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Lauri Hans · Ständerat · 2002-03-05

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen und noch etwas weiter ausholen. Planung, darin sind wir uns wohl einig, ist eine gemeinsame Tätigkeit von Regierung und Parlament, wobei die Führungszuständigkeit in diesem Bereich klar beim Bundesrat liegt. Die Bundesverfassung drückt dies aus, indem sie in den Artikeln 180 und 173 festhält, der Bundesrat plane und koordiniere die staatlichen Tätigkeiten, und die Bundesversammlung wirke bei den wichtigen Planungen mit. Es geht aus meiner Sicht um ein Zusammenwirken mit klarer Rollenverteilung, um einen Dialog zwischen Regierung und Parlament. Das Parlament soll Planungen auslösen, Zwischenentscheide fällen, Eckwerte festlegen.

Trotzdem wäre es nun aber falsch, wenn es im Dezember anlässlich der Planungsdebatte mit einem einfachen Bundesbeschluss das komplexe, stark vernetzte und - das ist wichtig - die verschiedensten Sachplanungen zusammenfassende Werk in seiner Gesamtheit verabschieden würde. Eine solche Genehmigung liefe Gefahr, dass ein Prozess mit gezwungenermassen zahlreichen offenen Fragen bis am Ende zu einer Art Vertrauensabstimmung würde. Die Finanzplanung des Bundesrates, so wie wir sie im Dezember debattieren, kann nämlich kein abgeschlossenes, konsolidiertes Werk sein. Dies ergibt sich beispielsweise daraus, dass die Regierung zu Beginn des Planungsjahres ökonomische und sachpolitische Rahmenbedingungen für mehrere Jahre festlegen muss, die unter Umständen bereits im Dezember des gleichen Jahres, beispielsweise als Folge einer veränderten Wirtschaftsentwicklung, überholt sind - mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Ausgaben, [PAGE 39] insbesondere aber auch auf die Einnahmen und damit auf den Planungssaldo.

Es kann nicht viel Sinn machen, ein solches Dokument mit der Form des einfachen Bundesbeschlusses besonders zu legitimieren. Wenn Sie beispielsweise die Seiten 32ff. des aktuellen Finanzplanes vom letzten September aufschlagen, so sehen Sie, dass der Bundesrat eine lange Liste von Vorhaben oder möglichen Entwicklungen aufführt, die er im Sommer des Planungsjahres nicht berücksichtigen konnte. Im zitierten Dokument sind damit beispielsweise finanzielle Konsequenzen in der Grössenordnung zwischen 0,8 und 4 Milliarden Franken verbunden. Es stellt sich die Frage, auf welche Weise in einem Bundesbeschluss mit diesen Besonderheiten und vor allem auch Unsicherheiten einer ausgreifenden Planung umgegangen werden sollte. Der Debatte im Nationalrat ist zu dieser Fragestellung kein Hinweis zu entnehmen. Man hat sich meines Wissens mit dieser Frage nicht auseinander gesetzt.

Die Verabschiedung mit einem einfachen Bundesbeschluss wäre nur sinnvoll, wenn eine Aktualisierung des eigentlichen Plans und eine Auseinandersetzung mit den Unsicherheiten und den genannten Pendenzen vorgenommen werden könnte. Dies ist meines Erachtens in der Bundesversammlung mit den beiden Kammern und innerhalb der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit von rund zwei Monaten kaum möglich - leider, muss ich sagen; aber es dürfte die Realität sein.

Wesentlich zielführender ist der Weg der Kommission, das Planungswerk bloss zur Kenntnis zu nehmen, d. h. ohne besondere Bindung des Parlamentes zur Kenntnis zu nehmen und mit Motionen - das ist jetzt das Entscheidende - auf einzelne Aspekte darin Einfluss zu nehmen. Die Behandlung dieser Motionen in der gleichen oder spätestens in der nächsten Session stellt sicher, dass der Bundesrat im anschliessenden neuen Planungsprozess weiss, in welche Richtung er gemäss Vorgaben des Parlamentes Korrekturen vornehmen muss. Das Entscheidende ist, dass wir solche Motionen erarbeiten und sie zum Tragen bringen können.

An sich möchte ich als Finanzpolitiker auch lieber einen verbindlicheren Finanzplan haben. Aber ich glaube, dass das in der Realität - wegen diesen Unsicherheiten und auch weil der Plan im Dezember in der Regel in wichtigen Teilen bereits überholt sein dürfte - nicht umsetzbar ist.

Nun hat mein Vorredner darauf hingewiesen, dass noch ein zweiter fraglicher Punkt im Antrag vorhanden ist, nämlich der Ausweis nach Sachgruppen. Da bin ich nun vollständig überzeugt, dass das nicht zielführend ist; das wurde zum Teil gesagt. Es gibt in den Sachgruppen Bereiche, wo eine Steuerung nach Sachgruppen sinnvoll sein könnte, beispielsweise bei den Personalausgaben. Aber schon die Rüstungsausgaben, ein wesentlicher Teil, werden nicht über die Sachgruppe gesteuert, sondern über Verpflichtungskredite, über besondere Botschaften und Entscheide des Parlamentes.

Dann haben Sie unter den Sachgruppen Leerformeln wie "Entschädigungen an Gemeinwesen" oder "Beiträge an laufende Ausgaben". Das ist nichtssagend. Wenn Sie aber weiter hinuntergehen, kommen Sie in Bereiche, die nicht oder wenig transparent oder nicht in allen Fällen transparent sind. Die Entwicklung läuft anders: Die Entwicklung läuft so, dass der Staat über funktionale, aufgabenbezogene Angaben gesteuert wird. Wenn ich mir vorstelle, was wir in den nächsten Jahren haben werden - nämlich einen moderaten, aber, immerhin, einen Ausbau des NPM, auch beim Bund -, dann wird auch von daher immer stärker die funktionale und aufgabenbezogene Steuerung der Bundesfinanzen zum Durchbruch kommen. Die Formulierung der Kommission, wonach eine Verbindung von Sach- und Finanzplanung unterstützt werden soll, scheint mir daher sinnvoll, denn wir sollten nicht in einem Gesetz festlegen, wie das gemacht werden soll. Das ist immer wieder neuen Bedürfnissen anzupassen. Wenn man die Geschichte der Finanzplanung des Bundes anschaut, dann merkt man auch, dass dort eine Evolution stattgefunden hat. Man hat versucht, diese Verbindung besser herzustellen. Mit einer neuen Anstrengung könnte das ja weiter verbessert werden.

Also noch einmal, damit ich richtig verstanden werde: Eine höhere Verbindlichkeit wäre aus der Sicht der Finanzpolitik wünschbar, aber sie kann nicht mit dem Instrument des Bundesbeschlusses herbeigeführt werden, sondern es muss leider der andere Weg gewählt werden.