Escher Rolf · Ständerat · 2002-03-05
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Ich bin in der ebenso glücklichen wie seltenen Lage, dass der Minderheitsantrag, den ich hier vertreten darf, unverhofft und über Nacht zum Mehrheitsantrag wurde. Gestatten Sie eine Klammerbemerkung, für die ich mich auch sofort entschuldige: Dass in der Frage der Bundesratswahlen die neue Mehrheit von einem CVP-Mann angeführt wird, muss die SVP-Fraktion, die selber diese neue Mehrheit sein möchte, eigentlich ärgern. Aber genau darum habe ich es ja gesagt. (Heiterkeit)
Der ursprüngliche Minderheitsantrag bzw. der neue Mehrheitsantrag geht davon aus, dass längere Bundesratsvakanzen der Staatsführung abträglich sind und damit auch unserem Staat schaden. Das heutige System lässt Platz für taktische politische Schachzüge, Platz für durchaus intelligente Entscheide, denen bei der heutigen Rechtslage nichts Ehrenrühriges anhaftet. Umgekehrt werden diese in den Medien als geschicktes politisches Verhalten gewürdigt.
Eine zweite Klammerbemerkung: Wenn ich die Situation in meinem Kanton betrachte, ist das auch bei den Walliser Staatsratswahlen ein durchaus gebräuchliches Verhalten. Die beiden Minderheitsparteien - daheim gehöre ich nicht der Minderheit an - wechseln ihre "Pferde" dort grundsätzlich nicht anlässlich von Gesamterneuerungswahlen aus, sondern immer während der Wahlperiode - taktisch geschickt und politisch intelligent.
Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass für ein solches Verhalten durchaus Platz besteht. Aber sie ist auch der festen Meinung, dass dies nicht im letzten Jahr der Wahlperiode geschehen darf. Sie schlägt Ihnen deshalb vor, diese Frage wie folgt zu regeln: "Im Kalenderjahr der Gesamterneuerung des Nationalrates dürfen Mitglieder des Bundesrates nur aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere Krankheit oder Unfall, vor der Gesamterneuerung des Bundesrates vom Amt zurücktreten."
Der ursprüngliche Mehrheitsantrag sah demgegenüber vor, Vakanzen im letzten Jahr der Legislaturperiode nicht zu [PAGE 34] ersetzen, es sei denn, dass schwerwiegende Demissionsgründe vorliegen. Diese Lösung hat aber den schwerwiegenden Nachteil, dass Vakanzen entstehen können, die Regierung und Land schaden. Bei dem jetzt von der Mehrheit vorgeschlagenen System wird den Mitgliedern des Bundesrates gesetzlich untersagt, im letzten Jahr der Legislaturperiode zu demissionieren, es sei denn, dass schwerwiegende Demissionsgründe wie Krankheit oder Unfall oder aber politisch untragbare Situationen vorliegen, bei welchen ein Verbleiben im Amt dem Land schaden würde, wie wir das auch schon gehabt haben.
Die Demission des Bundesrates ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Erklärung, aber eine solche Erklärung ist begründungspflichtig. Wenn diese Erklärung aber abgegeben wird, kann das Parlament nicht einschreiten. Es muss schlicht und einfach die Vakanz ersetzen. Nun kann eingewendet werden, dass Mitglieder des Bundesrates auch ohne schwerwiegende Gründe im letzten Jahr der Legislaturperiode weiterhin demissionieren können. Das stimmt natürlich. Ebenso sehr stimmt aber, dass ein solches Verhalten eines Bundesrates mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ein Mitglied des Bundesrates, das solches täte, würde das Gesetz verletzen. Es würde also nicht nur ehrenrührig, sondern auch gesetzeswidrig handeln. Ein solches Mitglied des Bundesrates würde darum eigenhändig seinen eigenen politischen Grabstein beschmutzen und sein politisches Ansehen irreparabel beschädigen. Das scheint der Mehrheit Ihrer Kommission eine genügend hohe, fast unüberwindliche Hürde gegen den Missbrauch zu sein.
Die Mehrheit ersucht Sie deshalb, der beantragten Lösung zuzustimmen. Diese Lösung beseitigt Vakanzen umgehend und bewahrt Regierung und Land vor Schaden.