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Dittli Josef · Ständerat · 2016-12-06

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Auch in der Schweiz werden viele Menschen mit zunehmendem Alter schwerhörig. Ein Hörverlust ist in der Regel ein schleichender Prozess, der je nach Vererbung früher, also noch im Erwerbsalter, oder später, erst im AHV-Alter, einsetzt. Altersschwerhörigkeit betrifft jeden zweiten Senior über 70 Jahre. Bei Altersschwerhörigkeit sind in ungefähr 70 Prozent beide Ohren etwa gleich stark betroffen. Viele andere Alterserscheinungen wie z. B. Herzleiden, Atemprobleme und Gelenkbeschwerden werden in aller Regel über das KVG finanziert, also mittels Krankenkassenprämien und Gelder der öffentlichen Hand. Nicht so beim Hörverlust: Wird ein Hörgerät benötigt, zahlt es der Betroffene grundsätzlich selber, man erhält aber einen finanziellen Beitrag, entweder von der IV oder von der AHV - und Hörgeräte sind teuer. Unter 2000 Franken pro Ohr ist ein medizinisch einwandfreies Hörgerät normalerweise nicht zu haben.

Warum habe nun gerade ich diese Motion eingereicht, nachdem ich mit meinem finanzpolitischen Hintergrund ja dafür bekannt bin, eher auf Sparen ausgerichtet zu sein als auf Mehrausgaben? Ich habe es aus reinem Gerechtigkeitsempfinden getan, denn die heutige Lösung ist total ungerecht. Darauf gestossen bin ich als Direktbetroffener, denn ich habe selber einen leichten Hörschaden und benötige Hörgeräte. Auf die Ungerechtigkeit aufmerksam wurde ich durch meinen Ohrenarzt. Ja, was ist denn das Ungerechte? Wer vor dem 65. Altersjahr ein Hörgerät benötigt, erhält von der IV einen Pauschalbetrag von 840 Franken für die Versorgung eines Ohres respektive 1650 Franken, wenn beide Ohren betroffen sind. Das ist meines Erachtens eine angemessene Entschädigung. Benötigt man aber erst im AHV-Alter Hörgeräte, dann gibt es nur noch eine finanzielle Unterstützung für die Versorgung eines Ohres, und anstatt 840 Franken sind es dann nur noch 630 Franken. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum es ab dem 65. Altersjahr nur noch für die Versorgung eines Ohres eine finanzielle Unterstützung gibt. Dies empfinde ich als eine Diskriminierung der über 65-Jährigen.

Es ist nach meinem Empfinden auch nicht gerecht, dass bei Leuten im AHV-Alter ein stärkerer Hörschaden vorliegen muss als bei jenen im IV-Alter, um überhaupt zu einer Unterstützung zu kommen, und dass diese Unterstützung erst noch tiefer ist als diejenige für Leute unter 65 Jahren. Es kommt noch eine weitere Ungerechtigkeit hinzu: Wenn jemand im IV-Alter, also wie ich, Hörgeräte beschaffen muss, dann kann er im AHV-Alter bis zu seinem Tod Besitzstandwahrung geltend machen, falls er neue Hörgeräte benötigt. Er erhält also weiterhin 1650 Franken für eine nächste binaurale Versorgung, währenddem z. B. ein 70-Jähriger, der erstmals Hörgeräte beschaffen muss, lediglich 630 Franken erhält.

Wie wir auch zwei Schreiben von Fachleuten entnehmen konnten, ist die bestehende Regelung der AHV, einen Kostenbeitrag an die Versorgung nur eines Ohres zu leisten, nicht nur ungerecht, sondern auch aus medizinischer Sicht wenig sinnvoll und gesellschaftlich betrachtet veraltet. Viele Menschen im AHV-Alter können sich im Übrigen Hörgeräte ohne eine finanzielle Unterstützung schlicht nicht leisten und vereinsamen. Doch wenn Menschen mit einem kleinen Beitrag an ein Hilfsmittel besser integriert und länger fit und selbstständig bleiben können, rechnet sich dies auch volkswirtschaftlich. Dies gilt im Übrigen auch für andere Hilfsmittel wie Krücken, Atemgeräte oder Rollatoren, bei denen die AHV auch weniger als die IV bezahlt.

