Lexipedia

preparatory:AB 208212

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Es geht um die scheinbar banale Frage, wer die Revisionsstelle der neuen Rechtspersönlichkeit sein soll. Die Frage ist alles andere als banal, schon nur deshalb, weil es um ein hohes zweistelliges Milliardenvermögen geht, das hier verwaltet und beaufsichtigt werden soll.

Die Kommission hat berücksichtigt, dass sich der Bund mit grossen Beträgen - mit fast 12 Milliarden Franken - an der Finanzierung der AHV beteiligt. Das spräche eigentlich dafür, dass man die Eidgenössische Finanzkontrolle als Revisionsstelle beibehalten würde. Der Bund ist aber nicht als Einziger an dieser Finanzierung beteiligt. Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass die Finanzdelegation ihr einen Brief geschrieben hat, in dem sie wünscht, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle auch die Revisionsstelle der neuen Rechtspersönlichkeit werden soll. In der Kommission war auch unbestritten, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle gute Arbeit leistet, dass es keine diesbezüglichen Beschwerden gegeben hat und dass sie eine grosse Nähe zum Geschäft, von dem wir jetzt sprechen, aufweist. Dennoch schlägt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission in Abweichung vom Entwurf des Bundesrates vor, das System zu wechseln und dem Verwaltungsrat die Kompetenz zu geben, jährlich eine unabhängige Revisionsstelle einzusetzen und diese auch wiederwählen zu können. Warum?

Im Vordergrund stand für die Kommissionsmehrheit zunächst die Frage der Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle ist in den letzten Jahren auch im Privatrecht immer mehr zu einem wichtigen Erfordernis geworden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle weist zwar die nötigen fachlichen Qualitäten auf, aber nicht die nötige Unabhängigkeit.

Als zweiter Grund wurde in der Kommission angeführt, dass sich der Staat insgesamt zurückhalten sollte, wenn es um Dienstleistungen geht, die auch auf dem privaten Markt angeboten werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass in diesen Fällen der Staat nur dann selber solche Dienstleistungen anbieten sollte, wenn die Privatwirtschaft sie nicht in ausreichender Qualität oder zu anständigen Preisen offeriert. Im Falle der Revisionstätigkeit, zumal im internationalen Umfeld, gibt es genügend entsprechende private Anbieter, die dies rechtsgenüglich tun können, zumal es sich bei den Anlagen, die die neue Rechtspersönlichkeit zu überwachen hat, um Anlageinstrumente handelt, die oft einen internationalen Bezug haben. Dieser Bezug sollte auch betreffend die Revisionsstelle gegeben sein.

Schliesslich hat die Kommission berücksichtigt, dass eine solche Regelung nicht etwa einzigartig wäre, sondern dass eine ähnliche Regelung heute schon bei der Suva gilt und dass auch die Ausgleichskassen und IV-Stellen unabhängige Revisionsstellen haben. Die Kantone haben in der Vernehmlassung und im Hearing der Sozialdirektorenkonferenz verlangt, dass hier eine unabhängige Revisionsstelle eingesetzt wird.

Schliesslich will ich Ihnen auch nicht verhehlen, dass der Brief, den die Kommission von der Finanzdelegation erhalten hat - er datiert vom 29. Februar 2016 -, in der Kommission einige Zweifel ausgelöst hat. Ich zitiere einen Satz aus dem Brief: "Würde durch die Gesetzgebung die Aufsichtskompetenz der Eidgenössischen Finanzkontrolle ausgeschlossen, etwa durch eine Ergänzung von Artikel 19 des FKG, welcher festhält, wer nicht der Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle untersteht, so entfiele auch die Finanzoberaufsichtskompetenz der Bundesversammlung." Ich wiederhole: "... so entfiele auch die Finanzoberaufsichtskompetenz der Bundesversammlung." Die Kommission hat erhebliche Zweifel daran, dass diese Aussage der Finanzdelegation stimmt. Der Bundesrat konnte diese Zweifel auch nicht entkräften. Für die Kommission ist klar: Unabhängig davon, wer die Revisionsstelle ist, bleibt die Oberaufsichtskompetenz des Parlamentes selbstverständlich erhalten - selbstverständlich! Daran will die Kommission nicht rütteln. [GZ]

Aus diesen Überlegungen empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.