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Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · 2000-03-13

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-13

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, beide Anträge abzulehnen.

Es geht hier um die Änderung anderen Rechtes, die sich aus dem Heilmittelgesetz ergibt. Eine Änderung des Kartellgesetzes oder des Patentgesetzes würde sich also nicht nur auf die Heilmittel auswirken, sondern auf alle Produkte. So etwas können wir nicht im Schnellschussverfahren ändern, so etwas muss gründlich überlegt sein.

Zum Antrag Meier-Schatz: Wenn Sie hier diesen Schutz in Frage stellen, stellen Sie den gesamten Schutz aller Produkte, aller Patente in Frage. [PAGE 185] Sie beziehen sich auf die Begründung des Bundesgerichtes zum Kodak-Urteil. Dort wurde vom Bundesgericht ganz klar gesagt, dass ein Patent kein Freipass ist, den schweizerischen Markt abzuschotten und insbesondere unangemessene Preise zu erzwingen. Unter "unangemessenen Preisen" würde gemäss Bundesgericht insbesondere eine wesentlicher Preisunterschied patentierter Erzeugnisse bei der ersten Inverkehrsetzung in der Schweiz verstanden, wenn - aber das ist Bedingung - die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen vergleichbar sind.

Wenn Sie diesen Punkt meinen, wäre Ihr Antrag prüfenswert, aber er bedarf einiger Abklärungen; wir sind heute nicht bereit, diese Änderung vorzunehmen. Es ist auch so, dass wir Erstrat sind, und was wir hier beraten, wird im Ständerat noch einmal gründlich geprüft.

Sie wissen, wir haben diesen Entscheid bei den Parallelimporten sehr knapp gefällt. Frau Bundesrätin Dreifuss hat in ihrer Intervention klar darauf hingewiesen, dass der Bundesrat zwar ja zu Parallelimporten sagt, aber auch den Patentschutz als solchen befürwortet. Um Unklarheiten in dieser Beziehung zu vermeiden, sagen wir heute ganz sicher nein zu Ihrem Antrag.

Der Antrag Strahm zielt auf eine Änderung des Patentgesetzes. Ich will nicht wiederholen, was wir schon im Rahmen von Artikel 14 zu den Parallelimporten gesagt haben, möchte aber doch noch etwas beifügen: Sie möchten den Parallelimport von patentgeschützten Produkten aus dem gesamten Raum der EU und der Efta erlauben. Was uns Herr Strahm aber verschweigt, als Vorsitzender der WAK aber eigentlich wissen müsste: Eine solche regionale Beschränkung auf die Schweiz ist heute gar nicht möglich. Die Artikel 3 und 4 des Trips-Abkommens der WTO schreiben nämlich zwingend die Inländerbehandlung und Meistbegünstigung vor, d. h., die Zulassung von Parallelimporten aus dem EU- und Efta-Raum muss sich automatisch auch auf alle anderen Mitgliedstaaten der WTO erstrecken.

Schliesslich gibt es noch einen anderen Grund, den Antrag Strahm abzulehnen. Die WAK, deren Präsident Herr Strahm ist, hat kürzlich vom Bundesrat einen ausführlichen Bericht zur Problematik der Parallelimporte und des Patentschutzes verlangt. Dabei stellen sich in der Tat sehr komplexe Fragen. So würde es beispielsweise interessieren, weshalb praktisch alle Staaten mit namhafter Forschung den Patentschutz hinsichtlich Parallelimporte höher gewichten als den Markenschutz. Auch die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge würden interessieren, beispielsweise die Bedeutung des schweizerischen Marktes für die Exporte der Pharmaindustrie.

Sehen Sie, Herr Strahm, wenn Ihnen Arbeitsplätze wichtig sind - Sie wollen ja mit Ihrer Partei die AHV mit wirtschaftlichem Aufschwung sanieren -, dann begreife ich nicht, weshalb das für Sie nicht Fragen von Bedeutung sind.

Frau Bundesrätin Dreifuss hat letzte Woche gesagt, dass der Bundesrat zu diesen Fragen eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Es wäre nun unseriös, den Ergebnissen dieser Gruppe vorgreifen zu wollen und Patentrecht und Erfindungsgesetz für alle Produkte zu ändern, nicht nur für die Heilmittel.

Ich bitte Sie deshalb, beide Anträge, den Antrag Strahm und den Antrag Meier-Schatz, abzulehnen.