Lexipedia

Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-03-05

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Zwei Bemerkungen zur Tragweite von Artikel 171 der Bundesverfassung; es geht hier meines Erachtens um die Anwendung dieser Bestimmung der Bundesverfassung.

1. Diese Bestimmung über die Aufträge an den Bundesrat hat - so meine ich, und das muss zu Artikel 118 Absatz 1 gesagt werden - eine grössere Tragweite und geht über die uns vorliegende Liste hinaus. Wir haben im Grunde genommen mit Artikel 28 über Grundsatzentscheide und Planungen bereits einen Anwendungsfall hinter uns, und einen weiteren haben wir mit Artikel 142 über den Finanzplan vor uns. Es gibt also weitere Anwendungsmöglichkeiten, die auf dieser Liste nicht aufgeführt sind.

2. Eine dieser Erweiterungen scheint mir die Empfehlung zu sein. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Schiesser zuzustimmen. Das ist deutlich der Verfassung zu entnehmen, das hat man gewollt: Man wollte klarstellen, dass diese so genannte "unechte Motion", die sich in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates einmischt, möglich wird. Oder etwas weniger formalistisch ausgedrückt: Auch im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Bundesrates sollen Parlament und Bundesrat zusammenwirken können. Da gibt es verschiedene Formeln, Frau Brunner, über die wir sicher noch diskutieren können: über die Ausgestaltung, über die Frage, wieweit man seitens des Bundesrates reagieren muss. Ich meine, das sei im Reglement noch möglich.

Ich bitte Sie darum, dem Antrag Schiesser zuzustimmen.