Wicki Franz · Ständerat · 2002-03-05
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-05
Wortprotokoll
Wir müssen auch über den Anhang diskutieren. Ich will mich zum Antrag der Kommission zur Vorlage 1 Ziffer II Ziffer 10, KVG, äussern. Gemäss Entwurf des Bundesrates wird die Kompetenz vom Bundesrat an das Departement verschoben. Es geht hier um die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung. Gemäss Artikel 20 Absatz 1 KVG ist nämlich von jeder obligatorisch versicherten Person jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung zu erheben. Nach dem bisherigen Recht setzt der Bundesrat auf Antrag dieser Stiftung den Beitrag fest, und es ist der Bundesrat, der die Aufsicht über die Tätigkeit dieser Institution ausübt. Nun wird diese Kompetenz vom Bundesrat auf das Departement verschoben. Ihre Kommission wendet sich an sich nicht gegen diese Verlagerung, doch geht es hier um einen jährlichen Betrag von 17 bis 20 Millionen Franken. Da jeder Krankenkassenpflichtige von Gesetzes wegen seinen Beitrag hierzu leisten muss, handelt es sich hier praktisch um eine Volkssteuer. Deshalb sollte das Parlament auch wissen, was mit diesen Geldern passiert.
Daher beantragen wir Ihnen, dass das Departement den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte Bericht über die Verwendung dieser Mittel erstattet.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.