Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei der Behandlung des Finanzplanes beim Status quo zu bleiben. Das heisst: Kenntnisnahme des bundesrätlichen Finanzplanes durch die Bundesversammlung, eventuell verbunden mit der Überweisung von Motionen, die im Hinblick auf das nächste Budget Änderungen verlangen. Der Finanzplan wird also nicht in die Form eines einfachen Bundesbeschlusses gekleidet. Daher beantragen wir Streichung von Absatz 2.
Das Planungsinstrument des Finanzplanes unterscheidet sich nämlich von der Legislaturplanung und von Grundsatz- und Planungsbeschlüssen in einzelnen Politikbereichen durch seine Kurzlebigkeit. Nirgendwo ergeben sich Änderungen so rasch wie im Bereich der Finanzpolitik. Zwar würde sich die Rechtswirkung eines Finanzplanungsbeschlusses in der Form des einfachen Bundesbeschlusses nicht von der Rechtswirkung einer Motion unterscheiden. Das qualifizierte Verfahren und die Form der Beschlussfassung würden aber die Finanzplanung zu stark aufwerten und unter Umständen falsche Erwartungen betreffend die Verbindlichkeit dieser Beschlüsse wecken. Zu bemerken ist noch, dass der jährliche Finanzplan zu Beginn jeder Legislaturperiode entfällt, weil dann der Legislaturfinanzplan gemäss Artikel 145 Absatz 5 vorgelegt wird.