haben schon über vieles in der Bundesverfassung mehrfach abgestimmt. Wenn sich aber die Zeiten oder eine Voraussetzung geändert hat, dann hat man das, was vielleicht vorher fünfmal gutgeheissen wurde, das nächste Mal geändert. Das ist ja genau die Art, wie man es machen darf und muss.
Was hat sich geändert? Bei den damaligen Freizügigkeitsabkommen hat es in den Botschaften und vonseiten des Bundesrates geheissen, es kämen etwa 8000 bis 10 000 Leute in die Schweiz. Und heute sind es gegen 80 000 - zehnmal so viele! Also hat sich doch die Voraussetzung geändert, und dann darf man auch den Verfassungstext ändern oder ergänzen, je nachdem, was richtig ist. Wir haben dann die entsprechende Gesetzgebung auszuarbeiten.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheit II und dafür, dass wir dem Volksauftrag entsprechend handeln und die Bundesverfassung umsetzen. Ich persönlich gewichte sie höher als ein internationales Abkommen, und das hat auch das Schweizervolk so gewollt.