Engler Stefan · Ständerat · 2016-12-01
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Wir behandeln das Geschäft 13.030. Auch hier geht es um die Revision des Ausländergesetzes, allerdings mit Schwerpunkt auf der Frage, wie Ausländerinnen und Ausländer, die sich bei uns aufhalten und niedergelassen haben, sich integrieren können.
Dieses Geschäft hat einen etwas ungewöhnlichen Verlauf genommen, nachdem der Ständerat die Vorlage vor gut drei Jahren als Erstrat beraten hatte. Der Nationalrat hat die Vorlage nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zur Masseneinwanderungs-Initiative am 12. März 2014 nämlich an den Bundesrat zurückgewiesen. Damit verbunden war der Auftrag, die Vorlage unter Berücksichtigung des neuen Artikels 121a der Bundesverfassung und auf der Basis der Beschlüsse des Ständerates zu überarbeiten sowie die Anliegen von fünf schon seit längerer Zeit hängigen parlamentarischen Initiativen in die Zusatzbotschaft aufzunehmen. Der Ständerat hat diesem Rückweisungsbeschluss am 2. Juni 2014 zugestimmt. Am 4. März 2016 schliesslich hat der Bundesrat diese Zusatzbotschaft verabschiedet.
Sie gestatten mir - weil die Beratung der Vorlage in unserem Rat schon ziemlich weit zurückliegt -, dass ich kurz auf die ursprüngliche Vorlage, dann aber vor allem auf den Inhalt der Zusatzbotschaft und auf die Differenzen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat bei der ursprünglichen Botschaft zu sprechen komme. Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes - nennen wir ihn "Integrationsvorlage des Bundesrates" - vom 8. März 2013 basierte auf dem Grundsatz des Förderns und Forderns. Er zielte im Wesentlichen darauf ab, die Eigenverantwortung von Ausländerinnen und Ausländern zu stärken und klare und zum Teil auch höhere Erwartungen an sie zu stellen. Die ursprüngliche Vorlage definiert also die Integrationskriterien, die erfüllt sein müssen, damit eine Ausländerbewilligung überhaupt erteilt oder verlängert werden kann. Die ursprüngliche Vorlage sah schwerpunktmässig zudem erweiterte Möglichkeiten beim Abschluss von Integrationsvereinbarungen vor.
Der Ständerat hat sich am 11. Dezember 2013 bei diesem ursprünglichen Gesetzentwurf in den allermeisten Punkten dem Bundesrat angeschlossen, mit einer Ausnahme: Der Ständerat wollte entgegen der Vorlage des Bundesrates auch weiterhin keinen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung vorsehen. In diesem Punkt ist der Nationalrat dem Ständerat auch gefolgt.
Das Gesamtpaket, wir sprechen jetzt von der ursprünglichen Botschaft und der Zusatzbotschaft, hat der Nationalrat am 14. September 2016 beraten und an den Ständerat überwiesen. Die einzige Differenz zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat bei der ursprünglichen Vorlage, also die Botschaft vom 8. März 2013 betreffend, besteht noch in der Streichung des Beitrages der Arbeitgeber zur Integration im Betrieb. Wir werden in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen.
Was ist der Inhalt der Zusatzbotschaft, die uns ja bei der Erstberatung noch nicht vorlag? Der Inhalt lässt sich kurz wie folgt zusammenfassen: Die Zusatzbotschaft nimmt Anpassungen an der Integrationsvorlage in zwei Teilbereichen vor.
1. Die Integrationsvorlage soll dazu dienen, auch Anpassungen in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung vornehmen zu können. Zwei Massnahmen sollen nämlich den Zugang zur Erwerbstätigkeit von Personen aus dem Asylbereich, also von Inländerinnen und Inländern, erleichtern und somit auch das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern. Es ist erstens die Abschaffung der Sonderabgabe. Der Bundesrat schlägt uns vor, die Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen, welche vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige sowie Asylsuchende zu leisten haben, abzuschaffen. Zweitens soll bei gewissen Personengruppen die Bewilligungspflicht beseitigt und durch eine Meldepflicht ersetzt werden. In diesen beiden Punkten erfüllt die Zusatzbotschaft also den Auftrag, die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative in einem spezifischen Bereich vorwegzunehmen.
