Burgherr Thomas · Nationalrat · 2016-12-12
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-12
Wortprotokoll
Meine Minderheit III stellt einen Antrag zu Artikel 21a Absatz 4. [GZ]
Zuerst will ich meine Redezeit aber dazu nutzen, um Ihnen meine Enttäuschung über die Arbeit bezüglich des Ausländergesetzes in diesem Rat kundzutun. Ich bin neu hier und total konsterniert, wie in Bundesbern gearbeitet wird. Ich kann nicht verstehen, dass wir als Vertreter der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes deren Willen dermassen missachten. Wir begehen in diesen Tagen einen für mich unverständlichen und noch nie dagewesenen Verfassungsbruch. Gemäss Verfassungsauftrag sollten wir die Zuwanderung eigenständig, mit Kontingenten und Höchstzahlen regeln. Erboste Bürgerinnen und Bürger machen sich heute Gedanken, wie ein Parlament, welches die Verfassung so massiv bricht, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Wenn wir als Privatpersonen einen Verfassungs- respektive einen Gesetzesbruch [PAGE 2140] begehen, müssen wir ins Gefängnis. Leider gibt es für das Parlament kein solches. Die einst staatstragende FDP, welche vor ein paar Jahren eine Initiative für einen Bürokratieabbau lanciert hatte, hat sich bei diesem Geschäft mit den Gewerkschaften verbündet.
Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat mit dem Verfassungstext nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun. Wir haben weniger als vorher, wir haben weniger als nichts, aber der administrative Aufwand wird erhöht. Es ist ein Hohn, was hier geschieht. Als Bürger, aber insbesondere auch als Unternehmer fühle ich mich total verschaukelt. Ich bin enttäuscht, dass das Parlament der Eidgenossenschaft sich nicht an die Verfassung hält. Die Mitte- und Linksparteien versuchen es immer wieder anders darzustellen und es schönzureden. Aber das nützt alles nichts. Es ist ein klarer Verfassungsbruch, den wir diese Woche begehen werden. Reden Sie mit den Leuten auf der Strasse. Mit diesem Geschäft entwürdigen wir dieses Parlament. Eigentlich sollten wir von der SVP-Fraktion den Saal verlassen, um uns nicht weiter an diesem Verfassungsbruch zu beteiligen. Wir bleiben aber hier, um den Schaden, welcher angerichtet wird, allenfalls begrenzen zu können.
Insbesondere das Anstellen eines Mitarbeiters wird mit den vorgeschlagenen administrativen Hürden sehr schwierig, ineffizient und teuer. Bedenklich daran ist, dass wir damit aber nicht einmal einen effektiven Inländervorrang erhalten. In diesem Sinne beantragt meine Minderheit eine Änderung von Artikel 21a Absatz 4. Es wäre verheerend, wenn bei den Stellensuchenden noch eine Eignungsabklärung gemacht werden müsste. Jeder vernünftige Arbeitgeber wird diese Abklärung eigenverantwortlich vornehmen. Solches muss sicher nicht im Gesetz verankert werden. Ich als Arbeitgeber lasse mich vom Staat nicht gern bevormunden.
Wir beantragen Ihnen, den Passus "oder einer Eignungsabklärung" am Schluss von Absatz 4 zu streichen.