Hösli Werner · Ständerat · 2016-12-05
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-05
Wortprotokoll
Ich berufe mich bei der nachfolgenden Aussage auf den offiziellen Teuerungsrechner des Bundes. Von Januar 2008 bis Januar 2016 hatten wir gesamthaft eine Minusteuerung von 1,3 Prozent. Hätten sich also die Bundesausgaben sec und trocken teuerungsbedingt entwickelt, müsste das Ausgabenniveau bei knapp 63 Milliarden Franken liegen; das ist die eigentliche Ausgangslage. Doch es liegt mehr als 6 Milliarden Franken höher.
Wenn es die Einnahmenentwicklungen zulassen respektive die Entwicklung des BIP, muss man ja nicht auf Teufel komm raus ein Erbsenzähler sein. Dem kann ich noch folgen. So kann man, wenn es die Situation erlaubt, auch die eine oder [PAGE 994] andere Finanzsünde begehen. Wenn dann aber die Ausgaben bei einem Etat von 60 bis 70 Milliarden Franken in acht Jahren über 6 Milliarden Franken real wachsen, dann haben der Bundesrat und auch das Parlament ohne Zweifel übertrieben. Wenn dies dann mit Mehrkosten im Asylbereich von 1,8 Milliarden Franken jährlich im Vergleich zu 2008 begründet wird, tönt es zwar zum Teil sicherlich noch einigermassen plausibel, ist aber nicht einmal die halbe Wahrheit. Denn wir werden gegenüber 2008 mehr als diese 1,8 Milliarden Franken, nämlich etwa 2,3 Milliarden Franken jährlich, bei den Schuldzinsen sparen. Sie sehen also, die erhöhten Ausgaben im Asylbereich können im Budget 2017 und in den Folgejahren mit der ausserordentlichen Situation im Zinsbereich sogar mehr als aufgefangen werden.
Also muss der Grund für diese reale Kostensteigerung von 6 Milliarden Franken seit 2008 anderswo liegen. Das ist natürlich auch so. Im BFI-Bereich haben wir in diesen acht Jahren eine Kostensteigerung von 40 bis 50 Prozent, bei der Entwicklungszusammenarbeit von 35 Prozent, bei der sozialen Wohlfahrt von nahezu 30 Prozent und bei den Personalausgaben des Bundes von rund 25 Prozent. In welch locker-flockiger Art wir zudem die Kulturbotschaft mit enormen Mehrkosten in den kommenden Jahren auf Antrag des Bundesrates genehmigt oder im BFI-Bereich ohne Not - hier dann gegen den Willen des Bundesrates - noch fast 100 Millionen Franken jährlich draufgepackt haben, ist finanzpolitisch schlicht und einfach verantwortungslos.
In Kenntnis dieser Fakten fragt sich unsere steuerzahlende Bevölkerung, deren Treuhänder wir eigentlich sind, wirklich besorgt: Ja, träume ich, oder habe ich plötzlich ein Problem bei den Zahlenreihen? Wegen solch überbordender Undiszipliniertheit kommt es beispielsweise dazu, dass man über Sparmassnahmen bei der Krankenkassenprämienverbilligung zu diskutieren beginnt, wovon dann Personen betroffen sind, die mit 2000 Franken im Monat ihren gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten haben und auch bestreiten. Das plappere ich nicht irgendwem nach: Das weiss ich von mehreren Fällen aus meinem Umfeld mit absoluter Sicherheit. Haben Sie sich in diesem Saal überhaupt einmal gefragt, welche übermässigen Lohnentschädigungen im Verhältnis zu diesen 2000 Franken im Monat Sie, z. B. nicht zuletzt im BFI-Bereich, teilweise ganz direkt subventionieren? Vermutlich nicht im Detail, sonst würden Sie merken, auf was für einem Abweg Sie sich befinden und in welch abgehobener Sphäre Sie mit Volkes Geld umgehen.
