Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-12-05
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Es gibt das sogenannte Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 unserer Bundesverfassung. Dort ist geregelt, wer zum Abschluss von Staatsverträgen kompetent ist. Wenn Staatsverträge unkündbar sind, dann unterliegen sie dem fakultativen Referendum.
Wenn das Volk das Referendum ablehnt, dann ist der Vertrag ratifizierbar. Der Bundesrat entscheidet nicht über das Eingehen von internationalen Verträgen, sondern er ratifiziert eingegangene Verträge. Das ist der grosse Unterschied. Deswegen reden wir ja im Falle von Kroatien nicht vom Eingehen, sondern von der Ratifizierung genehmigter Verträge. Das ist der grosse Unterschied. Wir haben zurzeit in der Staatspolitischen Kommission genau jene parlamentarische Initiative (16.456) zu behandeln, die nicht nur den Abschluss des Vertrages dem Staatsvertragsreferendum unterstellt, sondern auch die Kündigung, um die Parallelität wiederherzustellen. [PAGE 2011]
Der Bundesrat ist aber nicht autonom beim Abschluss aller Staatsverträge; das geht nicht.