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Engler Stefan · Ständerat · 2016-12-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-12-06

Wortprotokoll

Ich glaube, man darf sich schon die Frage nach dem Mehrwert dieses Zusatzprotokolls für die Demokratie in unserem Land und in den Gemeinden und für das Funktionieren der föderalistischen Ordnung stellen. Man kann zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen bei der Frage, ob der Beitrag dieses Zusatzprotokolls es rechtfertigt, ihm zuzustimmen. Ich beziehe mich auf Seite 6978 der Botschaft. Die Aussagen, die hier gemacht werden, beruhigen mich. Es wird nämlich erstens gesagt, dass das Zusatzprotokoll keine direkt anwendbaren Bestimmungen hat, dass also keine Verpflichtung für die Vertragsstaaten besteht, irgendetwas in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen. Zweitens wird gesagt, dass es auch mit der Zustimmung zu diesem Zusatzprotokoll in der kantonalen Zuständigkeit verbleibt, allfällige Organisationsfragen bezüglich der Gemeinden zu regeln. Drittens wird gesagt, dass auch Artikel 50 der Bundesverfassung unberührt bleibt, dass nämlich der Grundsatz der Gemeindeautonomie nicht tangiert werden soll.

Herr Kollege Minder hat jetzt die heiklen Themen angesprochen. Es geht erstens um die Frage des aktiven und passiven Wahlrechts. Sollen auch in Zukunft die Kantone bzw. die Gemeinden selber darüber befinden können, wer das aktive und passive Wahlrecht hat, ob sich beispielsweise niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer bei kommunalen Fragen beteiligen dürfen? Es gibt viele Gemeinden, auch in meinem Kanton, die diesen Schritt bereits gemacht haben.

Es geht zweitens um die Frage der Versammlungsdemokratie. Macht uns jemand diese spezielle Art der Ausübung der demokratischen Rechte streitig, die darin besteht, dass im Rahmen einer Gemeindeversammlung Beschlüsse auf der untersten Ebene unseres föderalen Systems gefasst werden können? Die Antwort ist: nein.

Die dritte Frage, die auch noch berührt wird, ist jene des Öffentlichkeitsprinzips: Inwieweit verlangt die Zustimmung zum Zusatzprotokoll, dass die Kantone das Öffentlichkeitsprinzip zwingend auf die Gemeinden ausweiten? Notabene haben es ja selbst noch nicht alle Kantone eingeführt.

Alles in allem erkenne ich also kaum einen Mehrwert, muss ich jetzt eingestehen. Aber ich werde mich auch nicht dagegen wehren, nachdem der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband und auch die Mehrheit der Kantone keine Probleme in der Ratifizierung dieses Zusatzprotokolls sehen. [PAGE 1032]

Wir dürfen ja, glaube ich, durchaus stolz sein auf die spezielle Form und Art der Demokratie in unserem Land, weshalb wir auch Sorge tragen müssen, dass wir den Kantonen und auch den Gemeinden nicht zu viel hineinreden. Irgendwie ist es ja sachfremd, dass wir auf der Ebene des Bundes über Gemeindeangelegenheiten sprechen und den Gemeinden zwar nicht vorschreiben wollen, wie sie sich zu organisieren haben, aber trotzdem irgendwie eine Verknüpfung zu einem völkerrechtlichen Vertrag herstellen.

Ich bin zwar nicht gegen Eintreten, möchte aber im Amtlichen Bulletin einmal nachlesen, dass ich gesagt habe, das Zusatzprotokoll habe keinen Einfluss auf die Kantone und auf die Gemeinden.