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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-12-08

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-12-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, wie Sie es gemäss Minderheitsantrag sehen, diese Motion abzulehnen, dies aus folgenden Gründen: In einem beachtlichen Teil unserer Bevölkerung bestehen eine Abwehrhaltung und grosse Bedenken, ja sogar Ängste gegenüber Mobilfunkantennen und den damit verbundenen Strahlen. Wahrscheinlich haben auch Sie zahlreiche Schreiben, E-Mails usw. von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die ihre negativen Erfahrungen und ihre gesundheitlichen Probleme eindrücklich geschildert und vor einem Ja zu dieser Motion gewarnt haben. Diese Argumente können wir nicht einfach locker ignorieren oder als wenig bewiesen zur Seite schieben. Es wurde in den letzten [PAGE 1077] Tagen sogar eine Petition lanciert, die bereits über 4000 Unterschriften aufweist.

Es gibt heute einfach noch zu wenige Langzeitstudien, die die Unbedenklichkeit solch massiv erhöhter Strahlungswerte für Mensch und Tier klar belegen könnten. Die heute geltenden Grenzwerte sollten deshalb bestehen bleiben, bis wissenschaftlich klar belegt werden kann, dass höhere Grenzwerte keine Gesundheitsschäden nach sich ziehen. Übrigens stuft die WHO die Strahlung als möglicherweise krebserregend ein, und es soll eine neue Studie kommen, die sie gar als wahrscheinlich krebserregend einstuft.

Um den Befürchtungen der Bevölkerung Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung erlassen. Hier muss ich noch darauf hinweisen, dass wir ja über die allfällige Anpassung einer Verordnung sprechen. Sie wissen auch, dass die Verordnungskompetenz beim Bundesrat liegt. Trotzdem diskutieren wir hier über diese Motion, die den Auftrag enthält, diese Verordnung anzupassen. Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung trägt dem Vorsorgeprinzip des Umweltgesetzes Rechnung. Die Strahlenbelastung soll grundsätzlich niedrig sein, und zwar so niedrig, wie es technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Mit den in der Verordnung festgelegten Anlagegrenzwerten für Orte mit empfindlicher Nutzung sollen insbesondere Langzeitbelastungen niedrig gehalten werden. Das ist richtig so und soll auch so bleiben.

An diesen Anlagegrenzwerten gilt es festzuhalten, denn die Bedenken und die gesundheitlichen Probleme eines Teils der Bevölkerung müssen wir, wie bereits gesagt, ernst nehmen. Im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Gilli 09.3488, "Elektromagnetische Felder. Monitoring", vom 18. Dezember 2015 ist zu lesen: "Etwas mehr als die Hälfte der Schweizer Bevölkerung schätzt die Strahlung von Mobilfunkantennen als gefährlich oder eher gefährlich ein."

Im Bericht "Zukunftstaugliche Mobilfunknetze" vom 25. Februar 2015 in Erfüllung des Postulates Noser hält der Bundesrat an den geltenden Anlagegrenzwerten der NIS-Verordnung fest. So hätten die Betreiber im Rahmen des geltenden Rechts und der technologischen Entwicklungen grundsätzlich verschiedene Optionen, ihre Netze weiterhin auszubauen und deren Kapazität zu erhöhen, beispielsweise durch die Nutzung zusätzlicher Funkfrequenzen oder durch die Einführung neuer Technologien. Heute, rund eineinhalb Jahre später, bestehen diese Optionen weiterhin, weshalb an den Grenzwerten, die heute gelten, festzuhalten ist.

Es bestehen grosse Unsicherheiten bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen. Ich meine, im Zweifel müssen wir dem Gesundheitsschutz den Vorrang geben. Die heutige Technologie wird zudem immer effizienter. 4G nutzt das Funkspektrum rund dreissigmal effizienter als 2G. Mit dem Ausbau der bereits bestehenden Technologie anstatt mit der Erhöhung der Anlagegrenzwerte kann eine gesteigerte Effizienz erreicht werden.

Wie gesagt, vor allem für Orte mit empfindlicher Nutzung wie Schulen und Kinderspielplätze gelten diese heutigen Anlagegrenzwerte. Sie sollen gerade verhindern, dass Mobilfunkanlagen zu nahe an solchen Gebäuden gebaut werden. Diese Anlagegrenzwerte für Orte mit empfindlicher Nutzung wurden geschaffen, um den Bau von Mobilfunkanlagen bei sensiblen Infrastrukturen einzuschränken. Es ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz, die Anlagegrenzwerte jetzt zu lockern, um eine Verstärkung der Sendeleistung eben gerade in diesen Gebieten zu forcieren.

Angesichts der vielen offenen Fragen und der Unsicherheiten betreffend die tatsächlichen Auswirkungen und auch angesichts der vielen besorgten und mit gesundheitlichen Problemen belasteten Menschen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen und so den Bundesrat aufzufordern, die Anlagegrenzwerte nicht zu erhöhen.