Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-12-08
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-12-08
Wortprotokoll
Wir haben hier zwei Motionen aus dem Nationalrat, von jungen Nationalräten derselben Partei, derselben Landesgegend, von Herrn Derder und Herrn Nantermod. Beide Motionen betreffen denselben Themenbereich. Sie visieren das gleiche Problem, dieselbe Frage an, nämlich die Frage der Online-Plattformen im Transportbereich; namentlich geht es um Uber.
Trotzdem unterscheiden sich diese beiden Motionen fundamental. Der Vorstoss von Nationalrat Derder verlangt eine Prüfung der veränderten Ausgangslage in diesem Bereich; nachher sollen Vorschläge unterbreitet werden. Das ist [PAGE 1085] der Vorschlag von Nationalrat Derder. Nationalrat Nantermod macht etwas anderes. Er will gerade direkt die Lösung anstreben, er will die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen (ARV 2), konkret die Verpflichtung zur Verwendung eines Fahrtenschreibers im Bereich der berufsmässigen und regelmässigen Personentransporte, wie sie heute für Taxis gilt, abschaffen. Herr Nantermod kommt also bereits mit der Lösung, bevor die Frage geprüft wird. Das sollte eigentlich schon Grund genug sein, diese Motion abzulehnen. Ein vernünftiges, ein rationales, ein verantwortliches Vorgehen besteht darin, gerade wenn es um neue Probleme geht, die Dinge anzuschauen, zu prüfen und nachher Lösungsvorschläge zu machen - und nicht bei der Lösung zu beginnen, und zwar mit einem verbindlichen Auftrag, mit einer Motion, wie es Herr Nantermod vorschlägt.
Daraus folgt eigentlich schon aus der Logik eines verantwortlichen Vorgehens, dass Herr Derder mit seiner Motion richtigliegt. Sie ist vielleicht nicht unbedingt so nötig, wie es tönt, weil diese Prüfungsarbeiten ohnehin schon in der Verwaltung im Gange sind, aber es ist das richtige Vorgehen, das Herr Derder vorschlägt.
Hingegen liegt Herr Nantermod, der bereits die Lösung vorsieht, nämlich die Beseitigung der Regeln der ARV 2 für berufsmässige und regelmässige Personentransporte, sicher falsch. Deshalb muss seine Motion schon abgelehnt werden.
Inhaltlich gesehen gibt es plötzlich noch weitere Probleme, wenn man den Text, der ja an sich verbindlich wäre, anschaut. Er verlangt die Anwendung der Regeln des Strassenverkehrsgesetzes. Das ist ohnehin elementar; es wäre ja gelacht, wenn nicht einmal diese Regeln mehr gelten würden, denn es geht ja um Strassentransporte. Und dann geht es um die Unterstellung unter das Arbeitsgesetz. Daraus kann man schliessen, dass Herr Nantermod offenbar der Auffassung ist - das ist an sich richtig -, dass es sich bei diesen neuen Angeboten um Arbeitsverhältnisse, um abhängige Arbeit handelt. Denn die Anwendung des Arbeitsgesetzes setzt ja logischerweise voraus, dass es sich um abhängige Arbeit handelt. So gesehen ist das an sich richtig. Unter das Arbeitsgesetz fallen die Regeln über den Gesundheitsschutz, die Arbeitszeitvorschriften, die Arbeitszeiterfassung usw. Dafür braucht es diese Motion aber eigentlich nicht, soweit es um Arbeitsverhältnisse und nicht um selbstständige Erwerbstätigkeit geht.
Nun kommt aber ein Zweites hinzu: Diese Firmen mit ihren neuen Plattformen beanspruchen ja für sich, dass selbstständig gearbeitet wird: Jeder ist selber ein Unternehmer, trägt für alles Verantwortung und kommt für die ganzen Kosten auf. Diese Angebote im Bereich Uber sind aber, wie man sieht, wenn man sie genau anschaut, nicht durch Selbstständigkeit, sondern durch Scheinselbstständigkeit geprägt. Uber hat eine Arbeitgeberfunktion, auch wenn Uber das bestreitet. Deshalb sehen die Sozialversicherungsanstalten, die Ausgleichskassen hier richtigerweise eine entsprechende Sozialversicherungspflicht für diese neuen Anbieter, inklusive Uber, vor; das muss man sehen. Es ist auch so, dass die Suva entsprechend verfügt hat.
