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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2016-12-08

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Als SVP-Nationalrat Rudolf Joder diesen Vorstoss einreichte, ging es ihm um Folgendes: Familien, die ihre schwerbehinderten Kinder zu Hause betreuen, sollen nicht schlechter gestellt werden als diejenigen, welche ihr Kind in ein Heim einweisen lassen. Genau das ist das zentrale Ziel meines Minderheitsantrages.

Wir reden von Familien, die ihre schwerkranken oder schwerbehinderten Kinder zu Hause betreuen und nicht mit deutlich höheren Kosten im Heim betreuen lassen. Wir reden von Kindern, welche während 24 Stunden pro Tag überwacht werden müssen. Wir reden von überdurchschnittlich belasteten Familien. Wir reden von einer zusätzlichen, zielgerichteten finanziellen Leistung; sie wird nicht nach dem Prinzip der Giesskanne ausgeschüttet, sondern gemäss Belastungsgrad. Wir reden von zusätzlichen Mitteln der IV, welche gemäss Bundesrat das Sanierungsziel der IV nicht gefährden.

Für die belasteten Familien war ursprünglich ein zusätzlicher Gesamtbetrag von 37 Millionen Franken vorgesehen. Dann [PAGE 2107] hat Ihre Kommission in der Vorberatung die Ausgaben auf 26,5 Millionen Franken gesenkt. Jetzt wollen der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission den Betrag um weitere 6,5 Millionen Franken senken und damit gerade jene Familien von zusätzlichen Mitteln ausschliessen, die den höchsten Belastungsgrad ausweisen. Dazu können wir nicht Ja sagen, weil es genau diejenigen benachteiligt, welche es am nötigsten hätten. Sie würden nämlich von diesen zusätzlichen Mitteln keinen Rappen sehen.

Die Kommissionsmehrheit handelt bei dieser Kategorie von Familien nach dem Prinzip "Mit der einen Hand geben, mit der anderen wieder nehmen". Warum? Der Intensivpflegezuschlag soll zwar erhöht werden - abgestuft nach Belastungsgrad -, gleichzeitig will die Mehrheit aber nichts daran ändern, dass der Intensivpflegezuschlag vom Assistenzbeitrag abgezogen wird. Das aber trifft genau jene Familien, welche die Entlastung am meisten nötig haben: diejenigen Familien, denen die IV-Stelle nach eingehenden Abklärungen eine Hilflosenentschädigung, einen Intensivpflegezuschlag und einen Assistenzbeitrag zugesprochen hat. Es handelt sich also um Familien, die erwiesenermassen einen weit überdurchschnittlichen Pflege- und Betreuungsbedarf haben, der mit den heute gesetzlich vorgegebenen Entschädigungen nicht genügend finanziert werden kann. Dieses Faktum wurde uns in der Kommission glaubwürdig darlegt. Gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission würde diesen Familien zwar eine Erhöhung des Intensivpflegezuschlags zugestanden, diese Erhöhung aber beim Assistenzbeitrag gleich wieder abgezogen, was einer Minderung des Assistenzbeitrags gleichkommt. Unter dem Strich hätten sie nicht mehr im Portemonnaie als mit der geltenden Regelung. Benachteiligt würde gemäss BSV mittelfristig eine geschätzte Anzahl von 400 minderjährigen Bezügerinnen und Bezügern eines Assistenzbeitrags.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Assistenzbeitrag: Gerade mit dem Assistenzbeitrag sind Familien verpflichtet, eine Assistenzperson einzustellen, sonst bekommen sie das Geld nicht. Bei der Hilflosenentschädigung und beim Intensivpflegezuschlag ist das nicht der Fall. Dort können die Mittel frei verwendet werden.

Den am stärksten belasteten Familien den Assistenzbeitrag nicht zu kürzen macht Sinn, denn mit diesem Geld holen sie tatsächlich Unterstützung von aussen durch Dritte. Gemäss einer Studie des Büros Bass ist die heutige finanzielle Unterstützung ungenügend und deckt nur in seltenen Fällen den notwendigen Betrag. Wollen wir den Familien effektiv helfen, brauchen sie zum erhöhten Intensivpflegezuschlag eine zusätzliche - nicht eine doppelte - Leistung.

Mit der Annahme des Vorschlags der Mehrheit, welcher weiterhin eine volle Anrechnung des Intensivpflegezuschlags bei Kindern mit Assistenzbeitrag vorsieht, besteht die Gefahr, dass weniger Assistenzpersonen engagiert werden und dass somit die aufwendige Pflege und Betreuung wieder vermehrt von den Familienmitgliedern übernommen werden. Dies hätte zur Folge, dass diese Familien, die schon total überbelastet sind, noch weitere Lasten hätten. Unter Umständen würden diese Familien sogar wieder vermehrt ihre Kinder in ein Heim einweisen, und das war gerade nicht das Ziel von Herrn Joder.

Ich bitte Sie daher, unserer Minderheit zu folgen und damit zu verhindern, dass genau die grosse Zielgruppe, die Herr Kollege Joder im Auge hatte, nichts von dieser Vorlage erhält.