Schmid Martin · Ständerat · 2016-12-12
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-12
Wortprotokoll
Hier haben wir die erste materielle Differenz. Es geht darum, wie hoch die Bezugsprovision für den Schuldner der steuerbaren Leistung sein soll. Unser Rat hat hier beschlossen, dass entsprechend diese Provision 1 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrages betragen soll. Der Nationalrat hat eine Bandbreite von 1 bis 2 Prozent vorgesehen.
Wir beantragen Ihnen nach erfolgter Diskussion in der WAK-SR, dass wir uns hier dem Nationalrat anschliessen. [PAGE 1095] Letztlich kann ja der Bundesrat innerhalb dieser Spannweite den effektiven Betrag festlegen, also zwischen 1 und 2 Prozent. Falls Sie sich hier im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer dem Nationalrat anschliessen, müssten wir dies unserer Auffassung nach auch in Artikel 100 Absatz 3 dieses Gesetzes und in Artikel 37 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes tun, um keine Differenzen zu schaffen.
Ich bitte Sie also, sich hier dem Nationalrat anzuschliessen, dies auch in den folgenden Artikeln.