Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung zu diesem Artikel: Eines der Ziele der Vorlage ist es ja, mehr Transparenz in die Netzplanung zu bringen. Der Szenariorahmen bildet in diesem Prozess ein wichtiges Element. Er schafft einen einheitlichen, politisch legitimierten Rahmen für die Netzplanung und ist die Basis für die Mehrjahresplanung und die nachfolgenden Planungsschritte. Das BFE erarbeitet unter Einbezug der direkt involvierten Akteure - Netzbetreiber, Kantone usw. - einen Entwurf, gibt diesen in die Vernehmlassung, überarbeitet ihn und unterbreitet ihn dem Bundesrat zur Genehmigung. Bei der Erarbeitung dieses Rahmens spielt eine Vielzahl von Parametern eine Rolle, unter anderem energiepolitische Zielsetzungen, Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Daten, installierte Leistungen aller Kraftwerke usw.
Die Energiedirektorenkonferenz hatte gewünscht, dass der Szenariorahmen durch die Netzgesellschaft erarbeitet wird. Die Kommission hat diese Frage eingehend diskutiert und kam einhellig zum Schluss, dass diese Aufgabe beim Bund sein muss. Die Netzgesellschaft hätte sonst eine Doppelrolle. Es kann nicht sein, dass jener, der baut und betreibt, auch noch über den Bedarf entscheidet. Interessenkonflikte wären vorprogrammiert.
Damit zu Artikel 9a Absatz 1: Mit der ersten Präzisierung will die Kommission zum Ausdruck bringen, dass der Szenariorahmen verbindliche Vorgaben für die Überlandnetze und die Verteilnetze hoher Spannung haben wird; dies, weil ein enger Zusammenhang zwischen den Netzebenen 1 und 3 besteht. Die Netzebene 1 kann nicht geplant werden ohne Berücksichtigung der Netzebene 3. Für die darunterliegenden Netzebenen soll der Szenariorahmen aber keine neuen Pflichten oder Aufgaben zur Folge haben.