Fetz Anita · Ständerat · 2016-12-05
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Ich äussere mich zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Der Löwenanteil des WBF geht ja in die Bildung und Forschung; 56 Prozent des ganzen WBF-Budgets gehen in die Bildung und Forschung. 2017 sind es rund 7,2 Milliarden Franken. Der Hauptteil davon, mal abgesehen von den ETH - dazu komme ich nachher noch -, wird an die Hochschulen, Fachhochschulen und kantonale Universitäten, ausgeschüttet. Der zweitgrösste Teil betrifft die Grundlagenforschung - dort geht es über den Nationalfonds -, die angewandte Forschung, zum Teil betrifft dies auch die KTI, und die Berufsbildung. Das sind die grossen Brocken im SBFI, die von diesen rund 7,2 Milliarden Franken bestritten werden.
Zwei, drei inhaltliche Bemerkungen, was nächstes Jahr auch passiert: Bei der Berufsbildung sind wir ja daran, das Berufsbildungsgesetz so zu ändern, dass es dann im Januar 2018 voll wirksam sein kann. Dort gibt es dann die lange versprochene Subjektfinanzierung von Kursen für die Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen in der höheren Berufsbildung. Darüber haben wir im Rahmen der BFI-Botschaft gesprochen.
Ab 2017 werden bei den Hochschulen auch die Finanzierungsbestimmungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes umgesetzt. Kantonale Universitäten und Fachhochschulen sind neu unter dem Dach eines gemeinsamen Gesetzes und erhalten vom Bund nach einheitlichen Finanzierungsgrundsätzen ihre Grundbeiträge.
Bei der KTI sind wir ja in der Phase der Überführung der Kommission für Technologie und Innovation in die künftige Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse). Das wird im Laufe des Jahres 2017 passieren.
Beim EU-Forschungsrahmenprogramm sind wir sozusagen in der Endphase. Da haben wir den Entscheid ja an die Zustimmung zur Umsetzung der [PAGE 986] Masseneinwanderungs-Initiative gebunden. Da werden wir hoffentlich bis zu den Schlussabstimmungen noch eine Lösung finden, sodass der Bundesrat im Dezember dann noch das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ratifizieren kann. Das muss bis spätestens am 9. Februar 2017 geschehen; nur dann erhält die Schweiz ab 2017 wieder einen vollberechtigten Zugang zu allen Programmteilen. Hier befinden wir uns in der Schlussphase.
Ich denke, das ist das Wesentliche zum SBFI.
Dann werde ich die ETH gleich noch anhängen. Die ETH gehören ja - darauf dürfen wir stolz sein - zu den besten Hochschulen der Welt, das zeigen mehrere Rankings. Ihr Budget für 2017 beträgt 3,42 Milliarden Franken. Der Beitrag des Bundes von 2,5 Milliarden Franken entspricht einer Trägerfinanzierung von 73 Prozent. Hinzu kommen Erträge von über 200 Millionen Franken aus anderen Forschungsbeiträgen sowohl von der Privatwirtschaft als auch von anderer Seite. Indirekt kommen dann noch etwa 500 Millionen vom Bund dazu, und zwar über die Forschungseinrichtungen; diese Gelder werden aber ausschliesslich wettbewerbsorientiert vergeben.
Die ETH müssen ja trotz unserer leichten Aufstockung im Stabilisierungsprogramm einiges kürzen. Ihre Vertreter haben bei unserer Diskussion in der vorberatenden Kommission auch angekündigt, dass sie, wenn es zu weiteren Kürzungen kommt, bei ihren Aussenstellen ansetzen werden müssen. Bekanntlich ist der ETH-Bereich in dreizehn Kantonen präsent und hat dort, in Kooperation zum Teil mit kantonalen Universitäten und zum Teil mit anderen Trägern, verschiedene Aussenstationen. Die Aussage der ETH war im Prinzip: Wenn weitere Kürzungen kommen, werden die Kantone die entsprechenden Aussenstellen selber finanzieren müssen, oder man schliesst sie.
Nach wie vor hält der Andrang der Studierenden bei den beiden ETH in Zürich und Lausanne an; es hat immer noch eine Zunahme der Neueintritte von fast 6 Prozent. Obwohl das Bevölkerungswachstum eigentlich vorbei ist und wir bei den Prognosen davon ausgegangen sind, dass in den nächsten Jahren weniger Studierende kommen, ist es doch so, dass immer noch ein enorm hoher Andrang herrscht. Zur Erinnerung: Die beiden ETH werden erstmals direkt in der Medizinerausbildung tätig. Dafür hat der Bund 100 Millionen Franken zugewiesen.
Das sind die wesentlichen Punkte, die Sie zu den ETH wissen müssen. In der Detailberatung werden wir noch zu den einzelnen Zahlen kommen. Wir haben in der Finanzkommission beschlossen, Ihre Entscheide zum Stabilisierungsprogramm eins zu eins umzusetzen. Der Bundesrat wird aber an seinen Kürzungsanträgen festhalten.
Dann gibt es beim WBF noch einen Nachtragskredit von 15 Millionen Franken. Es geht um Betriebsbeiträge bei den Fachhochschulen. Es verbleibt per Ende 2016 ein Fehlbetrag von 15 Millionen Franken. Dieser Betrag ist eigentlich schon zugesagt worden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat diesen Nachtragskredit, den wir auch unterstützen.
[VS]