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Dettling Toni · Ständerat · 2002-03-05

Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die in Artikel 119a vorgeschlagene Vorberatung von Motionen ersatzlos zu streichen und in der Folge die Absätze 1 und 5 von Artikel 120 anzupassen.

Warum die Streichung der Vorberatung von Motionen im Erstrat - ich betone: im Erstrat -? Es bleibt natürlich bei der Vorberatung der Motion im Zweitrat. Neu soll nun aber eine Vorberatung im Erstrat eingeführt werden. Ich fasse die drei wesentlichen Gründe ganz kurz zusammenfassen:

1. Durch die Vorberatung der Motion im Erstrat wird das Verfahren meines Erachtens wesentlich komplizierter, wesentlich schwerfälliger, und - was ebenso wichtig ist - die Motion verliert gerade im Ständerat weitgehend auch den Vorteil [PAGE 27] der Unmittelbarkeit. Sie wird zu einem politisch etwas stumpfen Instrument abgewertet, und dem möchte ich einen Riegel vorschieben.

Wir haben jetzt zwar mit der Empfehlung, die ja dank dem Antrag Schiesser wieder in die Gesetzgebung aufgenommen worden ist, ein mögliches Instrument, um uns rasch Luft zu verschaffen. Aber es geht auch darum, die Motion so zu erhalten, wie wir sie gerade in diesem Rat kennen und wie sie sich auch bewährt hat.

2. Die Kommissionsarbeit wird durch die Vorberatung wesentlich belastet. Es gibt im Nationalrat etwa 30 bis 40 Motionen pro Session. Wenn diese Motionen auf die verschiedenen Kommissionen verteilt werden müssen, dann müssten pro Session durch jede Kommission im Schnitt drei bis vier Motionen vorberaten werden. Das bedeutet eine unnötige Aufblähung der Kommissionsarbeit. Ich möchte Sie deshalb bitten, darauf zu verzichten. Im Ständerat sind es im Schnitt etwa vier Motionen, die auf die verschiedenen Kommissionen verteilt werden müssten.

Es kommt dazu, dass auch Motionen hin und wieder sehr ausführlich behandelt werden und bei der Vorberatung einer Motion in der Kommission des Zweitrates eine halbe Gesetzgebungsarbeit erfolgt. Das würde natürlich zu einer gewaltigen Aufblähung der Kommissionsarbeit führen.

3. Die Kommissionsmehrheit gibt vor, man müsse die Motion vor allem im Nationalrat aufwerten. Aber exakt dieser Nationalrat will offenbar von einer solchen Regelung nichts wissen. Es mutet doch etwas seltsam an, wenn wir als Ständeräte vorgeben wollen, was für den Nationalrat gut ist. Der Nationalrat hat darauf verzichtet, eine solche Vorberatung einzuführen.

Deshalb sind wir nicht das richtige Organ, um das Verfahren im Nationalrat aufzuwerten, wie dies die Kommissionsmehrheit vorgibt. Bleiben wir daher beim bewährten Verfahren ohne Vorberatung der Motion im Erstrat.

Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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