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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-06

Wortprotokoll

Diese Diskussion über GVO gibt es tatsächlich schon fünfzehn Jahre lang. An der Diskussion hat sich nicht sehr viel verändert, wohl aber in der Wissenschaft. Grüne Gentechnologie ist weltweit in der Diskussion. Nirgends wird die Diskussion so emotional und ideologisch geführt wie in Europa. Das ist ein Faktum.

Das Parlament hat, da man noch zu wenig wisse, bei der letzten Verlängerung den Bundesrat damit beauftragt, eine Koexistenzregelung auszuarbeiten. Diesen Auftrag des Parlamentes haben wir erfüllt, die Resultate liegen vor. Dabei sollten die Ergebnisse des NFP 59 - auch das haben wir gemacht, die Resultate liegen vor - und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt werden. Auch das haben wir gemacht. Wir haben dafür nämlich eine Spezialkommission, die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, zusammengesetzt aus Medizinern, Ethikern und anderen Wissenschaftern. Sie begleitet uns seit Jahren und gibt Empfehlungen ab. Sie hat diese Vorlage auch massgeblich ausgearbeitet, zusammen mit dem Bafu und dem BLW, das auch nicht gerade als risikofreudiges und liberales Amt bekannt ist, und zwar im Sinne der bisherigen Beschlüsse und eben auch im Lichte der wissenschaftlichen Empfehlungen.

Die Empfehlung auch dieser Kommission ist, dass man weiterhin einen risikobasierten Ansatz verfolgen soll. Niemand sagt, dass GVO-Technologien ohne Risiken seien. Es geht darum zu sagen, wann man in guten Treuen Freisetzungsversuche genehmigen kann und wann man in guten Treuen sagen kann, diese Technologie habe überwiegend Vorteile und man habe die Nachteile im Griff. Wenn dies der Fall ist, dann sollten wir sie auch zulassen. Das ist eigentlich der Meccano des Bundesrates und dieser Vorlage, die deshalb im Lichte der bisherigen Verlängerungen der Moratorien sowie im Lichte der Aufträge des Parlamentes und der wissenschaftlichen Erkenntnisse kohärent ist.

Wir schlagen Ihnen mit dieser Gesetzesrevision eine weitere Verlängerung des GVO-Anbauverbots vor. Wir schlagen Ihnen aber vor, die Grundsatzdiskussion über die Koexistenz mit diesem risikobasierten Ansatz ebenfalls weiterzuführen. Denn man kann erst verbieten oder zulassen, wenn man genügend weiss. Dieses Wissen ist noch nicht genügend da. Die Schweiz hat aber eigentlich immer wissensbasiert entschieden und nicht einfach emotional, ideologisch oder aus einer momentanen Situation heraus. Das Moratorium wird um vier Jahre verlängert. Eine Befristung ist typisch bei einem Moratorium. Ich werde dann noch zur Frage eines unbefristeten Moratoriums Stellung nehmen, was per se ein Widerspruch ist. Die Delegation an den Bundesrat bezüglich der Bestimmungen zur Koexistenz wird verstärkt. Wir schlagen Ihnen eine Konzentration allfälliger GVO-Kulturen in speziellen GVO-Anbaugebieten vor.

Zum Moratorium: Ich habe schon gesagt, dass sich der Bundesrat sehr bewusst ist, dass bei diesen Diskussionen ein Graben zwischen den Konsumenten und der Landwirtschaft auf der einen und der Wissenschaft auf der anderen Seite besteht. Die Schweizer Bevölkerung hat eine gentechkritische Haltung, und das kontrastiert ziemlich krass mit den Ergebnissen der Wissenschaft. Eine zentrale Schlussfolgerung des Nationalen Forschungsprogramms 59 war, dass GVO-Pflanzen für die Menschen zu keinen höheren Risiken führen als konventionelle Züchtungen. Agroscope untermauert nochmals, dass sich seither an diesem Befund nichts geändert habe. Es geht deshalb darum: Können wir das Potenzial der modernen Pflanzenzüchtungen anerkennen, kann auch die Schweiz daran teilhaben oder eben nicht? [PAGE 2045]

Das Moratorium entspricht der bestehenden Situation: Wir sagen, dass wir vorläufig weiterhin am Anbauverbot festhalten, weiter in die Grundlagenforschung, in die angewandte Forschung investieren, um die mit der Komplexität der Umsetzung - auch jener der Koexistenz - verbundenen Fragen besser klären zu können.