Was jetzt hier Herr Nantermod vorschlägt, bringt demgegenüber keinen Mehrwert. Es gibt einen Streit, es sind Gerichtsverfahren hängig, aber das, was seitens der Sozialversicherungsinstanzen vertreten wird, ist der richtige Standpunkt. Zum gleichen Schluss kommt auch ein neues arbeitsrechtliches Gutachten von Professor Kurt Pärli von der Universität Basel. Es ist eine internationale Problematik; in den USA stellt sich diese Frage in der gleichen Richtung. Zudem hat jetzt gerade, vor einer oder zwei Wochen, der dänische High Court auch so entschieden: Uber ist selber ein Arbeitgeber, hat die entsprechenden Pflichten und untersteht den Vorschriften des Arbeitsrechtes. Das ist richtig - aber dafür braucht es die Motion Nantermod nicht!
Die Motion Nantermod geht vielmehr in die vollkommen falsche Richtung. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, müssen Sie sich schon bewusst sein, dass sie die Beseitigung der ARV 2 mit der Verpflichtung zur Verwendung von Fahrtenschreibern für berufsmässige Führer von leichten Personentransportfahrzeugen und schweren Personenwagen verlangt. Das sind auch die heutigen Taxis. Es kann ja nicht im Ernst die Meinung sein, dass das einzige Instrument, das gegenwärtig sowohl den Gesundheitsschutz wie auch die Verkehrssicherheit und die Qualität der Transporte gewährleistet, einfach beseitigt werden soll. Es mag sein, dass das analoge System des Fahrtenschreibers irgendwann überholt sein wird. Es werden digitale Angebote kommen, die aber denselben Zweck verfolgen. Eine Abschaffung dieser Minimalregelung, die heute der einzige Hebel ist, damit diese neuen Angebote auch kontrolliert werden können, wäre eine Dummheit erster Güte.
Es kommt hinzu, dass das Taxigewerbe ohnehin in einer sehr schwierigen Situation ist. Die Arbeitsbedingungen sind im freien Fall, und zwar in skandalöser Art und Weise. Das ist nicht nur bedingt durch die neuen Angebote, sondern hat schon vorher durch die Liberalisierung vieler Vorschriften und ein Überangebot an vielen Orten begonnen. Jemand, der Vollzeit Taxi fährt, konnte vor zwanzig Jahren vielleicht noch 4000 oder 4500 Franken im Monat verdienen. Inzwischen sind die Löhne 1000 Franken tiefer. Es gibt in den Städten immer mehr Situationen, in denen auch Vollzeitbeschäftigte nicht mehr vom Lohn leben können, sich an die Sozialämter wenden müssen und eine untragbare Prekarisierung stattfindet. Diese Situation wird nun noch durch die neuen Angebote verschärft, wenn sie nicht geregelt werden. Der Druck hat sich noch massiv verstärkt. Die Einkommen, die mit ihnen erzielt werden können, liegen noch einmal deutlich tiefer als bei den herkömmlichen Anbietern; sie liegen unter den Armutslöhnen, unter den nichtexistenzsichernden Löhnen.
Bei dieser Ausgangslage, bei einer derartigen Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse, ginge es in die vollkommen falsche Richtung, wenn man jetzt diese Tendenz zur Scheinselbstständigkeit noch verstärken würde. Das reguläre Arbeitsverhältnis ist ja die Voraussetzung für den Schutz bei Unfall und Krankheit sowie dafür, dass eine Altersvorsorge existiert und nicht am Schluss die öffentliche Hand für alles aufkommen muss. Wie meine Vorrednerin gesagt hat: Uber zahlt keine Steuern, weder direkte noch indirekte. Das führt nebst der Verelendung der Betroffenen dazu, dass am Schluss die öffentliche Hand die Folgen zu tragen hat.
In diesem Sinne meine ich - um das noch einmal zusammenzufassen -, dass der Vorschlag von Nationalrat Derder richtig ist, dass also die Ausgangslage, ausgehend von den neuen Angeboten mit den Online-Plattformen im Transportbereich, und die Entwicklung der digitalen Wirtschaft insgesamt angeschaut werden müssen. Es braucht neue Antworten, auch auf die sich verändernden wirtschaftlichen Verhältnisse und auf die technologische Entwicklung. Das ist unbestritten. Bevor gehandelt wird, bevor mit konkreten Vorschlägen Konsequenzen gezogen werden, muss aber überlegt und die Lage analysiert werden. Ich meine auch, dass es hier, in diesem sensiblen Bereich, auch den Einbezug der Organisationen der Arbeitnehmenden braucht.