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Minder Thomas · Ständerat · 2016-12-07

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-07

Wortprotokoll

Ich erlaube mir eine Vorbemerkung in der gegenwärtigen Differenzbereinigung: Nach der Lex USA und der IS/Al-Kaida-Gesetzgebung vor einiger Zeit verletzen wir das Zweikammersystem erneut, indem wir in ein und derselben Session eine derart wichtige Vorlage im Schnellverfahren durch die Räte jagen. Opfer oder Leidtragende dieser Jagd ist die Qualität der gesetzgeberischen Arbeit. Die aktuelle Gesetzgebung und die Arbeiten in der Kommission und im Nationalrat sind keine Meisterleistungen.

Die Kommissionssitzung gestern glich eher einem vorweihnachtlichen Bastelkurs als einer professionellen Differenzbereinigung. Geschiebe, Gezerre, viele unklare Rechtsbegriffe, viele mündliche Anträge, Interpretationen und Korrekturen prägten die uns nun vorliegenden Gesetzestexte. Vielleicht hat das auch mit der nahen Weihnacht zu tun; Wünsche, Interpretationen dominierten die Debatte. Der Verfassungstext und dessen Umsetzung rückten in weite Ferne. Differenzbereinigung hin oder her, Begründungszwang hin oder her, der Gesetzentwurf ist noch immer eine Nulllösung. Es ist eine Nulllösung, weil sich die Unternehmen und das RAV mit einem Bürokratiekarussell gegenseitig beschäftigen, damit die Firmen schlussendlich gesetzeskonform und seelenlos trotzdem eine Person aus dem Ausland einstellen dürfen. Es ist auch eine Nulllösung, weil Artikel 121a der Bundesverfassung eigentlich ein Zuwanderungsartikel ist mit dem Ziel, die Zuwanderung markant zu reduzieren, wir hier aber nur arbeitsrechtliche Massnahmen und keine Drosselung der Zuwanderung erreichen.

Nun, warum sollen wir hier bei Artikel 21a Absatz 2 der Minderheit folgen? Was heisst "bestimmten Berufsgruppen"? Philipp Müller wollte als Pièce de Résistance seines Konzepts Berufsgruppen mit einer überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit ins Zentrum seiner Überlegungen stellen. Das ist richtig und gut, doch nur, wenn diese Berufsgruppen klipp und klar definiert sind und nicht einfach der Bundesrat die Schwelle für diese Gruppen nach seinem Empfinden selber definiert.

Es gibt gemäss Bundesamt für Statistik 37 offizielle Berufsgruppen. Für jede Berufsgruppe wird monatlich fein säuberlich die Arbeitslosenquote errechnet. Es braucht wahrlich keine Neuerfindung des Rades. Wenn schon die ganze Gesetzgebung auf Wünschen aufgebaut ist, weil ein Inländervorrang als Zwang für die Unternehmungen klar fehlt, so bitte ich, hier richtigerweise das Wort "erheblich" und auch das Wort "bestimmte" zu streichen, sodass jeder Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer automatisch und jederzeit weiss, ob er in den Genuss oder den Zwang der Meldepflicht kommt.

Mit der Streichung dieser beiden Wörter ist klipp und klar geregelt, welcher Arbeitgeber seine Stellen dem RAV zu melden hat. Es ist für jedermann monatlich einsehbar. Es braucht keinen Bundesratsentscheid mehr darüber, was "erheblich" über der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit bedeutet, und auch keinen Bundesrat, welcher nach seinem Gusto bestimmte Berufsgruppen ausliest. Die Berufsgruppen sind klipp und klar definiert, es sind nämlich alle diejenigen, in welchen die Arbeitslosigkeit höher ist als im nationalen Durchschnitt. Basierend auf den Arbeitslosenzahlen von 2015 wären das heute zehn der total 37 Berufsgruppen.

Streichen wir das Wort "bestimmte" - um diese Differenz geht es -, so gibt es keine Diskussion mehr, welche Berufsgruppen unter die Massnahmen bzw. unter den Meldezwang fallen. Es braucht hier die Interpretation und Auslegung, die sich übrigens dauernd ändert, nicht mehr. Das Bundesamt für Statistik liefert jeden Monat die Schwelle, hochtransparent, einfach verständlich für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, die Gesellschaft, die Öffentlichkeit. [GZ]

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.