Wenn Sie so sicher sind, dass alle Landwirte diese Koexistenz nicht wollen, wenn Sie so sicher sind, dass kein Konsument GVO-Produkte kaufen würde, weshalb lassen Sie dann die GVO nicht zu? Dann würde es tatsächlich der Markt regeln. Wenn Sie aber nicht einmal die Wahlfreiheit lassen, weder den Regionen noch den Bauern, noch den Konsumenten, entscheiden Sie - 200 Personen - über die restlichen 8,4 Millionen Einwohner in der Schweiz. Ich habe Vertrauen in die Konsumenten. Ich glaube auch, dass im Moment bei den Bauern wie bei der Bevölkerung sehr viel Sorge spürbar wäre. Aber überlassen Sie doch schlussendlich ihnen den Entscheid. Nur schon diese Koexistenzgrundlagen zu verbieten ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Wirtschaft, auch der Landwirtschaft, und der Bevölkerung.

Die Lösung, die wir Ihnen mit der Koexistenz vorschlagen, entspricht europäischem Recht. Weltweit sind zwar 83 Prozent des Sojas gentechnisch verändert. 75 Prozent der Baumwolle ist GVO-Baumwolle. Beim Mais sind wir bei etwa 30 Prozent. Das ist so. Wenn Sie die Weltkarte anschauen, dann sehen Sie, dass effektiv vor allem Europa hier sehr kritisch ist; es haben sich auch einzelne EU-Staaten zu GVO-freien Gebieten erklärt. Die EU als solche hat das eben nicht getan; sie lässt den Einsatz von GVO zu. Es gibt die Wahlmöglichkeit für die EU-Mitglieder zwischen Opt-in und Opt-out; das wurde zu Recht gesagt. Das machen wir auch hier. Die Schweiz sagt nicht: Der Einsatz von GVO ist verboten. Wir wählen vielmehr den Weg, dass sich ein Kanton, eine Region zu einem GVO-freien Gebiet erklären kann, falls es überhaupt zu Anträgen, zu Gesuchen kommt, GVO einzusetzen. Wenn es nicht dazu kommt, wenn die Bauern sagen: "Niemand von uns interessiert das", und wenn auch moderne Bauern davon Abstand nehmen, liegt ja nicht einmal ein Gesuch vor. Wovor haben Sie dann Angst? Aber mit diesem Ansatz wählen wir analog zur EU ein Modell, bei dem die Kantone sagen können, dass sie keinen Einsatz von GVO wollen. Ein Viertel der Kantone will das heute schon nicht; das ist zu respektieren. Genau das bilden wir ab, im Bewusstsein, dass gerade bei Soja, Baumwolle, Mais und Raps sehr viel GVO auf dem Markt sind. Bei Soja sind es eben sogar 83 Prozent, also die überwiegende Mehrheit. Das ist ein Faktum, eine Realität.

