Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-12-08
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-12-08
Wortprotokoll
Die digitale Wirtschaft ist eine Realität! Es gibt neue Modelle, neue Businessideen, und diese können Sie nicht aufhalten. Als Staat sind wir gefordert zu schauen, was das für unsere Gesetzgebung heisst. Deshalb ist der Bundesrat bei beiden Motionen der Meinung, dass sie angenommen werden können, weil die Gesetzgebung ohnehin angepasst werden muss. Es geht hier ja nicht um das Sozialversicherungsrecht. Es geht lediglich um die Frage, was es heisst, wenn im Rahmen dieser neuen Modelle fremde Personen in Fahrzeugen mitgeführt werden.
Artikel 56 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird in beiden Fällen die Grundlage sein und bleiben. Der Auftrag, wir verstehen ihn auch so, lautet, die gesetzlichen Grundlagen seien jetzt anzupassen, zu prüfen, zu überarbeiten. Artikel 56 SVG ist der zentrale Artikel. Dort steht in Absatz 1: "Der Bundesrat ordnet die Arbeits- und Präsenzzeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer. Er sichert ihnen eine ausreichende tägliche Ruhezeit sowie Ruhetage ..." In Absatz 2: "Der Bundesrat regelt die Anwendung der Bestimmungen über die Arbeits- und Ruhezeit ..." Das sind die zentralen Bestimmungen. Gestützt darauf wurde eine Verordnung ausgearbeitet.
Wir werden diese gesetzliche Grundlage mit Sicherheit anpassen müssen, weil sie in einigen Teilen diesen neuen Modellen halt nicht entspricht. Wir haben keine Differenz gegenüber der Aussage von Ständerat Rechsteiner, dass vom Sozialversicherungsrecht bis hin zu den Bewilligungen, welche Taxis heute auf kantonaler Ebene einholen müssen, gleich lange Spiesse geschaffen werden müssen. Das Grundproblem ist aber, dass Artikel 56 SVG und die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen heute keine klare Antworten auf die Fragen geben, die sich aufgrund dieser neuen Realitäten stellen. Nein zu sagen verhindert solche Antworten.
Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe Uber gebildet; Frau Ständerätin Savary hat es erwähnt. Diese Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des Seco und schaut die Angelegenheit umfassend an: wirtschaftlich, bezüglich des SVG, bezüglich der digitalen Infrastruktur, bezüglich des Sozialversicherungsrechts. Dort wird das gesamthaft angeschaut. Wir sind klar der Auffassung - die gleiche Auffassung wird in der Motion Derder zugegebenermassen klarer vertreten, aber absolut im Einklang damit steht auch die Motion Nantermod -, dass Artikel 56 SVG die Grundlage ist und bleibt. Diese Grundlage muss aber angepasst werden; gestützt darauf muss dann entweder eine völlig neue ARV erlassen oder die bestehende Verordnung modifiziert werden.
Deshalb empfehle ich Ihnen, beide Motionen anzunehmen, wie es der Nationalrat schon getan hat.
[VS]