Riklin Kathy · Nationalrat · 2016-12-05
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Die APK hat die Botschaft zur Genehmigung des Protokolls von 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit am 31. Oktober ausführlich behandelt und der Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Das 2014 durch die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) verabschiedete Protokoll über Zwangsarbeit bringt das 1930 in Kraft getretene Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit auf den neuesten Stand. Es hat zum Ziel, auch moderne Formen der Zwangsarbeit, darunter auch den Menschenhandel, zu bekämpfen. Das Übereinkommen Nr. 29 gilt als eines der acht Kernübereinkommen der IAO und wurde von der Schweiz im Jahr 1940 ratifiziert. 179 der 187 Mitgliedstaaten der IAO haben dieses internationale Abkommen bis heute ratifiziert. Das Protokoll verpflichtet Regierungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmende zur effizienten und dauerhaften Abschaffung der Zwangs- oder Pflichtarbeit. Gemäss den Angaben der IAO sind weltweit rund 21 Millionen Menschen Opfer von Zwangsarbeit.
Das Protokoll stärkt den internationalen rechtlichen Rahmen, indem es neue Verpflichtungen schafft. Es fordert die Regierungen auf, Massnahmen zur Prävention von Zwangsarbeit zu ergreifen, die Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Rechtsschutz- und Rechtsbehelfsmechanismen zu gewähren. Es unterstreicht die Rolle der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden bei der Bekämpfung der Zwangsarbeit. Der Bereich der Prostitution, der sexuellen Ausbeutung, aber auch der Bereich der Anstellung von Hausangestellten gelten als besonders anfällig für Zwangsarbeit. Häufig sind Frauen Opfer der Zwangsarbeit.
Der Entwurf der vorliegenden Botschaft wurde der Tripartiten Kommission für Angelegenheiten der IAO vorgelegt, einer ausserparlamentarischen beratenden Kommission, der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung und der schweizerischen Sozialpartner angehören. Die Liste der Mitglieder, beispielsweise Vertreter der Arbeitgeber und des Gewerbeverbandes, ist einsehbar. Diese Kommission hat den Entwurf der Botschaft am 26. Februar 2015 ohne Gegenstimme zur Kenntnis genommen.
Acht Staaten haben das vorliegende Protokoll bereits ratifiziert: Frankreich, Mali, Mauretanien, Niger, Norwegen, Panama, Grossbritannien und Tschechien.
Ihre Kommission hat ausführlich über die Konsequenzen der Ratifizierung und den Begriff Zwangsarbeit diskutiert und festgestellt, dass es keine Gesetzesanpassungen braucht. Die Bedenken, die von SVP-Seite und der Minderheit Estermann eingebracht wurden, beziehen sich eigentlich auf die Urfassung der Konvention aus dem Jahr 1930. Diese wurde, wie erwähnt, von 96 Prozent der IAO-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Das Protokoll ist ein völkerrechtlicher Vertrag und untersteht dem fakultativen Referendum.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, der Vorlage zuzustimmen.