Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-12-05
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-05
Wortprotokoll
Wir kommen noch zu Artikel 61a. Bei Artikel 61a geht es um Personen aus der Europäischen Union, welche ihre Arbeitsstelle nicht mehr haben. Der Grundsatz - das wissen Sie, und das wurde im Abstimmungskampf immer wieder gesagt - ist, dass nur Leute kommen, die Arbeit haben. Wer keine Arbeit hat, verliert die Aufenthaltsgenehmigung. Wir sehen heute, dass dies eine Regelung ist, die sehr unklar ist und die völlig verschieden umgesetzt wird. Beim Zuger Migrationsamt heisst es zum Beispiel, Arbeitslosigkeit habe bei Arbeitnehmenden keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufenthaltsregelung. Beim Kanton Bern heisst es, massgebend sei die Arbeitnehmereigenschaft und diese könne auch dann noch gegeben sein, wenn man nicht mehr arbeitstätig sei, aber Arbeitslosenversicherungsansprüche habe. Es herrscht hier ein ziemlicher Wirrwarr.
Wir haben - ich habe es heute Abend schon einmal erwähnt - 40 000 Arbeitslose aus der EU. Von den 144 000 Arbeitslosen, die wir im Oktober hatten, ist fast jeder Dritte Bürger eines Unionsstaates. Wir finanzieren zudem 27 000 weitere Arbeitslose mit 200 Millionen Franken. So war das letztes Jahr. Diese befinden sich irgendwo im Ausland. Nun geht es darum, dass wir in der Kommission gesagt haben, es sei nicht richtig, dass Leute, wenn sie ihre Arbeit verlieren, noch ein halbes Jahr hier sein können. Es genügt, hier eine Übergangsfrist von drei Monaten zu schaffen, die einsetzt, nachdem das Aufenthaltsrecht verwirkt ist. Das ist genau das, was den Bürgerinnen und Bürgern ja vor der Abstimmung immer versprochen worden ist, nämlich dass man hier sein kann, wenn man eine Arbeit, eine Stelle hat. Wenn man keine Stelle mehr hat, hat man auch kein Aufenthaltsrecht mehr, kein Recht mehr, hier zu sein.
Es wird nun gesagt, möglicherweise könnte diese Verkürzung auf drei Monate FZA-widrig sein. Das ist wahrscheinlich das Unwort des Jahres: "potenziell FZA-widrig". Auch hier: Es geht darum, dass wir hier eine Verbesserung schaffen. Sie kriegen die Arbeitslosenquote in der Schweiz nie hinunter, wenn Sie immer noch mehr Leute hereinlassen, in Berufsgattungen, bei denen wir kein Bedürfnis haben und diese Leute dann einfach die Stelle jemand anderem wegnehmen und dann diese andere Person arbeitslos ist. Das ist nicht der Sinn der Übung. Darum macht es wirklich Sinn, diese Frist auf drei Monate zu verkürzen.
Es ist traurig, dass die Kommission hier wieder eingeknickt ist. Wir sind der Auffassung, dass wir an dieser Bestimmung, einer der ganz, ganz wenigen, die wirklich noch eine kleine Verbesserung bringen würden, unbedingt festhalten müssen. Wenn Sie der Minderheit zustimmen, retten Sie mindestens ein kleines Stück an Verbesserungen. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, müssten wir eigentlich gar keine Vorlage mehr beschliessen, weil dann alles wirklich nur noch ein hundertprozentiger Leerlauf ist.