Burkart Thierry · Nationalrat · 2016-12-06
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Zum ersten Mal seit der Annahme von Fabi, der Finanzierung und dem Ausbau der Bahninfrastruktur, behandelt dieses Parlament die Finanzierung der Bahninfrastruktur nach dem Mechanismus des Bahninfrastrukturfonds. Wir sprechen hier über den Zahlungsrahmen 2017-2020.
Ich habe dazu drei Bemerkungen, dies in aller Kürze, um nicht alles zu wiederholen, was meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits richtig ausgeführt haben:
1. Wir sprechen hier über eine Finanzierung von 38 Bahnbetreibern im Umfang von 13,2 Milliarden Schweizerfranken. Das ist viel Geld. Es sind 2,4 Milliarden Schweizerfranken mehr, als der Zahlungsrahmen 2013-2016 umfasst hat. Dieser hohe Mittelbedarf ist aus drei Gründen nötig: erstens, um die Finanzierung für den Mehrbedarf bei den Fahrbahnen sicherzustellen, zweitens für die Finanzierung von [PAGE 2035] Anpassungen bei den Bahnzugängen, drittens für die Finanzierung des Mehrbedarfs bei den Kunstbauten. Wir sprechen hier also über eine Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts. Diese ist auch nötig.
2. Aufgrund der BIF-Finanzierung haben wir keine zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes. Diese Finanzierungsart bewährt sich also bereits ein erstes Mal. Sie wird sich wohl auch beim NAF bewähren, sofern das Schweizervolk und die Stände dieser Vorlage am 12. Februar 2017 dann hoffentlich zustimmen werden.
3. Auffallend bei dieser Vorlage ist, dass die teilweise sehr hohe Beanspruchung der Gleisanlagen zu kürzeren Erneuerungs- bzw. Unterhaltszyklen führt. Gewisse Streckenabschnitte sind in schlechtem oder sogar besorgniserregendem Zustand. Die Kommissionssprecher haben dies bereits detailliert ausgeführt.
Aus diesen Gründen und auch aufgrund von gesetzlichen Anforderungen bei den Bahnzugängen sind diese Mittel, die wir heute zu genehmigen haben, notwendig. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt daher diese Vorlage einstimmig.