Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-12-08
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Nichtionisierende Strahlung wird unter anderem durch Laserpointer, Medizinlaser und Solarien erzeugt. Wenn solche Geräte nicht sachgerecht eingesetzt werden, können sie die Gesundheit schädigen und den Körper ernsthaft verletzen. Es geht bei der nichtionisierenden Strahlung in diesem Gesetz nicht um die Handystrahlung, es geht nicht um die Strahlung von Hochspannungsleitungen, und es geht nicht um Strahlungsquellen am Arbeitsplatz; diese sind bereits in anderen Gesetzen geregelt, im Umweltschutz- und im Arbeitsrecht.
Der Bundesrat will mit dem neuen Gesetz die Bevölkerung besser vor Gesundheitsschäden schützen, welche durch die nichtionisierende Strahlung und Schall entstehen können. [PAGE 2094] Der Ständerat hat die Vorlage einstimmig angenommen, sie war absolut unumstritten.
In der SGK des Nationalrates ist die Diskussion intensiv geführt worden. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Sie stimmt zu, dass die Behörden für riskante kosmetische Behandlungen und gefährliche Lasershows einen Sachkundenachweis verlangen können. Die Mehrheit hält daran fest, dass es dem Bundesrat erlaubt ist, gewisse gesundheitsgefährdende Anwendungen zu verbieten, wie beispielsweise das Entfernen von Leberflecken mit starken Lasern, und sie hält daran fest, dass im Gesetz ausdrücklich die Grundlage dafür gelegt wird, dass die Behörden die Bevölkerung über die Risiken und Gefahren der Strahlen informieren. Unbestritten war, dass die starken Laserpointer der Klasse 4 verboten werden sollen.
Einstimmig beantragt Ihnen Ihre Kommission, einen Passus zu ergänzen, dass der Bundesrat dem Parlament spätestens nach acht Jahren über die Wirksamkeit und Notwendigkeit des Gesetzes Bericht erstatten muss. Hingegen empfiehlt Ihnen die Mehrheit, aus dem bundesrätlichen Entwurf zu streichen, dass der Bund wissenschaftliche Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes beschaffen kann.
Sie haben den Nichteintretensantrag de Courten begründet erhalten. Die Begründung lautet, dass entsprechende Geräte zur Selbstanwendung problemlos im Internet beschafft werden können und eine Kontrolle im Privatbereich weder erwünscht noch sinnvoll ist. Das ist sachlich richtig. Aber es geht nicht um die Geräte und auch nicht um die Produkte, sondern um die Anwendung, insbesondere die professionelle Anwendung: Dort braucht es Regelungen.
Die Minderheitsanträge Sauter wenden sich gegen die Einführung des Sachkundenachweises. Die Begründung ist - Sie haben es gehört -, dass dadurch die Wirtschafts- und Gewerbefreiheit eingeschränkt und strapaziert würde. Wenn aber die unsachgemässe Verwendung Gesundheitsschäden bewirkt und zu ernsthaften Verletzungen führt, dann muss man das detailliert betrachten. Der Sachkundenachweis dient nämlich auch dem Gesundheitsschutz. Zudem ist der Sachkundenachweis ein Instrument der Qualitätssicherung. Die Solariumbetreiber sehen das auch so und begrüssen die Einführung des Sachkundenachweises. Sie begrüssen, dass alle Anbieter gleich lange Spiesse haben sollen.
Wir Grünliberalen werden auf die Vorlage eintreten. Wir werden sie nicht zurückweisen und in der Detailberatung jeweils dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.