Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-12-07
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-12-07
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Mit der Revision werden Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt.
Beide Räte haben sich im Grundsatz für die Gesetzesänderung ausgesprochen. Unser Rat ist als Erstrat am 8. März 2016 ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten und hat die Gesamtvorlage mit 185 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Ständerat hat die Diskussion am 20. September geführt und sieben Differenzen geschaffen, die wir noch zu klären haben. Die WAK-NR hat sich an ihrer Sitzung vom 24. Oktober in fünf der sieben Punkte dem Ständerat angeschlossen.
Es geht jetzt primär noch um folgende Punkte: Beim Pauschalkostenabzug für Berufskosten schlägt der Ständerat vor, dass nicht, wie vom Nationalrat vorgeschlagen, die Methode veröffentlicht werden soll, nach der die Pauschalen berechnet werden, sondern dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die einzelnen Pauschalen veröffentlicht. Es geht darum, dass ein Quellensteuerpflichtiger aufgrund der abzugsfähigen Pauschalen ermitteln kann, ob er oder sie eine Steuererklärung einreichen muss oder nicht. Das ist eine Verbesserung des Vorschlags, das war in der Kommission nicht bestritten.
Der zweite Punkt, der auch nicht bestritten war, betrifft die Frage des Jahres- oder Monatstarifs. Der Nationalrat wollte den Tarif als Monatstarif ausgestalten. Nach dem Willen des Ständerates sollen aber die Kantone entscheiden, ob sie mit dem Monats- oder Jahrestarif arbeiten wollen. [PAGE 2083]
Jetzt liegen noch zwei Differenzen und ein Einzelantrag vor. Die erste Differenz zum Ständerat betrifft die Höhe der Bezugsprovision für Schuldner der steuerbaren Leistung. Der Bundesrat hat hier eine Bezugsprovision von 1 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrages, der Nationalrat ursprünglich eine solche von 2 Prozent vorgeschlagen. Der Ständerat ist dem Bundesrat gefolgt. Die Kommission beantragt nun einen Kompromiss zwischen den beiden Beschlüssen, zwischen 1 und 2 Prozent, mit dem Argument, den Kantonen sei etwas Flexibilität zu gewähren, um auch den Aufwand kleiner Betriebe besser abgelten zu können. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen angenommen. Es liegt hier kein Minderheitsantrag vor.
Die zweite Differenz - hier liegt ein Minderheitsantrag vor - betrifft die nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen. Die Minderheit will, dass nicht nur der Steuerpflichtige eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen kann, sondern dass diese auch von der Steuerbehörde veranlasst werden kann. Der Ständerat hat diese Bestimmung ohne Gegenantrag angenommen.
Im Gesetzentwurf wird ja zwischen Grenzgängern und Arbeitnehmenden, die in der Schweiz keine Niederlassungsbewilligung, jedoch einen steuerlichen Anknüpfungspunkt haben, unterschieden. Für Erstere, für die Grenzgänger, hat der Nationalrat in Artikel 79b vorgesehen, dass die Steuerbehörden in stossenden Fällen nachträglich veranlagen können. Argumentiert wird mit besonders stossenden Hinweisen auf Betrug, wenn die Behörde welche hat, sodass sie selber von sich aus aktiv werden kann. Dass das auch für die anderen, also für die Ansässigen, nicht die Grenzgänger, gelten soll, darauf hat der Nationalrat mit 86 zu 82 Stimmen verzichtet. Der Ständerat hat diese Bestimmung jetzt wieder aufgenommen und möchte, dass diese Möglichkeit auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die gemäss Artikel 83 und Artikel 89 besteuert werden, besteht.
Die Kommissionsmehrheit möchte das nicht. Sie beantragt Ihnen die Streichung. Der Bundesrat könnte zwar mit der Kann-Formulierung leben, sieht aber keine Notwendigkeit einer solchen Bestimmung, zumal er selber keine solche vorgeschlagen hat. Wenn eine solche Möglichkeit häufig benutzt würde, sei es möglich, dass den Kantonen entsprechender Mehraufwand entsteht. Die Kommission lehnt den neuen Absatz mit 15 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Dann liegt noch der Einzelantrag Müri vor, mit dem beim Gewinnungskostenabzug von Künstlern, Sportlern und Referenten Festhalten am nationalrätlichen Beschluss beantragt wird. Der Bundesrat hat einen pauschalen Abzug von 20 Prozent vorgesehen, der Nationalrat hat die Pauschale auf 50 Prozent erhöht, auch wenn sie nur bei Künstlern gewährt werden soll, während sie ansonsten, bei Sportlern und Referenten, bei 20 Prozent liegen soll. Der Ständerat hat einen Kompromiss gesucht und will sich an den effektiven Kosten orientieren. Mit einer Pauschale von 50 Prozent würden quellenbesteuerte Künstler wesentlich besser gestellt werden als Schweizer Künstler, die nicht von diesem Pauschalabzug profitieren können. Die Kommission hat deshalb einstimmig dem Beschluss des Ständerates zugestimmt.