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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-12-07

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, diesem Kompromiss zuzustimmen. Ich denke, nach langer Diskussion ist es der Kommission gelungen, hier eine Formulierung zu finden, die fast der Quadratur des Kreises entspricht. Einerseits werden das Freizügigkeitsabkommen, die internationalen Verpflichtungen möglichst eingehalten, andererseits kommt man aber auch der Bundesverfassung, dem neuen Artikel 121a, nach.

Ich kann unterstützen, dass Begriffe wie "Abhilfemassnahmen" im neuen Absatz 8 nicht mehr erwähnt werden, sondern dass man einfach nur von "Massnahmen" spricht. Umgekehrt zitieren wir auch nicht die Bundesverfassung in den Gesetzen. Ich glaube, dem kann man daher auch stattgeben. Es ist aber klar, dass unter "Massnahmen" doch die im Freizügigkeitsabkommen in Artikel 14 Absatz 2 erwähnten Abhilfemassnahmen zu verstehen sind; es werden entsprechende Massnahmen erwähnt. Wenn nach der Kaskade die Massnahmen der Stufen eins bis drei nicht greifen, dann kommt eben Absatz 8 zum Tragen. Ich glaube, auch hier wäre es dann ein Ausloten, was möglich ist.

Ich möchte ergänzend zu dem, was der Kommissionssprecher gesagt hat, noch den letzten Satz von Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens erwähnen. Es sind, wenn solche Abhilfemassnahmen in Betracht gezogen werden, solche Massnahmen zu wählen, die das Funktionieren dieses Abkommens so wenig wie möglich beeinträchtigen. Ich glaube, das ist eine wichtige Bestimmung. Ich glaube, wir haben auch nie etwas anderes darunter verstanden. Es war nie unsere Absicht, direkt FZA-widrig zu sein, sondern wir wollen, dass man Massnahmen ergreift in Richtung der eigenständigen Steuerung quasi in Form einer Auslotung dieser Bestimmung im Freizügigkeitsabkommen. Mit dieser Interpretation und mit dieser Neuformulierung gemäss der Mehrheit der Kommission werde ich diesem Antrag zustimmen.