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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-06

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-06

Wortprotokoll

Ja, deshalb sind die Voraussetzungen für einen Freisetzungsversuch sehr, sehr hoch angesetzt. Das entspricht genau dem Vorsorgeprinzip. Es ist sehr aufwendig. Sie kritisieren dann, es sei bürokratisch und sehr aufwendig. Für uns ist es Ausdruck des Vorsorgeprinzips, dass ein Freisetzungsversuch im Einzelfall sehr streng geprüft werden muss und mit sehr strengen Auflagen verbunden sein muss - dies, weil Risiken zu vermeiden sind. Da haben wir keine Differenzen.