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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-12-08

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-12-08

Wortprotokoll

Ich bin es der Kommission schuldig, dass ich noch ganz kurz ihre Anträge zu den Absätzen 3, 4 und 6 begründe.

Wir haben uns einlässlich über die Zahl der Szenarien unterhalten, die in diesem Rahmen abgebildet werden sollen. Wir schlagen vor, nicht "mindestens" drei, sondern "maximal" drei Szenarien auszuarbeiten. Warum? Jedes zusätzliche Szenario verursacht einen beträchtlichen Aufwand. Zu viele Szenarien dürften die Planungssicherheit eher verschlechtern als verbessern. Mindestens zwei Szenarien braucht es, um die Spannbreite möglicher Entwicklungen aufzuzeigen. Die Kommission schlägt vor, im Gesetz ein Hauptszenario und zwei Randszenarien festzulegen. Um die Planungs- und Rechtssicherheit zu verbessern, soll das Hauptszenario, also die wahrscheinlichste Entwicklung, als das für die Behörden verbindliche erklärt werden. Der Bundesrat soll eine Führungsrolle übernehmen und aufzeigen, wohin die Reise gehen soll.