Zu guter Letzt wollen Sie jetzt noch die Todsünde auf diesem Weg begehen und den finanzpolitischen Schlendrian mit der Ausserordentlichkeit von 400 Millionen Franken, welche an der Schuldenbremse vorbeigeschleust werden sollen, krönen. Allein dies ist ja der ultimative Beweis dafür, wie unersättlich man bei den Bundesausgaben geworden ist! Das Volk hat diese Schuldenbremse damals mit grossem Mehr angenommen, weil es Bundesrat und Parlament nicht zutraute, dies aus freien Stücken zu tun. Das wirklich Tragische, um nicht zu sagen Traurige daran ist: Das Volk hatte völlig Recht. Zwar sieht das Finanzhaushaltgesetz eine Ausserordentlichkeit vor, aber da, sehr geehrter Herr Bundesrat, steht nichts von einem Referenzszenario der durchschnittlichen Kosten der letzten sechs Jahre. Das ist für mich eine willkürliche Annahme, man findet das nirgends so festgeschrieben - jedenfalls ich nicht.
Wir wissen doch alle, dass diese reale und teuerungsbereinigte Ausgabendynamik schlicht und einfach gestoppt werden muss, und dies, Herr Bundesrat, wenn immer möglich schon in den Vorlagen und Botschaften, die uns der Bundesrat vorlegt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie meine Bitte auch an Ihre "Bundesrats-Gspänli" weiterleiten.
Das Budget 2017 hat sich gemäss meinem Minderheitsantrag ohne die Ausserordentlichkeit von 400 Millionen Franken für die Sozialhilfe im Asylbereich an die Schuldenbremse zu halten. Dafür braucht es, falls das Parlament in den Beratungen keine Lösung bei einzelnen Budgetpositionen findet, eine Kreditsperre für den über die Schuldenbremsengrenze hinausgehenden Betrag, wie es sie in schwierigen Vorjahren auch schon gab.
Wenn ich die mögliche Kreditsperre zur Hälfte bei der Entwicklungszusammenarbeit fordere, dann deshalb, weil die Ausgaben für den Gesamtbereich Asylwesen und Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen acht Jahren von rund 2,8 auf nahezu 5,5 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen sind. Die Ausgaben pro Jahr sind also um etwa 2,5 bis 3 Milliarden Franken angewachsen. Die Losbindung des Schweizerfrankens vom Euro war für die Schweizer Wirtschaft eine riesige Herausforderung, die nur dank intensiver Kostenreduktionen gemeistert werden konnte. Die Kredite für die Entwicklungszusammenarbeit haben von dieser Losbindung und von der Frankenstärke noch profitiert, was uns auch der dazu vorgelegte separate Bericht bestätigt.
Die andere Hälfte des von der Kreditsperre betroffenen Betrags ist dann in den übrigen Bereichen mit schwach gebundenen Ausgaben einzusparen.
Im Jahre 2017 wird diese Kreditsperre angesichts der heute bekannten Asylzahlen keine Wirkung entfalten; der Herr Bundesrat hat dies in seinem Eintretensvotum erläutert. Das heisst, die gesperrten Kredite können aller Voraussicht nach bis im Herbst freigegeben werden. Aber mein Minderheitsantrag setzt einen dringend nötigen Prozess in Gang: dass sich nämlich alle Bundesbereiche ernsthaft damit auseinanderzusetzen beginnen, dass diese übermässigen Ausgabenerhöhungen - ich habe die extremsten Bereiche erwähnt - einmal ein Ende haben könnten, ja ein Ende haben müssen. Dieser Denkprozess muss unbedingt heute angestossen werden. Der Bundesrat hat denn auch in der ganzen Verwaltung darauf hinzuweisen, dass dies für das Jahr 2018 nicht mehr wie für das Jahr 2017 eine Anlage zum Trockenüben ist, sondern dann voraussichtlich scharfgestellt werden muss. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass wir die Weichen heute stellen. Sonst werden wir in einem Jahr wieder die gleiche Leier hören, dass man nicht so kurzfristig Kredite sperren oder reduzieren oder gar Projekte stoppen könne.
Ich bitte Sie, den finanzpolitischen Auftrag des Volkes wahrzunehmen. Nur dann werden wir die kommenden Jahre durchdacht und mit den strategisch richtigen Bereichsentscheiden bewältigen. Darauf haben wir uns alle spätestens heute vorzubereiten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.