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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-03-05

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-05

Wortprotokoll

Heute können sowohl der Bundesrat wie auch ein einzelnes Parlamentsmitglied mit dem Einverständnis der Motionärin oder des Motionärs die Umwandlung einer Motion in ein Postulat verlangen. Neu soll das nicht mehr möglich sein. Der Bundesrat soll eine Motion in Zukunft nur noch annehmen oder ablehnen können. Dagegen wehrt sich der Bundesrat. Er will mit Artikel 120 Absatz 6 am geltenden Recht festhalten.

Ich habe Verständnis für dieses Anliegen und nehme es deshalb auf, allerdings - angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse, insbesondere im Nationalrat - in etwas abgeschwächter Form im Sinne eines Kompromisses. Gemäss meinem Antrag soll der Bundesrat auch in Zukunft die Umwandlung einer Motion in ein Postulat beantragen können, jedoch nicht mehr das einzelne Parlamentsmitglied. Mein Antrag betrifft sowohl die Mehrheitsfassung der Kommission wie auch den Minderheitsantrag, der eben von Herrn Dettling vorgestellt worden ist. Entsprechend sind meine Anträge in Zusammenarbeit mit der Frau Bundeskanzlerin ausgearbeitet worden.

Aus meiner Sicht sind die Vorteile der von der Kommission vorgeschlagenen Lösung keineswegs so klar und sicher, dass es sich deswegen rechtfertigt, dem Bundesrat gegen seinen Willen die Möglichkeit nehmen zu wollen, eine Motion ganz oder teilweise in ein Postulat umzuwandeln. Eine Motion richtet sich direkt an den Bundesrat, nicht an das Parlament. Es geht hier also um das Verhältnis zwischen Bundesrat und dem einzelnen Parlamentsmitglied. Es ist verständlich, dass sich der Bundesrat dabei eine gewisse Flexibilität bewahren möchte. Wir wissen alle, dass es immer wieder Vorstösse gibt, die aus der Sicht des Bundesrates prüfenswert erscheinen, die aber aus bestimmten Gründen nicht ohne weitere Abklärungen unmittelbar umgesetzt werden können. Das wird es auch in Zukunft geben. Heute kann der Bundesrat dies mit dem Antrag auf Umwandlung in ein Postulat zum Ausdruck bringen. Dabei liegt es ausschliesslich in der Hand der Motionärin oder des Motionärs, ob sie oder er dem bundesrätlichen Antrag zustimmen oder an der Motion festhalten will.

Neu hat der Bundesrat nur noch die Möglichkeit, eine Motion mit einer prüfenswerten, aber noch nicht entscheidreifen Stossrichtung abzulehnen. Der Vorschlag einer Zwischenlösung soll nicht mehr erlaubt sein. Begründet wird dies von den Befürwortern dieser Lösung mit einer Verwesentlichung bzw. Stärkung des Instruments der Motion. Das Parlament werde dank dieser Regelung künftig bewusster mit der Motion umgehen, was auch zu einer Entlastung des Parlamentsbetriebes führen soll. Zusammen mit dem Bundesrat wage ich zu bezweifeln, dass diese im Grundsatz erwünschte Wirkung tatsächlich eintreten wird. Ich bezweifle, dass der Wegfall einer gewissen Flexibilität zugunsten des Bundesrates bei der Beurteilung einer Motion dieses Instrument tatsächlich stärkt. Wenn der Bundesrat nur noch die Möglichkeit hat, Ja oder Nein zu sagen, muss er sich im Zweifelsfall für das Nein entscheiden, und die Abklärung, ob der Vorstoss nicht allenfalls in Form eines Postulates Sinn machen würde, wird entfallen.

Was ist damit gewonnen? Mit Sicherheit wird dies nicht zu einer Abnahme der Zahl parlamentarischer Vorstösse führen. Entweder werden von Anfang an mehr Vorstösse als Postulate eingereicht, oder man versucht es, nachdem die Motion abgelehnt worden ist, im zweiten Umgang mit einem Postulat. Diese Möglichkeit wurde übrigens im Nationalrat vom Kommissionssprecher ausdrücklich als Ausweg für die betroffenen Parlamentarierinnen und Parlamentarier erwähnt.

Zudem scheint mir, dass auch die vorberatende Kommission mit der Arbeit, welche von der Mehrheit bei Motionen vorgesehen ist, entlastet würde, wenn sie weiss, dass - und vor allen Dingen auch warum - der Bundesrat zwischen Alles oder Nichts eine Zwischenlösung sieht, welche den spezifischen Anliegen besser gerecht werden kann als ein schroffes Nein oder ein halbherziges Ja. Diese Aussage wird im Übrigen durch entsprechende Erklärungen von Vertretern der Verwaltung noch gestützt. Demnach hat die Kommission, welche gemäss Antrag der Mehrheit künftig die Vorprüfung der Motion vorzunehmen hat, die Möglichkeit, die Motion in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln und als solchen als Kommissionsmotion einzureichen. Diese Aussage zeigt und bestätigt mir, dass auch der Bundesrat weiterhin die Flexibilität haben muss, ein in Form einer Motion eingereichtes Anliegen in einen Prüfungsantrag in Form eines Postulates umzuwandeln und dies zuhanden der Kommission oder des Rates auch entsprechend zu begründen.

Nochmals: Wir dürfen nicht vergessen, dass der Bundesrat der Adressat einer Motion ist, nicht das Parlament. Deshalb soll ihm die notwendige und von ihm gewünschte Flexibilität im Umgang mit diesem Instrument belassen werden.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu meinem Antrag.

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