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Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-01

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Wir haben zwei Arten von Kurzaufenthaltsbewilligungen. Die eine ist die Kurzaufenthaltsbewilligung für EU-Bürgerinnen und -Bürger. Dort ist die Definition klar gegeben, inklusive der Möglichkeit des Familiennachzugs. Wenn wir nun beide über einen Leisten schlagen, dann müssen wir das Freizügigkeitsabkommen ändern, und dann sind wir bei der eingangs geführten Debatte: nachverhandeln, wie das eigentlich von den Initianten im Abstimmungskampf zur Masseneinwanderungs-Initiative im Abstimmungsbüchlein verlangt worden ist. Wir können das dort nicht ändern, es sei denn eben, wir verhandeln nach.

Bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen im Drittstaatenbereich muss man sich überlegen, ob das wirtschaftlich tragbar ist. Ich spreche aus Sicht der Wirtschaft in diesem Zusammenhang, es darf ja nicht verboten sein, dass man auch die Wirtschaftsanliegen berücksichtigt. Dann haben wir das Problem, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen erteilt werden und man diesen in der Regel gut oder sehr gut qualifizierten Leuten - Stichwort: indischer Informatiker - verbietet, ihre Familie für einen kürzeren Aufenthalt mitzunehmen. Sie müssen sich gut überlegen, ob Sie das wirklich wollen.

Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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