Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Hier haben wir einen Artikel betreffend "Lobbyistinnen und Lobbyisten". Ich beantrage Ihnen, diesen Artikel 5 gleichzeitig mit Artikel 69 zu behandeln, denn die Lobbyisten haben nun bei Artikel 69 Unterschlupf gefunden. In Artikel 5 hat der Nationalrat nur festgelegt, dass über die im Parlamentsgebäude zugelassenen Lobbyistinnen und Lobbyisten ein öffentlich einsehbares Register geführt werden kann. Die nationalrätliche Vorlage sagt aber nicht, wer und was ein Lobbyist ist. Dem Anliegen des Nationalrates ist aber Rechnung zu tragen. Es ist richtig zu wissen, wer sich ausser den Parlamentariern, den Bundesangestellten und den Damen und Herren Journalisten noch im Bundeshaus und speziell in der Wandelhalle und in den Vorzimmern aufhält. Nach eingehenden Diskussionen und der Prüfung der verschiedensten Varianten haben wir uns für die in Artikel 69 beantragte Fassung entschieden. Wir gehen von der heutigen Regelung bzw. Praxis aus, gemäss der jedes Mitglied der Bundesversammlung zwei Personen eine Dauerzutrittsmöglichkeit zum Parlamentsgebäude verschaffen kann. Diese Personen sind in Zukunft in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen, ohne dass von Amtes wegen entschieden werden muss, ob es sich um einen Lobbyisten oder eine Lobbyistin handelt. Selbstverständlich bleibt es den so zugelassenen Personen offen, sich in diesem Register als Lobbyist für den Verband X zu bezeichnen oder auch den Vermerk "Lobbyist SPAG" anzubringen. Mit dieser Regelung wird einerseits dem Anliegen nach Transparenz Rechnung getragen, ohne eine gesetzliche Lobbyistendefinition zu kreieren, andererseits wird den Spezialistinnen und Spezialisten der Kommunikationsbranche, die sich schwergewichtig mit den Beziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur beschäftigen, die Möglichkeit gegeben, sich zu deklarieren. Zudem wird auch die Umgehungsmöglichkeit ausgeschlossen, indem so genannte Lobbyisten nach wie vor unter dem Titel "Dauergast eines Ratsmitgliedes" ohne Offenlegung Zutritt hätten.
Ich bitte Sie also, Artikel 5 zu streichen und Artikel 69 zuzustimmen.