Föhn Peter · Ständerat · 2016-12-01
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-01
Wortprotokoll
Sie sehen hier bei Artikel 85a eine Mehrheit und eine Minderheit Föhn. Das ist auf Seite 33 der deutschen Fahne. Es geht um die Eingliederung in den Arbeitsprozess. Wem soll sie zugestanden werden? Wer soll in den Arbeitsprozess eingegliedert werden, respektive wen soll man hier einschulen?
Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen, denn der Nationalrat hat klar ausformuliert, wem er das zugestehen möchte. Ich sage Ihnen, wir haben heute, soviel ich weiss, über 30 000 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Ein sehr schönes Kontingent davon sind Eritreer. Etwa 50 Prozent könnten so in den Arbeitsprozess aufgenommen werden oder müssten dann sicher aufgenommen werden. Das wäre sehr, sehr viel.
Ich glaube festhalten zu müssen, dass der Titel der vorläufigen Aufnahme schon darauf hinweist, was mit diesen Leuten, die jetzt in der Schweiz Gastrecht haben, zu tun ist. Sie dürfen so lange hier sein, wie sie an Leib und Leben bedroht sind, müssen aber dann wieder zurückkehren. Das hat man in den letzten Jahren und Jahrzehnten in der Schweiz natürlich sehr, sehr large gehandhabt. Ich verstehe das nicht, und der Bürger versteht auch nicht, dass Leute mit dem Titel "vorläufig Aufgenommene" nicht dahin zurückkehren müssen, wo Schweizerinnen und Schweizer Ferien machen. Das ist für mich also eigentlich schon ein Trugschluss.
Der Nationalrat möchte, dass man sich bei der Zulassung einer Erwerbstätigkeit nicht nur auf die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bezieht, sondern vor allem auch auf Artikel 83 Absätze 3 und 4, wo es darum geht, wer eingegliedert werden kann und wer nicht. Es ist klar, dass Personen eingegliedert werden dürfen, "wenn völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz einer Weiterreise der Ausländerin oder des Ausländers in den Heimat-, Herkunfts- oder in einen Drittstaat entgegenstehen". Man kennt ja das Wort Non-Refoulement. Das ist klar, diese Personen sollen hier auch in den Arbeitsprozess eingegliedert werden dürfen. Zudem kann eine vorläufige Aufnahme "für Ausländerinnen oder Ausländer unzumutbar sein, wenn sie in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat konkret gefährdet sind". Das sind die zwei Absätze, auf die Bezug genommen wird. Ich meine, hier sei dem Nationalrat zu folgen.
Ich muss noch einmal sagen: Diesen Leuten muss natürlich von allem Anfang an klargemacht werden, dass sie wieder zurückkehren müssen oder eben auch zurückkehren dürfen, wenn in ihrem Land wieder einigermassen Ordnung herrscht. Es kann ja nicht sein, dass wir all diese Leute in den Arbeitsprozess eingliedern. Wenn sie eben schon im Arbeitsprozess sind, ist es natürlich sehr schwierig, sie dann zurückzuschaffen, das verstehen wir. Das ist dann viel, viel schwieriger und bricht mehr Herzen, als wenn man sie eben weniger in diesen Prozess eingliedern würde.
Ich bitte Sie, der Minderheit und damit dem Nationalrat zu folgen - es ist eine klare Aussage auch des Nationalrates.