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Dittli Josef · Ständerat · 2016-12-05

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Aufgrund verschiedener bereits ergriffener Massnahmen erachtet er die Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt.

Ich bekunde Mühe mit der Argumentation des Bundesrates. Ich habe zwar kein Problem damit, dass der Bundesrat bei den Verpflichtungs- und Rahmenkrediten eine Teuerungsannahme trifft. Das gibt ihm dann auch die Möglichkeit, die Teuerung zu beziehen, wenn sie eintrifft. Mit dieser Teuerungsannahme darf aber nicht taktiert werden, und es soll auch kein Vorteil gegenüber jenen geschaffen werden, die sich dem jährlichen Budgetprozess zu stellen haben. Genau dies ist aber offensichtlich der Fall. So führt der Bundesrat ins Feld, dass im Rahmen verschiedener Kostensenkungsprogramme wie des Konsolidierungsprogramms 2012/13, des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets 2014, des Voranschlages 2016 oder des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 ja bereits Einsparungen gegenüber den gesprochenen Rahmen- und Verpflichtungskrediten getroffen werden mussten. Damit sei der tieferen Teuerung Rechnung getragen worden.

Es kann nicht sein, dass Mehrjahreskredite gegenüber den jährlich dem Budgetprozess unterliegenden Krediten dermassen privilegiert werden, dass Sparprogramme mit der nichteingetroffenen Teuerung finanziert werden! Eine angenommene Teuerung in einem Rahmenprogramm darf nicht als taktische Reserve gehalten werden. Mit Teuerung darf nicht gespielt werden. Dies ist all jenen gegenüber ungerecht, die das nicht tun können und die sich dem jährlichen Budgetprozess mit allfälligen zusätzlichen Spar- und Entlastungsprogrammen zu stellen haben. Mit solch einer Praxis verschafft man sich einen Vorteil gegenüber all jenen, die jährlich zu budgetieren haben. [PAGE 999]

Ich bekunde auch Mühe mit der Aussage, dass der Bundesrat mit den bisher ergriffenen Massnahmen das Anliegen erfüllt habe. Nebst den eben genannten Beiträgen, die er an die erwähnten Sparprogramme geleistet hat, will er die gegenwärtige Annahme zum längerfristigen Teuerungstrend überprüfen. Er ist auch bereit, eine Bestimmung in die Finanzhaushaltverordnung aufzunehmen, wonach eine Korrektur der Voranschlagskredite zu prüfen ist, wenn die Abweichung zwischen der angenommenen und der effektiven Teuerung eine gewisse Schwelle erreicht hat. In der Stellungnahme zu einer ähnlichen Motion im Nationalrat (16.3451) spricht er von einer Schwelle von rund 2 Prozent. Er will schliesslich die Berichterstattung zur Teuerung verbessern.

Ich lese in der Stellungnahme des Bundesrates Worte wie "überprüfen", "prüfen" und "Berichterstattung verbessern". Das dünkt mich jetzt gerade schon ein bisschen wenig, um das Anliegen der Motion als erfüllt zu betrachten. Es ist nicht so, dass ich die beste Lösung selber weiss. Deshalb habe ich die Motion in einer relativ offenen Form ausformuliert. Ich verlange eine grundsätzliche Lösung und möchte dem Bundesrat Spielraum belassen. Das Anliegen, eine Teuerung grundsätzlich nur dann auszugleichen, wenn sie auch anfällt, bleibt aber bestehen. Diesbezüglich führen die erwähnten ergriffenen Massnahmen leider kaum zum Ziel.

Ich stelle fest, dass sich der Bundesrat möglichst viel Spielraum offenhalten und auch möglichst viel Entscheidungskompetenz bei sich behalten will. Doch wenn wir jetzt nicht ein Zeichen setzen, befürchte ich, dass hier gar nichts geschieht und bezüglich des Kernanliegens alles so bleibt, wie es ist. Wir müssen deshalb den Druck in dieser Sache aufrechterhalten, dann wird nicht nur überprüft, geprüft und berichtet, sondern es werden hoffentlich auch einmal Nägel mit Köpfen gemacht, indem das Anliegen umgesetzt wird.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.

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