Baumann Isidor · Ständerat · 2016-12-06
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Im Jahr 2001 stimmte der Bundesrat der gemeinsamen Realisierung und Finanzierung von Polycom durch den Bund und die Kantone zu. Polycom ist das Schweizer Sicherheitsfunksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit. Das System wird täglich intensiv genutzt und ermöglicht den Funkkontakt zwischen Behörden und Organisationen, die für Rettung, Sicherheit und den Nationalstrassenunterhalt zuständig sind, sowie den Betreibern von kritischen Infrastrukturen. Das erste Teilnetz wurde bereits im Jahr 2000 im Kanton Tessin aufgebaut. Im November 2015 konnte mit dem Anschluss des 26. Kantons die letzte Lücke geschlossen werden. Somit ist Polycom seit Ende 2015 in der Schweiz flächendeckend eingeführt. Das System besteht aus etwa 750 Basisstationen, also Antennen, die mit den Endgeräten, das sind Funkgeräte, kommunizieren. Es hat heute gesamthaft mehr als 55 000 Nutzer.
Damit Polycom bis ins Jahr 2030 genutzt werden kann, muss das System technologisch überholt werden. Auf Seite 4171 der Botschaft sind die finanziellen Auswirkungen aufgezeigt. Die Gesamtausgaben von 2016 bis 2030 für den Betrieb und den Werterhalt von Polycom betragen für den Bund 500 Millionen Franken. Davon entfallen 326,6 Millionen Franken auf Eigenleistungen der Bundesverwaltung, aufgeteilt auf das Grenzwachtkorps mit 161 Millionen und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz mit 165,6 Millionen Franken. Weitere 13,8 Millionen Franken werden für Entwicklungsarbeiten bereits im Jahr 2016 verwendet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament diese Mittel mit dem Nachtrag zum Voranschlag 2016. Die verbleibenden 159,6 Millionen Franken - ich betone, es handelt sich hier lediglich um diesen verbleibenden Betrag - betreffen Dienstleistungen Dritter und werden dem Parlament mit dem vorliegenden Gesamtkredit beantragt.
Somit beantragt der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 25. Mai 2016 Zustimmung zum Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gesamtkredit in der Höhe von 159,6 Millionen Franken für den Werterhalt. Mit der Genehmigung des Gesamtkredits soll das Parlament 72,4 Millionen Franken für die erste Etappe freigeben. Sobald im Rahmen der ersten Etappe namentlich die Entwicklung der technischen Komponenten abgeschlossen ist, wird der Bundesrat die für die zweite Etappe geplanten Mittel in der Höhe von 87,2 Millionen Franken freigeben.
Der Gesamtkredit besteht aus zwei Verpflichtungskrediten. Der eine Verpflichtungskredit in der Höhe von 94,2 Millionen Franken ist für die Entwicklung, die Beschaffung und den Betrieb von Nachfolgetechnologie vorgesehen. Dieser geht zulasten des VBS. Der andere Verpflichtungskredit in der Höhe von 64,4 Millionen Franken geht zulasten des EFD und soll für den Ersatz der Basisstation des Grenzwachtkorps eingesetzt werden.
Für die Teilerneuerung des Systems und die Aufteilung der Kosten soll zudem eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden. Diese wird zunächst mit einer Anpassung der Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 in Kraft gesetzt. Der Bundesrat will diese Inkraftsetzung der neuen rechtlichen Abstützung auf den 1. Januar 2017 vornehmen. Die Vernehmlassung über die Änderung der Alarmierungsverordnung dauerte bis am 16. September 2016. In einem zweiten Schritt soll das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz vom 4. Oktober 2002 entsprechend ergänzt werden. Die Botschaft zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes soll dem Parlament voraussichtlich im Jahr 2017 unterbreitet werden.
