Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2002-03-05
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Das meiste ist ja gesagt. Ich gehe davon aus, dass der Rücktritt, von welchem Amt und welcher Position auch immer, das höchst persönliche Recht jedes Menschen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man jemandem einen Rücktritt verbieten kann. Man kann versuchen, ihn dazu zu zwingen, den Rücktritt auf eine akzeptablere Art zu begründen. Das heisst eben das, was Kollege Stadler gesagt hat: Man verordnet den Anstand per Gesetz. Was wird man damit erreichen? Die Leute werden Ausflüchte suchen, sie werden Vorwände anbringen, und die betreffende Partei will dann von allem nichts gewusst haben; am Schluss haben wir weniger statt mehr Anstand. Es ist doch eine Illusion, Leute via Gesetz anzuschwärzen, wenn sie etwas tun, was sie doch eigentlich tun dürfen sollten.
Frau Spoerry hat gesagt, es gehe darum, den Volkswillen in der Bundesratswahl nach jeder Nationalratswahl abzubilden. Damit bin ich auf den längerfristigen Trend bezogen durchaus einverstanden, Frau Spoerry. Aber es kann für mich in der Schweiz nicht darum gehen, ein Instrument zu schaffen, mit dem man alle vier Jahre allfällige Wahlveränderungen möglichst im Massstab eins zu eins abzubilden versucht. Wenn sich ein Trend des Aufstiegs oder Niedergangs einer Bundesratspartei über Jahre hinweg fortsetzt, bleibt immer noch Zeit genug, ihn gelegentlich auch umzusetzen.
Wenn Sie sagen, man müsse den Bundesräten via Gesetz ans Herz legen, sich anständig zu verhalten und solche "Spiele" zu unterlassen, dann haben wir dafür jetzt das Instrument der Empfehlung beibehalten, und dieses wäre dafür wohl besser geeignet. Doch ganz im Ernst: Wenn man schon dafür sorgen möchte, dass ein Bundesrat nicht im August oder im Juli zurücktritt und uns zwingt, eine Ersatzwahl noch vor Oktober vorzunehmen, dann würden wir es besser so machen, wie es in den Kantonen üblich ist: In den Kantonen setzt der Regierungsrat die Nachwahl dann eben einfach auf einen späteren Termin an. Wenn ein Ständerat vor Ende der Legislaturperiode zurücktritt, muss nicht einen Monat vor den Wahlen auf jeden Fall noch ein neuer Ständerat gewählt werden. Wenn die Kommission so etwas in ihrer "Nachtaktion" - von Nebel will ich nicht reden - beschlossen hätte, wonach es möglich würde, ab beispielsweise März ein Amt für einige Monate verwaist zu lassen, hätte ich viel weniger dagegen gehabt. Aber dieser fromme Wunsch an unsere Bundesräte scheint mir eher, wie es Kollege Gentil schon gesagt hat, etwas Lächerliches an sich zu haben. Es wird beim frommen Wunsch bleiben: Diejenigen, die dann mit einem Rücktritt nicht einverstanden sind, werden einfach noch auf das Gesetz verweisen können. Es ist also ein Instrument zur Anschwärzung des politischen Gegners, und das halte ich nicht für gesetzeswürdig.
Ich bitte Sie, der Minderheit Inderkum zu folgen und den Absatz zu streichen.