2. Der andere Bereich der Zusatzbotschaft betrifft die Umsetzung verschiedener parlamentarischer Initiativen. Die Zusatzbotschaft sieht unter anderem vor, dass die parlamentarische Initiative 08.428, "Kein Familiennachzug bei Bezug von Ergänzungsleistungen", in die Vorlage integriert wird. Die Zusatzbotschaft hat dann auch die parlamentarische Initiative 08.450, "Mehr Handlungsspielraum für die Behörden", in dem Sinne übernommen, dass eine Niederlassungsbewilligung vor allem bei dauerhafter und erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit auch nach einem Aufenthalt von mehr als fünfzehn Jahren in der Schweiz widerrufen werden kann. Eine dritte Forderung, jene der parlamentarischen Initiative 10.485, erreicht in der Zusatzbotschaft eine Vereinheitlichung der Voraussetzungen beim Familiennachzug.
Der Bundesrat hat in der Zusatzbotschaft aber Abstand davon genommen, zwei weitere parlamentarische Initiativen umzusetzen. Die erste sollte die Integration noch zusätzlich gesetzlich konkretisieren; darauf komme ich nicht mehr zu sprechen, weil der Nationalrat mit dem Bundesrat da einig war. Die zweite parlamentarische Initiative, die der Bundesrat nicht in die Zusatzbotschaft integriert hat, betraf die Rückstufung eines niedergelassenen integrationsunwilligen Ausländers zum Jahresaufenthalter. Darüber sprechen wir in der Detailberatung, weil dort Mehr- und Minderheitsanträge dazu vorliegen.
Ich sage noch ein Wort zur Einordnung dieser Vorlage inklusive Zusatzbotschaft und damit auch zum Bezug dieser Vorlage zu verwandten Geschäften, namentlich zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung - wir haben gestern und heute ja darüber debattiert - und zum Bürgerrechtsgesetz. Der Nationalrat hat diese Vorlage, wie schon mehrfach ausgeführt, nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 an den Bundesrat zurückgewiesen. Mit der Rückweisung des Nationalrates war der Auftrag verbunden, die Vorlage unter Berücksichtigung der neuen Verfassungsbestimmung zu überarbeiten. Dies hat der Bundesrat zum Anlass genommen, Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials zu treffen, indem die Abschaffung der Sonderabgabe und der Ersatz der Bewilligungspflicht durch ein Meldeverfahren in die Zusatzbotschaft aufgenommen wurden.
Dann noch ein Wort zum Zusammenhang der Integrationsvorlage mit der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes: Der [PAGE 968] Bezug liegt darin, dass die Integrationskriterien an und für sich in der Ausländergesetzgebung und im Bürgerrechtsgesetz weitgehend harmonisiert wurden, dass also die gleichen Integrationskriterien ins Bürgerrechtsgesetz wie auch in der Ausländergesetzgebung aufgenommen wurden, nämlich die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, die Sprachkompetenzen und die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung. Insofern ist auch eine Harmonisierung der objektiven Integrationskriterien erfolgt.
Nicht zu vergessen sind die Voraussetzungen. Das Einbürgerungsverfahren stellt den letzten Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration dar. Deshalb sollen auch hohe Anforderungen an die Integration gestellt werden. Entsprechend sind die Voraussetzungen für die Erteilung des Bürgerrechtes auch noch etwas höher geschraubt, als wenn es um die Erteilung einer Ausländerbewilligung geht, sei dies eine Niederlassungs- oder eine Aufenthaltsbewilligung.
So weit der Bezug dieser Vorlage zu sachverwandten Geschäften. Ich schlage vor, dass wir anschliessend entlang der Fahne die Differenzen ausräumen, die zwischen Nationalrat und Ständerat noch bestehen. In ganz wenigen Fragen gilt es auch Differenzen innerhalb der Kommission zu Bestimmungen in der Integrationsvorlage zu bereinigen.