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Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-08

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Ich kann mich meinen Vorrednerinnen und Vorrednern anschliessen bezüglich der Aussage, dass es sich hier um eine sehr wichtige Vorlage handelt, welche zwischen verschiedensten Interessen einen Ausgleich zu finden versucht.

Es wurde darauf hingewiesen, dass es um sehr grosse Zielkonflikte geht bezüglich Eigentumsrechten, öffentlichen Interessen und Kosten, die zu übernehmen sind, und insbesondere auch bezüglich der Versorgungssicherheit, welche gerade [PAGE 1056] auch im Bereich der Elektrizität von wesentlicher Bedeutung ist. Ich begrüsse diese Diskussion im Nachgang zur Energiestrategie 2050 auch ausdrücklich. Ich begrüsse es, dass wir uns darüber unterhalten, wie im Bereich der Elektrizität die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Wenn man heute schon die Importbilanzen in Bezug auf die Jahreszeiten in der Schweiz ansieht, dann sieht man, dass wir eben in gewissen Teilen heute schon Strom importieren. Das kann, wie Kollege Rieder gesagt hat, nur über ein gutes Leitungsnetz gelingen.

Deshalb bin ich der Kommission und dem Bundesrat dankbar, dass wir entgegen den Ausführungen in der Botschaft auch das Thema der "merchant lines" aufgenommen haben. Denn letztlich geht es um eine Integration der Schweiz, auch ohne Stromabkommen, in das europäische Stromnetz, um eine möglichst gute Anbindung auch an Europa in diesem Bereich. Wenn unsere eigenen Produktionsanlagen wegfallen, wie wir das auch mit der Energiestrategie 2050 mit dem Atomausstieg beschlossen haben, und wenn wir gleichzeitig die entsprechenden Produktionen im Inland noch nicht aufgebaut haben, kann ein Delta übrig bleiben. Dieses kann nur durch Stromimporte gedeckt werden, wenn wir die vom Bundesrat damals in der Botschaft vorgesehenen Gaskraftwerke nicht bauen wollen.

Diese Diskussion möchte ich hier schon in den Rat tragen, weil sich eben in der Kommission auch intensive Fragen ergeben haben. Ich glaube, die Vorlage, welche von Frau Bundesrätin Leuthard hier präsentiert wird, ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen den verschiedensten Zielkonflikten.

Ich werde vielfach darauf angesprochen, ob es jetzt dann viel schneller gehe, solche Leitungen zu bauen. Dann ist meine Antwort: Wir haben verschiedene Eckpunkte beschlossen, indem wir in Zukunft von einem Hauptszenario ausgehen, welches für die politischen Behörden massgebend ist. Es soll nicht so sein, dass das eine Amt von einem Szenario ausgeht und das andere Amt von einem widersprechenden Szenario. Deshalb können wir eine gewisse bessere Kohärenz schaffen.

Ich möchte aber Folgendes nicht verhehlen: Wir haben darauf verzichtet, den Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft beispielsweise Beschwerderechte zu verweigern, gerade auch im Wissen, dass eben Leitungsprojekte auch aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit höchst umstritten sind. Wir haben aber gleichzeitig auch einen Eckpunkt geschaffen, indem wir von einem nationalen Interesse - Kollege Vonlanthen hat das erwähnt - ausgehen. Denn Stromnetze aus- und umzubauen und weiterzuentwickeln ist im nationalen Interesse, und das wird auch bei zukünftigen Interessenabwägungen helfen.

In Bezug auf die "merchant lines" scheint es mir auch wichtig zu sein, dass wir die Diskussion geführt haben, dass sich die Schweiz hier grundsätzlich den europäischen Vorgaben anschliessen wird. Bisher ist es ja so, dass wir in diesem Bereich in der Verordnung nur die Gleichstromleitungen vorsehen. In Zukunft wird vielleicht aufseiten des Bundesrates mindestens geprüft, ob wir uns auch dort dem in Europa verwendeten AC/DC-Konzept - um noch ein bisschen Musik in den Ratssaal zu tragen - anschliessen wollen. Mir geht es nur darum, hier die Gleichschaltung von Wechselstrom- und Gleichstromleitungen hineinzubringen.

Kollege Vonlanthen hat auch auf die Durchschnittspreismethode und das Bundesgerichtsurteil verwiesen, welches wir ja beim Stromversorgungsgesetz mit Artikel 6 Absatz 5 in die Diskussion gebracht haben. Mir persönlich, der ja die Energiestrategie 2050 befürwortet, ist es einfach ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, dass wir in unserem Rat gerade vor Kurzem beschlossen haben, dass in Zukunft eine Zweiteilung in Bezug auf die Produktion stattfinden wird. Es wird nämlich einerseits diejenige Produktion der Wasserkraft geben, die in die Grundversorgung gehen soll, und andererseits diejenige, die im freien Markt abgesetzt werden soll. Da scheint es mir eben schon richtig zu sein, dass wir nicht nochmals einen Rückwärtssalto machen, sondern dass wir jetzt die bisherige Praxis ins Gesetz überführen. Denn regulatorisch werden sich beim Inkrafttreten der Energiestrategie ganz neue Herausforderungen stellen. Ich glaube, wir tun gut daran, wenn wir jetzt den Fokus auf diese Probleme legen und uns nicht mehr rückwärtsgerichtet verhalten.

Ich persönlich möchte Sie bitten, überall mit der Kommissionsmehrheit - es hat ja nur einen Minderheitsantrag - zu stimmen und auch im Sinne der Vorrednerinnen und Vorredner diese Vorlage dann an den Zweitrat zu übergeben.