Zur Antwort des Bundesrates: Er beantragt die Ablehnung der Motion und argumentiert vor allem mit den unterschiedlichen Aufgaben von IV und AHV. Mit diesem Argument habe ich zwar gerechnet, doch es entspricht meines Erachtens nicht mehr dem Zeitgeist. Doch zu meiner positiven Überraschung lässt der Bundesrat auch Hoffnung durchblicken und deutet einen Weg an, auf dem das Problem angegangen werden und mindestens teilweise eine Lösung erreicht werden könnte; dazu komme ich später.

Ich muss aber zuerst eine Aussage in der Stellungnahme des Bundesrates präzisieren und klarstellen, und das in einem wichtigen Punkt. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme im zweiten Abschnitt: "Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten, die sich die Hörgeräteversorgung nicht leisten können, werden von öffentlichen oder privaten Stellen gezielt individuell unterstützt. Insbesondere Personen mit einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhalten grundsätzlich die durch die AHV nicht gedeckten Kosten vergütet. Es besteht somit auch kein Bedarf, die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die AHV grundsätzlich grosszügiger auszugestalten." Das stimmt so nicht! Ich präzisiere: Personen mit Anspruch auf Ergänzungsleistungen erhalten 210 Franken aus den Ergänzungsleistungen - Ende der Fahnenstange. Diese Regelung ist in der Zusatzleistungsverordnung 831.31 zu finden. Aus dem Dokument "Analyse der Preise in der Hörgeräteversorgung", das ist der Forschungsbericht Nr. 11/14 des BSV, geht hervor, dass AHV-Bezügerinnen und -Bezüger mit einohriger Versorgung im Jahr 2013 durchschnittlich 2015 Franken aus der eigenen Tasche an ihre Hörgeräte gezahlt haben. AHV-Bezügerinnen und -Bezüger mit zweiohriger Versorgung - das sind immerhin 70 Prozent - zahlten durchschnittlich 4458 Franken. Der Beitrag aus den Ergänzungsleistungen von 210 Franken ist also nur ein kleiner Betrag und deckt die Kosten keineswegs.

In der Stellungnahme ist auch von öffentlichen Stellen die Rede. Pro Senectute erhält Gelder von der AHV, welche sie im Rahmen von individueller Finanzhilfe sprechen darf. Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, dürfen aber mit diesen Geldern nicht unterstützt werden. Welche privaten Stellen als Finanzierer gemeint sind, ist mir nicht klar. Jedenfalls können private Organisationen wie zum Beispiel Pro Audito Schweiz solche Regelungen im Sozialversicherungssystem finanziell nicht auffangen. Dies zur Präzisierung.

Nun, wie vorhin erwähnt, macht der Bundesrat mir mit seiner Stellungnahme, mit deren letzten Sätzen auch Hoffnung. Er stellt fest und gesteht ein - und jetzt zitiere ich aus der Stellungnahme des Bundesrates -: "Eine binaurale Versorgung könnte aus audiologischer Sicht allerdings sinnvoll erscheinen und erfolgt bereits heute in etwa 70 Prozent der Fälle." Weiter heisst es: "Der Bundesrat ist daher bereit, eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung zu prüfen. Zu den Kostenfolgen einer solchen Ausweitung sind allerdings noch vertiefte Abklärungen nötig. Der Bundesrat lehnt daher die Motion in der vorliegenden Form ab und behält sich vor, im Zweitrat dementsprechende Abänderungsanträge zu stellen, sollte die Motion im Erstrat angenommen werden."

Hier spielt uns, meine ich, der Bundesrat mit einem Steilpass den Ball zu. Er anerkennt, dass die heutige Lösung, im AHV-Alter nur die einohrige Versorgung zu unterstützen, nicht gut sei. Er ist immerhin bereit, diesen Punkt zu prüfen, und er wäre bereit, im Zweitrat Änderungsanträge zu stellen, sollte die Motion überwiesen werden. Um nun sicherzustellen, dass dieser Ball aufgenommen wird und auch die anderen Forderungen der Motion nochmals angeschaut werden, und um eine wirklich gute Lösung zu erreichen, sollten wir die Motion unbedingt annehmen. Der Bundesrat wird dann seine Änderungsvorschläge einbringen, die der Nationalrat anschauen, beurteilen und beraten kann, um dann über eine allenfalls abgeänderte Motion zu befinden. Dies wäre ein konstruktiver politischer Prozess, der meines Erachtens nun angegangen werden soll. [GZ]

Ich beantrage, die Motion anzunehmen und zu überweisen.