Wir haben mit dem bundesrätlichen Vorschlag deshalb eine Lösung, die mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist. Dem Gesetzgeber obliegt bei der Umsetzung des Schutzauftrages von Artikel 120 der Bundesverfassung eine komplexe Abwägung. Es ist somit von Ihnen zu entscheiden, welche Risiken hinnehmbar sind und welche nicht. Der Bundesrat hat das in dieses Konzept aufgenommen, im Bewusstsein, dass in der Gesellschaft Zweifel bestehen, ob der Schutz der Produktion ohne GVO gewährleistet werden kann und ob die Umwelt durch die Gentechnik nicht beeinträchtigt wird. Der Bundesrat hat dies aufgenommen, im Wissen, dass Vorbehalte gegenüber der Koexistenz und Zweifel bezüglich der Wirtschaftlichkeit bestehen und dass Produzenten und Konsumenten vielleicht gar kein grosses Interesse haben. Aber deshalb muss man einen risikobasierten Ansatz fahren, und dieser führt eigentlich nicht zu einem Verbot, sondern zu einem Moratorium. Das unbefristete Moratorium - ich werde mich dann in der Detailberatung genauer dazu äussern - ist nicht vereinbar mit der Verfassung, es ist nicht vereinbar mit dem WTO-Recht, das sage ich hier schon, und ein unbefristetes Moratorium ist ein Widerspruch in sich. Der Vorschlag des Bundesrates ist demgegenüber - weil er ein temporäres Moratorium enthält - verfassungsrechtlich zulässig, völkerrechtskonform und auch im Einklang mit unseren bilateralen Verträgen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will auch die Koexistenzregelung aus der Vorlage streichen. Nochmals: Hier sind die Empfehlungen aus dem NFP 59 und die Empfehlungen unserer aus Ethikern zusammengesetzten Expertenkommission aufgenommen worden. Diese sollten auch irgendwie Gewicht haben. Nur so können wir Rechtssicherheit schaffen, aber gleichzeitig auch die Türe für die Zukunft offen halten.

Zu den GVO-Anbaugebieten sagen wir in diesem Gesetz, dass sich, wenn an so etwas gedacht würde, Bauern in Trägerschaften organisieren müssten, weil es dafür eine gewisse Grösse des Anbaugebietes braucht. Der Anbau wäre auch nur in diesen speziellen Gebieten erlaubt. Dieses Modell gewährleistet den Schutz der konventionellen Kulturen auf dem Feld besser, und das Verursacherprinzip wird konsequent angewendet. Eine solche Lösung müsste von den betroffenen Partnern ausdrücklich gewünscht werden. Sie ermöglicht eine kontrollierte, schrittweise rechtliche Einführung, sofern das vonseiten der Bauern überhaupt gewünscht wird.

Der Bundesrat will es mit dieser Vorlage dem Parlament ermöglichen, die Weichen für die Zukunft zu stellen, und er will den Ansprüchen der Bevölkerung, der Bauern gerecht werden. Es ist daher sinnvoll, das Moratorium zu verlängern, um die Problematik in ein paar Jahren besser beurteilen zu können. Ich hoffe sehr, dass wir bis dahin weitere Kenntnisse haben werden. Das ist bisher immer geglückt. Weltweit arbeiten viele an der Erforschung dieser GVO.

Nochmals: Wir müssen uns immer wieder bewusstwerden, dass sich bei GVO die grüne Gentechnologie und die Biotechnologie immer mehr miteinander vermischen. Auch das hat die Wissenschaft aufgezeigt. In vielen Versuchen ist es fast nicht mehr möglich, eine saubere Abgrenzung der Forschungsaktivitäten vorzunehmen. Sie wissen, dass ein grosser Teil dieser Forschung vor allem damit zu tun hat, Resistenzen aufzubauen, dies bei Pflanzen, die von Trockenheit oder von Krankheiten betroffen sind; es geht dabei auch um Resistenzen gegenüber Insekten oder Unkrautvernichtern und anderen Pestiziden. Das ist im Sinne der Umweltpolitik der Schweiz, deshalb unterstützt das Bafu das ja auch sehr. Das ist im Sinne der schweizerischen Landwirtschaftspolitik, deshalb unterstützt es auch das Bundesamt für Landwirtschaft sehr. Und es ist im Sinne der schweizerischen Entwicklungspolitik, deshalb unterstützt es auch die Deza sehr.

Das ist die Ausgangslage für den Bundesrat - nüchtern betrachtet, ohne Ideologie, sondern vielmehr sachbezogen und im bisherigen Lichte. Wir sind skeptisch und bleiben es auch. Wir sollten aber in diesem Bereich, der auch sehr viel Gutes hat und bei dem die technologische Entwicklung rasant fortschreitet, nicht zu Verboten neigen. [GZ]

Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.