AB 208267
Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-12-06
Wortprotokoll
Wie bereits beim Eintreten ausgeführt, hat die CVP-Fraktion gegenüber der vorgesehenen Koexistenzregelung und der Schaffung von GVO-Anbaugebieten grosse Vorbehalte. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung erhielte der Bundesrat zudem via Verordnung Kompetenzen, die uns zu weit gehen. Wenn eines Tages ein Entscheid für die Koexistenz fallen würde, dann müsste diese ins Gesetz aufgenommen werden, damit auch das Parlament die Möglichkeit hätte, direkt einzugreifen.
Die CVP-Fraktion lehnt zum heutigen Zeitpunkt eine Koexistenzregelung sowie die GVO-Anbaugebiete grossmehrheitlich ab und unterstützt bei allen Anträgen in diesem Block die Mehrheit der WBK-NR. Dies bedeutet in Bezug auf die Koexistenz, Artikel 7 und die damit verbundenen Bestimmungen in den Artikeln 15a, 16, 19a, 19b und 19c zu streichen. Auch Artikel 24a, welcher das Umweltmonitoring beinhaltet, wird somit unnötig. Ohne Einführung von Bestimmungen für die Koexistenz und die GVO-Anbaugebiete erübrigt sich eine zusätzliche Überprüfung und Durchleuchtung der Umwelt.
Wichtig ist der CVP-Fraktion auch die Unterstützung von Artikel 14 gemäss Antrag der Mehrheit der Kommission. Es geht um Reihenversuche. Frau Quadranti hat das im Detail und sehr gut ausgeführt. Es handelt sich um den Vorschlag für eine Bestimmung, die es ermöglicht, dass in Zukunft Bewilligungen für Reihenfreisetzungsversuche, d. h. für Versuche mit denselben Organismen über Jahre hinweg, im Sinne von Rahmenbewilligungen vereinfacht erteilt werden. Eine solche Grundlage gibt es heute nicht. Heute müssen die Forscher jeden einzelnen Freisetzungsversuch auch innerhalb dieser Protected Sites einzeln bewilligen lassen. Die Bewilligungsverfahren, bei denen auch die Biosicherheit abgeklärt wird, sind sehr aufwendig, auch zeitlich. Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten werden von den Versuchsgegnern andauernd wahrgenommen. Das erschwert und vereitelt teils fast die Forschung. Das bestehende Recht soll dahingehend geändert werden, dass im Zusammenhang mit den Freisetzungsversuchen die Möglichkeit einer Rahmenbewilligung für Reihenversuche innerhalb von besonders geschützten Arealen eingeführt wird. [GZ]
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.