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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-12-08

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes ist ja entschieden worden, dass Tabakprodukte in Zukunft in einem eigenen Gesetz zu regeln sind. Bisher war dies im Grundsatz im Lebensmittelgesetz geregelt, und die Detailregulierungen fanden sich in der Tabakverordnung.

Der Ständerat hat die Vorlage, wie gehört, als Erstrat im Juni 2016 behandelt und Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat beschlossen, dies mit deutlichem Mehr von 28 zu 15 Stimmen. Die SGK-NR behandelte die Vorlage Ende Oktober 2016. Wir haben jetzt gehört, dass die Rückweisung sehr knapp, mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, abgelehnt wurde.

Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsminderheit, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, dies mit dem gleichen Auftrag an den Bundesrat wie jener des Ständerates:

1. Verankerung des Schutzalters 18 im Gesetz, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Testkäufe sowie Verbot von speziell an Minderjährige gerichteter Werbung;

2. Überführung der wichtigsten Regulierungen der bestehenden Verordnung in ein Gesetz, aber ohne zusätzliche Werbeverbote, Einschränkungen der Verkaufsförderung und des Sponsorings im Bereich der Erwachsenen, und - das ist wichtig - Verzicht auf die Meldung und Offenlegung von firmeneigenen Werbe- und Marketingaufwendungen;

3. Anerkennung und differenzierte Regulierung von innovativen Alternativprodukten wie z. B. E-Zigaretten und Snus.

Aus liberaler Sicht stellt der vorliegende Gesetzentwurf einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Unnötige zusätzliche staatliche Regulierungen, umfassende Werbeverbote und weitere Einschränkungen im Marketing und Sponsoring sowie neue Bevormundungen von Erwachsenen schiessen weit über das Ziel hinaus. Besonders störend ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage für behördliche Betriebsdurchsuchungen ohne Verdachtsmomente oder bürokratische Meldepflichten betreffend streng vertrauliche Geschäftsinformationen, wie die Offenlegung von Werbe- und Marketingausgaben. Eine erfolgreiche Prävention muss nicht, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, mit mehr Verboten und Bürokratie verbunden werden.

Das Beispiel Frankreich zeigt es: Das totale Werbeverbot, welches seit 1991 in Kraft ist, kann nicht verhindern, dass der Raucheranteil mit 32 Prozent zum Beispiel um 7 Prozentpunkte höher ist als in der weniger regulierten Schweiz. Die bisherige Prävention hat sich in unserem Land bewährt. Beim Nichtraucherschutz und ganz allgemein beim Gesundheitsschutz ist in unserem Land mit der bisherigen Tabakverordnung sehr viel erreicht worden.

Das neue Gesetz schafft zudem latente Rechtsunsicherheit. Im Entwurf sind viele unklare Rechtsbegriffe und Kann-Formulierungen enthalten. Mit 35 Delegationsnormen werden wesentliche Gesetzgebungskompetenzen an den Bundesrat und an die zuständige Verwaltung delegiert. Das führt zu grosser Rechtsunsicherheit für alle Marktteilnehmer. Leidtragende sind vor allem die Tabakindustrie und die Werbebranche mit rund 13 000 Arbeitsplätzen und einer Wertschöpfung von 6,5 Milliarden Franken, immerhin 1 Prozent des BIP.

Schliesslich ist die fehlende Differenzierung bei der Regulierung unterschiedlicher Produkte völlig unverständlich und im Sinne des Gesundheitsschutzes sogar krass kontraproduktiv. Innovative und erwiesenermassen deutlich weniger gesundheitsschädigende E-Zigaretten und Snus werden gleich streng geregelt wie Zigaretten und Zigarren. Es ist unverständlich, dass für alle Produktkategorien, unabhängig von ihrem Risikoprofil, die gleichen Werbe- und Kommunikationsverbote gelten.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, übrigens auch namens der grossen Mehrheit der FDP-Fraktion, analog zum Ständerat die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.