Der Nationalrat hat die vorliegende Botschaft am 20. September dieses Jahres behandelt und den Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 186 zu 0 Stimmen angenommen. Ihre Kommission, die SiK-SR, hat den Bundesbeschluss am 27. Oktober beraten. Sie liess sich vom Chef VBS, Bundesrat Parmelin, und dem Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, Herrn Bühlmann, über die Vorlage informieren. Der Kommission lag auch der Mitbericht der FK-SR vor. Da der Bundesrat einen Verpflichtungskredit beantragt, handelt es sich um einen Mitbericht nach Artikel 50 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes. Die FK-SR hat der Vorlage gemäss Beschluss des Nationalrates einstimmig zugestimmt. Wir wurden aber darüber informiert, dass es trotz der Zustimmung aus Sicht der FK-SR einige kritische Punkte gab, insbesondere sei man einem Anbieter mit Monopolstellung ausgesetzt. Es wurden auch das Vorgehen und der daraus entstandene Zeitdruck kritisiert.
In der SiK-SR wurden ähnliche Wertungen vorgenommen; insbesondere könnte das System offenbar ab 2018 bei defekten Basisstationen und Vermittlern nicht mehr repariert werden. Das würde bedeuten, dass Teile des Funksystems ausfallen und Polizei, Sanität, Feuerwehr und Grenzwachtkorps nicht mehr miteinander kommunizieren könnten. Spezielle Kritik kam aus dem Kanton, der sich im Jahr 2015 als letzter angeschlossen hat und über diesen nichtsoliden Zustand nicht informiert worden sei. Auch die von der FK-SR gemachten Bemerkungen zur Monopolstellung gaben in der SiK-SR zu Diskussionen Anlass, bis hin zur Frage, was geschähe, wenn das System aussteigen würde.
Der Direktor des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ging auf alle Fragen detailliert ein. Zur Frage der Monopolsituation verwies er auf den Entscheid im Jahr 2000, als man sich zwischen zwei Anbietern für das System Tetrapol entschieden habe, worauf die heutige Abhängigkeit zurückzuführen sei. Es gebe aber 36 Nationen, die dieses System betreiben würden. Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bis 2035 habe das Bundesamt für Bevölkerungsschutz entsprechende Zusicherungen von den Betreibern erhalten. Wichtig sei auch, dass bei diesem Werterhaltungsprojekt die Einsatzorganisationen ihre Endgeräte weiterhin nutzen könnten. Im Weiteren verwies er auch darauf, dass das Bakom in das Projekt einbezogen wurde, damit die Frequenzbänder für die neue Technologie der drahtlosen Breitbandkommunikation gesichert sind.
Auf die Frage, welche Verbindungen es zwischen dem Bund und den Kantonen geben würde, sollte das System Polycom ausfallen, wurde auf das Führungsnetz Schweiz der Armee hingewiesen, das aufgeschaltet werden könnte, dessen Umsetzung aber noch eine gewisse Zeit braucht. Im Weiteren gibt es noch das System Vulpus Telematik. Dieses System ist aber fast dreissigjährig und wird von der Armee nur noch bis 2022 betrieben. Also stehen auch hier Überlegungen an, die rechtzeitig erfolgen müssen. Unter "rechtzeitig" versteht die Kommission eine bessere Koordination, als sie bei Polycom der Fall war, um dieses Notfallsystem abzulösen. [PAGE 1007]
Der Werterhalt von Polycom verursacht auch personellen Mehraufwand. Ein Teil wird mit Fremdaufträgen erledigt. Trotzdem braucht das Bundesamt für Bevölkerungsschutz von 2016 bis 2030 sechs zusätzliche Stellen. Diese verursachen Kosten von jährlich 1,2 Millionen Franken. Dieser zusätzliche Personalaufwand wird VBS-intern kompensiert.
Ihre Kommission, die SiK-SR, hat trotz verschiedener Kritikpunkte - und das auch betreffend den zeitlichen Ablauf - die Notwendigkeit raschen Handelns im Interesse der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit sowie des Nationalstrassenunterhalts und der Betreiber von kritischen Infrastrukturen erkannt. Für die SiK-SR ist es unumgänglich, trotz verschiedener unfreundlicher Nebenerscheinungen dem Bundesbeschluss zum Werterhalt von Polycom und damit dem Gesamtkredit von 159,6 Millionen Franken zuzustimmen. [GZ]
Die SiK-SR beantragt Ihnen einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.